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Kündigung wegen Eigenbedarf!

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steffi85

Gast
Hallo ich habe mal eine Frage.
Ich bin am 08.01.2010 in eine Wohnung gezogen! Meine Vermieterin wohnt direkt im selben Haus!
Gestern bekam ich die Kündigung wegen Eigenbedarf:

Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 31.07.2010 wegen Eigenbedarfes. Mein Enkel Herr Bastian r: wird die Wohnung ab dann nutzen.

MFG Frau M.

Meine Frage kann ich dagegen was machen, als ich vor kurzem da eingezogen bin habe ich knapp 800 Euro Maklerprovision, dann 308 Euro Mietkaution,Wohnung renoviert, den damals vermisteten Teppich gereinigt, naja halt eben ne menge Geld ausgegeben um die Wohnung wieder fit zu bekommen. (im Grunde genommen hab ich selbst schuld das ich es gemacht habe aber ich war damals in ner Notsituation und da kam die Wohnung mir gerade recht) naja egal...

Muss ich das so akzeptieren??
Ich selbst lebe von Harzt4 und kann mir nicht schon wieder einen Umzug leisten.

Hoffe ihr könnt mir helfen

LG Steffi
 
Hallo Steffi,

entspannen, zurücklehnen und die Sache ruhig und sachlich angehen.

Wenn Du die Kündigung so bekommen hast, wie Du es hier geschrieben hast, ist sie schon mal nicht wirksam. Es fehlt die sachliche Begründung. Ich habe mal was aufgeschrieben:

Familienangehörige, zu deren Gunsten der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann, sind zum Beispiel Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister. Entferntere Familienangehörige gehören in aller Regel nicht hierzu.

Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will.

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.

Die Eigenbedarfskündigung ist aber unbegründet:
Treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf:
Das ist der Fall, wenn der Vermieter die Kündigung auf Gründe stützt, die schon vor Abschluss des Mietvertrages vorgelegen haben oder vorhersehbar waren. Wenn der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages hätte wissen müssen, dass er die Wohnung in naher Zukunft benötigt.

Er hätte den Mieter bei Vertragsabschluss darauf hinweisen oder einen Zeitmietvertrag abschließen müssen.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs binnen 5 Jahren nach Vertragsschluss ist aber nach überwiegender Rechtsprechung rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss den möglichen Eigenbedarf kennt oder absehen kann und den Mieter darauf nicht hinweist[FONT=&quot].[/FONT]

Ich vermute mal, dass das vorstehend aufgeführte nicht in dem Kündigungsschreiben steht. Also, dass Ding ist erstmal für die Tonne.

Dennoch, musst Du was tun. Als erstes musst Du der Kündigung schriftlich widersprechen. Teilst denen mit, dass Du die Kündigung grundsätzlich widersprichst.

Dann solltest Du Dir schnell einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Mietrecht besorgen. Letztendlich ist es wichtig, dass man die richtige Form einhält.

Denn schon 4 Monate nach Einzug kündigen geht überhaupt nicht. Dem würde nie ein Gericht zustimmen.

Wenn Du so vorgehst, werden die Dich natürlich nicht mehr lieb haben. Deswegen würde ich unter Umständen, denen den Vorschlag machen, ( Bitte aber erst mit dem Anwalt besprechen) dass Du bereit bist in einer angemessenen Frist, heißt wenn Du eine neue Wohnung hast, ausziehst. Ausziehst, wenn die die Kosten für den Makler in Höhe von € 800,00 und die von Dir geleisteten Renovierungskosten übernehmen. Zusätzlich in die Vereinbarung muss mit aufgenommen werden, dass die Mietkaution sofort mit Auszug zurückzuzahlen ist.

Alles schriftlich vereinbaren und Zahlungstermin festlegen. Keine Kompromisse machen.

Das hier schreibt Dir ein mehrfache Wohnungsvermieter.

Liebe Grüße

 
Hallo Steffi,

wenn der Text der Kündigung genau so aussieht, wie du hier geschrieben hast, dann ist die Kündigung unwirksam.
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben den Eigenbedarf begründen, darlegen für welche Person er die Wohnung benötigt (hat er bei dir gemacht) und er muss konkret darlegen, warum diese Wohnung benötigt wird (das feht bei dir).

Dem Mieter muss die Möglichkeit gegeben werden, die dargelegten Gründe zu überprüfen.
Wenn der Vermieter den Sachverhalt nicht ins Schreiben aufgenommen hat, ist die Kündigung unwirksam.

Dein Vermieter darf jetzt auch keine Begründung nachschieben.

Ich rate dir, dich an den Mieterschutzbund zu wenden. Die Mitgliedschaft ist nicht teuer und da kann dir gut geholfen werden.

Gemini
 
Nö--- WARUM solltest Du zustimmen?

Na--freiwillig würde ich nur DANN rausgehen,wenn sie mir die KOMPLETTEN Kosten erstattet und bei Suche hilft 😀 etc.

Daß sie einen Enkel hat,weiß sie schon länger--warum der UNBEDINGT DORT einziehen muß,
sollte sie gut begründen können,wenn sie vorher sogar UBER MAKLER die Wohnung vermieten ließ.

