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Kündigung der Wohnung

S

sabrina21

Gast
Hallo Ihr zusammen.

Habe schon viele Themen zu meinem Problem gelesen aber irgendwie wardoch nich das richtige dabei. also folgendes:

Ich wohne seit april in meiner wohnung. im april habe ich auch die miete bezahlt durch eine eigene überweisung. dann in den folgemonaten dachte ich mir, dasss ich einen dauerauftrag mache wegen der miete. das geld wurde auch immer abgebucht, ich machte mir also keine sorgen. nun stand heute mein vermieter vor der tür, und wollte mir kündigen, weil anscheinend seit mai keine miete auf seinem konto eingegangen ist. nun will er die nachzahlung. ich habe mein konto gecheckt und siehe da: ich hatte beim eingeben des DA eine falsche kontonummer eingegeben. das geld war also monat für monat woanders hingegangen, nur nich auf das konto meines vermieters. zwischenzeitlich bin ich auch arbeitslos geworden. ich habe nicht soviel geld, um die mietschulden auf einmal zu zahlen. das sind immerhin für die monate mai bis august je 420 euro. also 1680 euro.was soll ich nur machen? kann mich mein vermieter in zwei tagen auf die strasse setzen? ich habe mit ihm telefoniert und ihn gefragt, warum er sich nicht schon gemeldet hat also die mai-miete nicht eingegangen ist sondern erst, wenn er kündigen will....hat er nicht direkt geantwortet!

weiss nicht, wass ich jetzt machen soll. will mich mit ihm auf eine ratenzahlugn einigen.....aber habe angst, dass er mich auf die straße setzt einfach so. habe noch keine arbeitgefunden und noch keine neue wohnung....

bitte helft mir. kann ich denn, wenn ich einen job in einer anderen stadt bekommen, wieder eine wohnung bekommen? oder belasten mich dann meine mietschulden?

bitet helft mir, bin sehr verzweifelt.

danke schonmal

sabrina
 
G

Gel06

Gast
Oh je, scheiß Stituation. Rechtlich ist es jetzt so, dass er Dich nicht einfach raussetzen darf, aber sobald zwei Monatsmieten ausstehen, ist der Vermieter berechtigt zu kündigen. Diese Kündigung heißt so viel wie: zieh aus - aber zwingen kann er Dich nicht ohne Gerichtsbeschluss. Bleibst Du also einfach drin, braucht er eine Räumungsklage, die er jetzt nach diesen zwei Monaten Rückstand auch schon einreichen kann. Dann würde das Gericht entscheiden, ob der Dich raussetzen darf (was ich in Deinem Fall schwer bezweifle).

Hast Du ihm die Auszüge gezeigt, also nachgewiesen, dass es ein Zahlenfehler war? Und wenn Du das Geld sofort zurückbuchen lässt (weiß nicht wie lange das geht... unbedingt persönlich mit der Bank sprechen!) dann hast Du doch die Mieten wieder zur Verfügung, um sie ihm zu zahlen. Geht die Rückbuchung nicht mehr in allen Fällen, sofort Kontakt zum falschen Geldempfänger aufnehmen und das Geld zurückfordern (im einfachsten Fall ist er nett und überweist es zurück).
Lässt der Vermieter sich nicht überzeugen, dass es keine Absicht war oder macht der falsche Empfänger des Geldes Ärger, weil er es nicht rausrückt, gehe schnellstmöglich zum Anwalt (den wirst Du im Falle der Räumungsklage eh brauchen können) und besprich die weiteren Vorgehensweisen mit ihm. Das falsch überwiesene Geld steht Dir ja natürlich in voller Höhe zu.

Jetzt ist noch nicht alles verloren, wenn Du handelst, aber lasse jetzt nichts schleifen! ZUR BANK GEHEN, versuchen ZURÜCK ZU BUCHEN, dem VERMIETER SCHRIFTLICH den Sachverhalt mitteilen, als Beweis Kopien der Kontoauszüge beilegen - per Einschreiben schicken. Rührt sich der vermieter nicht oder schickt er die Kündigung oder sonstwas gehe zum Anwalt. Du bekommst Prozesskostenbeihilfe als Arbeitslose und somit entstehen Dir dadurch keine zusätzlichen Belastungen.

