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Kündigung oder Aufhebungsvertrag????

W

werhilftmir

Gast
Hallo, ich lese auf den Seiten schon ganz lange, nun möchte ich auch mal eine Frage stellen, es geht um meine Mutti, sie möchte Ende des Jahres in Rente, da Sie aber erst 60 ist, will sie kündigen.

Nun sagte eine ihrer Vorgesetzten, es sähe besser aus, wenn sie einen Aufhebungsvertrag macht.

Ist es nicht ganz egal, Abzüge hat sie so oder so, und besser aussehen muss es nicht, da sie sich nicht wieder bewerben will.

Ich danke schon mal im Vorraus, wenn mir jemand helfen kann

LG werhilftmir
 

selina20

Mitglied
also folgendes,

wen ein arbeitgeber seine leute schnell und unkompliziert los will so bietet er einen aufhebungsvertrag ein eine beidseitige willenserklärung.


Eine Kündigung ist hingegen eine einseitige Willenserklärung. Sie erfolgt gemäß den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen und bedarf nicht der Zustimmung des Kündigungsempfängers.


deine mama möchte selbt kündigen oder??
 
W

werhilftmir

Gast
Danke für Deine Antwort, ja meine Mutti möchte mit 60 in Rente, sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet, ist ganz schön kaputt und will halt noch ein paar Jahre ihr Rentnerleben genießen.

LG werhilftmir
 
G

Gast

Gast
dann würde ich sagen das sie kündigen solll

das sie anspruch auf gelder hat.
Sie hat nicht mehr oder weniger Anspruch auf "Gelder", wenn sie kündigt oder wenn sie einen Aufhebungsvertrag macht. Wenn sie danach erst einmal ALG1 beziehen möchte, bevor die Rente durch ist, steht sie in beiden Fällen 3 Monate ohne Geld da = 3 monatige Sperre, weil sie in beiden Fällen ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.

Deine Mutter soll sich erst einmal erkundigen, ob die die Voraussetzungen erfüllt, mit 60 in Rente gehen zu können, bevor sie einen unüberlegten Schnellschuss startet.
 
M

Michy4011

Gast
Ist doch völlig egal was sie macht oder sehe ich das falsch :confused:

Sie geht danach in Rente und bekommt pro Monat das sie zu früh in Rente geht (ich denke mal bei ihr dürfte das Rentenalter noch 62 Jahre sein) 0,5 % Abzug vom der eigentlich ihr zustehenden Rente.

Aber ob sie nun kündigt oder ob ihr gekündigt wird oder ob ihr einen Aufhebungsvertrag macht. Wo ist der Unterschied? Sie wird eh nie wieder arbeiten.
 

selina20

Mitglied
Ist doch völlig egal was sie macht oder sehe ich das falsch :confused:

Sie geht danach in Rente und bekommt pro Monat das sie zu früh in Rente geht (ich denke mal bei ihr dürfte das Rentenalter noch 62 Jahre sein) 0,5 % Abzug vom der eigentlich ihr zustehenden Rente.

Aber ob sie nun kündigt oder ob ihr gekündigt wird oder ob ihr einen Aufhebungsvertrag macht. Wo ist der Unterschied? Sie wird eh nie wieder arbeiten.


stimt auch wieder,

:p:p:p:p:p:p
 

DieRatlose123

Mitglied
stimt auch wieder,

:p:p:p:p:p:p
Ich stimme dem o.g. nicht zu...also es ist so,

ich vermute mal dass Deine Mutter ihre Rente noch nicht bewilligt bekommen hat, sondern nur eine Kontenklärung gemacht hat. Häufig kann eine Rente mit Abschlägen schon ein großes Loch monatlich in der Kasse hervorrufen. Da sollte sie sich mal ausrechnen lassen, wie viel es in EUR ausgedrückt ist.

Die Rentenantragstellung ist ein Verfahren, welches häufig einige Zeit in Anspruch nimmt, da der Rententräger alle versicherungspflichtigen Zeiten die sie in ihrem Leben gearbeitet hat prüfen muss...Der Rententräger muss Anfragen an andere Behörden starten, die diese Zeiten Lückenlos nachweisen. So einfach ist das nicht immer. Das kann dauern.

Meine Meinung ist, damit für sie keine Nachteile entstehen sollte sie sich vom Arbeitgeber kündigen lassen. Es ist häufig ein Irrglauben, dass selbst kündigen oder ein Aufhebungsvetrag gut ist. Zumal, wenn kein richtiger Kündigungsgrund vorliegt, sie eine angemessen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes erhält.

Wenn Deine Mutter schön längere Zeit beim selben Arbeitgeber arbeitet, dann hat sie Anspruch auf eine angemessene Kündigungsfrist und vorauss. sogar eine Anspruch Abfindung. Dies sollte sie nicht verschenken.

Viele AG nutzen häufig die Unwissenheit aus. Sie kann sich bei der Arbeitsagentur beraten lassen, was für Auswirkungen eine eigene Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag auf ihr Arbeitslosengeld hat. Auf das Arbeitslosengeld sollte sie nicht verzichten, wäre schön dumm, sie hat ja bestimmt sehr lange eingezahlt (vermute ich?), sofern sie versicherungspfl. gearbeitet hat.
Selbst wenn sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen hat (also das Arbeitslosengeld erschöpft ist), so sollte sie sich auch bei der Arbeitsagentur über Anrechnungszeiten informieren.

Oder sie geht zu einem Rechtsanwalt, der kann sie dann auch über Kündigungsfristen und Abfindung beraten.

Es könnte Rattenschwanz Nachsiechziehen, besser gründlich informieren bevor lapidar selbst gekündigt bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Ich denke mal, dass keiner so gern Geld verschenkt?
Lg

:)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

gastleser

Gast
Sie hat nicht mehr oder weniger Anspruch auf "Gelder", wenn sie kündigt oder wenn sie einen Aufhebungsvertrag macht. Wenn sie danach erst einmal ALG1 beziehen möchte, bevor die Rente durch ist, steht sie in beiden Fällen 3 Monate ohne Geld da = 3 monatige Sperre, weil sie in beiden Fällen ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.

Deine Mutter soll sich erst einmal erkundigen, ob die die Voraussetzungen erfüllt, mit 60 in Rente gehen zu können, bevor sie einen unüberlegten Schnellschuss startet.
Diesem vernünftigen Rat schließe ich mich hiermit an.
 
M

Michy4011

Gast
steht übrigens im Rentenbescheid, den man jährlich bekommt. Da steht das exakte Datum des frühesten Renteneintrittes und mit wieviel abzügen Sie rechnen muss, wenn sie nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeitet.

Im übrigen ist es heutzutage nicht mehr so, dass das Arbeitsamt jeden nimmt. Ich habe das mal von meiner Nachbarin gehört, die dachte sie macht vor der Rente noch 1,5 Jahre arbeitslos und bekommt dann noch Arbeitslosengeld für die Zeit.

Als sie zur Arbeitsagentur ging, sagten die ihr, dass sie ja schon in Rente darf (wenn auch mit abzügen, da vor dem gesetz. Rentenalter) und dass sie dies machen muss
 

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