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Kündigung Probezeit durch AN

M

MIKA

Gast
Hi ,

habe eine Frage. Ich bin z.Z. Krank und möchte meinem AG selbst kündigen. Das gibts selten ist aber so ! Meine Frage: Kann ich während meiner Krankheit selbst kündigen ? Oder muss ich hierzu erst wieder einen Tag zur Arbeit gehen ?
Danke und Gruss
Mika
 

Micky II

Aktives Mitglied
Sicher kannst du selber während der Krankheit kündigen. Aber was gibt es für einen dringenden Grund, dass du das machen willst? Ich fände das nicht besonders schlau, da man ja in einem solchen Fall mit irgendwelchen Sanktionen z.B. vom Arbeitsamt rechnen müsste.
 
D

Deichgräfin

Gast
Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, darf während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.


Da du durch deine Kündigung auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber verzichtest,gibt es nach der Kündigung für dich
von keiner Stelle Geld.

Falls du nach deiner Kündigung Arbeitslosengeld beantragen möchtest,
gibt es für diese Zahlung eine Sperre von drei Monaten in denen
du auch für deine Krankenkassenbeiträge selbst aufkommen musst.
 

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