Gel06
 
S

sabrina21

Gast
hallo,

ich habe mit meiner bank gesprochen. die sagen,d ass eine rückbuchung einer gutschrift nur 4 wochen nach überweisung möglich ist. nun ist es also zu spät. mein vermieter hat mir über seinen anwalt die kündigung zukommen lassen. ich versuche mich mit ihm zu einigen, dass ich von den ausstehenden mieten ert einmal 3 zahle und das restliche in raten. bis anfang nächster woche will ich ihm das geld überweisen und dann hat er gemeint, zieht er die kündigung zurück. mein vermieter wollte nichts von diesem zahlenfehler hören. in seinen augen ist es meine schuld, ich hätte richtig überweisen müssen. ich verstehe das ja auch, is ja auch richtig. aber was ich absolut nich verstehen KANN: warum meldet er sich erst jetzt? er hätte doch schon bei der ersten miete, die nicht auf seinem konto eingegangen ist, mich anrufen können. dann hätte ich den fehler auch schon früher aufdecken können.....aber nein, ermuss ja warten bis er mich küdigen kann....ist vielleicht die wessi-menthalität. *will keinem zu nahe treten aber ich komme aus EF und wohne jetzt an der nordsee und hatte diesbezüglich schon ein paar schwierigkeiten*

hoffe, dass er sich mit mir einigt, und ich in der wohnung wohnen bleiben kann. ich bin ja auch arbeits los und suche noch einen job. heute war ich auf dem amt und diemeinten, dass ich zusätzlich zu alg 1 auch alg 2 beantragen kann. stimmt das? so als mietzuschuß.....habe ich eine chance, dass das bewilligt wird??? ich bekomme 680 arbeitslosengeld, muss aber 420 euro miete zahlen (warm).

für antworten, tipps und ratschläge bin ich dankbar.

viele grüße von der kalten nordseee *brrr*

sabrina
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

bitte nicht falsch verstehen, vieleicht irre ich mich da ja auch und es soll schon gar nicht ein Vorwurf sein.

Aber was ist bitte mit der falsch überwiesenen Summe passiert, kann es sein, dass Du nicht alles erzählst ? Wenn nämlich Kontoverbindung und Kontoinhaber nicht übereinstimmen wird i.d.R. das Geld zurück gebucht.

Also was ist mit dem Geld ?

MfG

ThoFa
 
G

Grünpflanze

Gast
ThoFa meinte:
Aber was ist bitte mit der falsch überwiesenen Summe passiert, kann es sein, dass Du nicht alles erzählst ? Wenn nämlich Kontoverbindung und Kontoinhaber nicht übereinstimmen wird i.d.R. das Geld zurück gebucht.
Jo, da hat er Recht. Und wenn das Geld auf einem falschen Konto gelandet ist hast Du immer noch die Möglichkeit, es wieder einzuklagen, falls sich der Empfänger weigert es wieder rauszurücken.

Rausschmeissen kann er Dich nicht, wenn Du den Zahlenfehler nachweisen kannst (zumindest nicht fristlos). Wie ich das jetzt verstanden habe hat er sich bei Dir gemeldet und Du hast den Fehler "sofort" (so schnell es möglich war halt) aufgeklärt. Hast Du das schriftlich getan? Wenn nein, hol das so schnell wie möglich nach und schick den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Dann hast Du greifbare Beweise für Deine Aussagen.

Und natürlich musst Du versuchen, das Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen.

Also, was ist mit dem Geld passiert, das auf das falsche Konto überwiesen wurde?

LG,
Grünpflanze
 
T

Tyra

Gast
Hi,

die Bank müßte aber auf jeden Fall rückverfolgen können, auf welchem Konto deine Mietgelder irrtümlich gelandet sind. Ich denke auch, dass die zur Auskunft verpflichtet sind dir den Kontoinhaber des Falschkontos zu nennen, damit du ihm ggü umgehend eine Rückforgerung geltend machen kannst.
Auf keinen Fall die Kohle einfach so abschreiben, sondern schnellstmöglich zurückholen...ist ja wohl klar oder?
Hinsichtlich der Kündigung: rechtlich gesehen bei Ausstand von 2 Monatmieten möglich...Aber mit schriftlicher Inkenntnissetzung deines Irrtums inklusive den Belegen (Kopien der Mietüberweisungen auf ein falsches Konto) kannst du evtll. so was wie Gnade vor Recht geltend machen. Absprachen halten, eventuell nen kleinen Kredit zum Vorabausgleich aufnehmen etc. und natürlich gleichzeitig die Mietirrläufer zurückholen...