Für Dich wäre Auszug "unbillige Härte" -- es klingt wirklich nach "Renovier mir die Hütte und dann hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und darf mit Einbußen gehen..".
Sehr putzig.

Gibt es sonst KEINEN Kündigungsgrund?

Zahlst Du pünktlich
Bekämst Du die "Miete-Gezahlt-Bescheinigung" von ihr ?

Ich würde antworten--aber durch Boten übergeben u.Kopie abzeichnen lassen (mind.der Bote sollte "übergeben Datum,Uhrzeit" auf Kopie schreiben) -->

"Sehr geehrte Frau XYZ,

ich widerspreche der angeblich "fristgerechten",m.E. auch völlig NICHTIGEN 😛
(danke,Gemini!) "Kündigung wegen Eigenbedarfes".

Vorsorglich biete ich DANN Akzeptanz an,wenn Sie mir innerhalb der nächsten Woche schriftlich zusichern und dann auch nachweisbar
durchführen:

-Rückerstattung meiner Maklerkaution zuzügl.Zinsen 5% über dem Basiszins taggenau von Zahlung bis Erstattung
- Beschaffung eines völlig gleichwertigen Wohnraumes (argegerecht) hinsichtlich Lage,Ausstattung,Miethöhe,derzeitigem Renozustand
-Erstattung der durch Ihren Wunsch mir erneut entstehenden Umzugs-u.Ummeldekosten
- bis zur MV-Bestätigung der ARGE und der Überweisung des KOMPLETTEN GELDES s.o. bzw. Erledigung aller auftretenden Fragen halte ich vorsorglich am Widerspruch fest und verweise Sie auf den für dieses Begehren üblichen Rechtsweg.

Mit freundlichem Gruß! Datum,Unterschrift " 😀😎😉

Der Witz ist,mit "normaler" Kündigung ZUSÄTZLICH/statt dessen käme sie evl. sogar durch!

Was steht zu "Kündigung" im MV?

Ich würde mir UNVERZÜGLICH eine Wohnung suchen...trotzdem vorsorglich. Denn: Stunk ist vorprogrammiert....
 
Stimmt, Micky.😀😀

Die Vermieterin finde ich dreist. Als ob die im Januar noch nicht wusste, dass der Enkel an der Wohnung interessiert ist. Kann ich nicht so ganz glauben. Aber wer weiß.

Gemini
 
Vielen dank für die Antworten!

Ja genauso wieich es geschrieben habe steht es in dem Kündigungsschreiben.

Und nein es gibt keinen anderen Kündigungsgrund, bin gestern Abend bei ihr gewesen und hab sie unter den Augen meiner Freundin nochmals gefragt ob nur der Eigenbedarf der Grund sei und sie sagte Ja.

Ja das die Kündigung nicht rechtens ist habe ich auch schon gelesen. Habe heute bei einem Anwalt angerufen und dann fragte er mich erstmal um wieviel Geld es geht (Maklerkaution, Miete...) und er sagte selbst wenn ich Prozeskostenbeihilfe bekommen würde und wir würden den Prozess verlieren müsste ich noch Kosten tragen?!?!?!

Dann habe ichmich erkundigt wegen dem Mieterschutzbund, kostet mich 10 € aufnahmegebühr und 60 € Jahresbeitrag! Hmmmm.... wenn ich ehrlich bin hab ich das Geld nicht so liegen!
 
Huhu Steffi hier, hab ganz vergessen das ich ja angemeldet bin ^^

Ich hab zwarschon nen großen Text geschrieben ich hoffe der wird bald freigeschaltet...

was ich noch hinzufügen wollte. Dienstag Abend kam sie zu mir und fragte mich ob ihr Enkel die Wohnung mal angucken könnte,da Sie (die Vermieterin) in einem Jahr aus dem Haus ziehen will und der Enkel in 3 Jahren das Haus kaufen wollte.

Ich hab dann am Dienstag Abend den Enkelund dessen Kollegen in meine Wohnung gelassen und was mir jetzt im nachinein auffällt waren die beiden schon total am planen wie sie es am besten umbauen könnten, tja und einen Tag später hatte ich die Kündigung liegen....ich find das eine so große Frechheit, vor allem weiss sie auch wie ich finanziell dran bin! Aber da nehmen die ja keine Rücksicht drauf!

Lg Steffi
 
Naja..dann soll der Enkel Dir doch ein "Überredungsangebot" machen
🙂🙂🙂

Ist doch logisch ,daß Du bei einem ORDENTLICHEN BONUS auch
verhandeln würdest!

Aber --mach das mal so ,wie Dir geraten wurde!

Ich würde ihr aber NATÜRLICH nicht auf die Nase binden,daß sie Formfehler machte bzw. EVENTUELL eine "ordentliche Kündigung" möglich wäre.

Viel Glück!

(Kannst mal PN schicken,falls in Deiner anderen Sache sich was tut!)

Gruß!
Micky
 
Nääää ich wäre ja schön blöd wenn ich was sagen würde. ich hab mir jetzt einen Schein ausgedruckt, so wie die vom Amtsgericht gesagt haben, dannbesorg ich die unterlagen dafür und dann besorg ich mir nen Termin beim Anwalt!Irgendwie zieh ich die scheiße mal wieder voll an!
 

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