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Kündigung wärend der Krankschreibung

R

Ronja13

Gast
Ich habe mich am 17.02.2009 um 8.00 Uhr bei meiner Zeitarbeitsfirma telefonisch krank gemeldet.Am 18.02.2009 lag die Kündigung vom 17.02.2009 im Briefkasten.Nun meine Frage: Ist es erlaubt einem Zeitarbeiter, der eigentlich noch bis 25.05.2009 einen Vertrag hat, wärend der Krankheit zu kündigen?
 
W

Waldfee

Gast
solltest du noch in der probezeit sein,dann kann dir ohne angabe von gründen gekündigt werden. (ging mir auch so)
lies mal in deinem arbeitsvertrag nach,was drin steht im krankheitsfall.
 

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