Viel Glück dabei
Tyra

Nachtrag:
du kannst glaube ich wenn alles Stricke reißen bei Räumungsklage und drohender Obdachlosigkeit Gelder nach § 22 SGB 2 (Leistungen für Unterkunft und Heizung) beantragen...werden eventuell darlehensmäßig erstattet...muß dazu rechtzeitig Antrag stellen. An sich gilt: Leistung erst ab Zeitpunkt der Antragstellung....alles schriftlich!! Erkundigen + machen
 
U

Unregiert!

Gast
Klar kann man "ergänzendes ALG2 "beantragen...nur..der Bedarf ist ja INSGESAMT für Grundbedarf 345/331 Eu ...dazu Wohnkosten ca.270 Eu warm...
Da dürftest Du drüber liegen.Versuch es trotzdem...und wenns nur 1Eu ist.
Schulden übernimmt aber das Amt nicht.
Du hast gg.den Kontoinhaber einen Erstattungsanspruch...einfach einstecken ist nicht...da gibt es klare Regeln..er muß(!!( es sofort zurückzahlen..es gilt NICHT (wie beim Empfang unberechtigter doppelter Unterhaltszahlung z.B. ) der Einwand des "Verbrauches".
Du hast zwar Bringeschuld und Sorgfaltspflicht...jedoch hätte die Bank sofort AUCH den Zahlenfehler merken müssen..normalerweise schreibt sie SOFORT den Zahler an!!!
denn:Name u.Konto sind ja NICHT zusammengehörig(wenn es so stimmt mit Deiner Schilderung).Ggf.der Bank Klage wg.Sorgfaltsverletzung androhen..dann treten die evl schnell an den Kontoinhaber ran.

Einer Räumungsklage bist Du nicht hilflos ausgeliefert...in den seltensten Fällen lassen Vermieter die Räumung zwangsvollstrecken.Das ist nämlich sauteuer.du hast immer Möglichkeit zum Einspruch.Und sie müßten es vorauszahlen.Steht in KEINEM Verhältnis zu Deinen Schulden.Bleib cool und zeig fix guten Willen.
Und lern draus.
 
A

Anonymus

Gast
Ich stehe nun vor dem selben Problem, doch bei mir ist es etwas heikler!
Durch eine üble verkettung der Dinge bin ich nun in der Situtation das mein Vermieter einen gerichtlichen Wisch hat mich auf die Straße zu setzen, auf Knien hatte ich ihn n angefleht mir noch bis September Zeit zu geben da ich eine andere Wohnung in aussicht hätte, doch die ist wohl geplazt. Nun stehe ich vorraussichtlich ab 1. Sept. auf der Straße. Ich bin ziemlich verzweifelt und habe schon Selbstmorgedanken.

Mit bestimmten Stellen braucht mir keiner kommen, die haben mir alle nicht helfen können.

Was ich wirklich bräuchte wäre eine bezahlbare neue Wohnung ohne viel Kaution (die könnte ich sogar in Raten bezahlen) oder Provision, aber das ist wohl nur ein traum.

Am besten schlitze ich mir lieber gleich die Adern auf, denn viel Hoffnung habe ich ehrlich nicht mehr.
 
A

Anonymus

Gast
Das ist eine gute Frage!
Da ich psychisch ein wenig labil bin, was man vielleicht verstehen kann wenn man Jahre lang unter Stress und Angst litt, wäre eine Wohnung in meinem jetzigen Umfeld (München, Weilheim-Schongau) am besten. Aber das sind wohl nur Träume.
Ohne ein regelmäßiges Einkommen, mit einer schlechten SchuFa und Tieren hat man hier so gut wie keine Chance eine erschwingliche Wohnung zu bekommen.

Ich meine eine Warmmite von bis zu 330 EUR wäre ja noch aufzutreiben aber alles darüber... und dann noch diese riesige Kautionen un Provisionen.

Ich bin ein hoffnungsloser Fall oder?
Ich habe wirklich Angst und brauche dringend hilfe. Habe auch schon an die Telefonseelsorge geschrieben und mir ist auch klar das man nichts geschenkt bekommt. Ich möchte nur ein wenig Sicherheit dafür würde ich meine Seele und meinen Körper verkaufen!
 

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