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kündigung wegen strafbefehl im öffentlichen dienst? angst....

blablabla

Mitglied
ich habe gestern schon einmal geschrieben und muss jetzt einfach noch einmal fragen weil ich schreckliche angst habe.
habe aus geldmangel in den vergangenen monaten ziemlichen mist gebaut. nun hatte ich einen strafbefehl (35 tagessätze) im briefkasten, in zwei Wochen rechtskräftig. mittlerweile weiß ich dass der arbeitgeber dank mistra davon erfährt. habe nun in meinen unterlagen geschaut. bei einstellung hätte man im vorstrafen-bogen diese strafe nicht angeben müssen, so lange keine andere strafe im bundeszentralregister steht. was bei mir der fall ist. somit dürfte das ja kein kriterium bei der einstellung sein. was, wenn man schon eingestellt ist? bei einstellung war mein führungszeugnis sauber. jetzt auch noch? oder taucht das im behördenzeugnis auf? kann jemand licht ins dunkel bringen?
 
Ich verstehe nicht ganz, wie Du das aus der Mistra herauslesen willst. Ich denke das es dort Auskunft nur auf Antrag gibt.
Und warum sollte der Arbeitgeber das tun?
 
Hi blablabla, mach Dich jetzt nicht so fertig, was passiert ist, ist passiert ...
Der öffentliche Dienst ist ja ein weites Feld, wenn Du
z. B. bei der Polizei arbeiten würdest und hättest jetzt gestohlen, oder eine Unterschlagung/Betrug begangen, wäre das sicher nicht von Vorteil. Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden auch höhere moralische Ansprüche von Dir erwartet, ich denke mal, daher kommt auch Deine Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Bist Du noch auf Probe eingestellt, bist Du Angestellte/r oder Beamte/r?

Lg Eisherz
 
Ich verstehe nicht ganz, wie Du das aus der Mistra herauslesen willst. Ich denke das es dort Auskunft nur auf Antrag gibt.
Und warum sollte der Arbeitgeber das tun?

laut arbeitsvertrag würde eine geldstrafe nicht zu einer "nicht-einstellung" führen, man muss sie gar nicht angeben. daraus leite ich ab, dass dies als "nicht so schlimm" bewertet wird.
wenn man nun schon im öd beschäftigt ist ergeht nach mistra eine mitteilung an den dienstherren bei strafbefehl /erhebung öffentlicher klage), was der fall ist.
 
Hi blablabla, mach Dich jetzt nicht so fertig, was passiert ist, ist passiert ...
Der öffentliche Dienst ist ja ein weites Feld, wenn Du
z. B. bei der Polizei arbeiten würdest und hättest jetzt gestohlen, oder eine Unterschlagung/Betrug begangen, wäre das sicher nicht von Vorteil. Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden auch höhere moralische Ansprüche von Dir erwartet, ich denke mal, daher kommt auch Deine Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Bist Du noch auf Probe eingestellt, bist Du Angestellte/r oder Beamte/r?

Lg Eisherz

danke für deine beruhigenden worte.
ich arbeite bei einer behörde, habe einen unbefristeten vertrag und bin nicht mehr in der probezeit.
es war leider betrug.....

ich gehe nun immer zur arbeit mit einem dermaßen schlechten gefühl, habe fast schon einen verfolgungswahn. immer wenn das telefon klingelt denke ich jemand teilt nun meinem chef mit dass ich straffällig geworden bin. darum würde ich auch gerne wissen wenn die mitteilung erfolgt, wie und an wen sie erfolgt.
macht es sinn da beim richter nachzufragen oder könnte das schlafende hunde wecken?
 
Also ich finde z.B. hierzu diesen Text:

Zitat:

Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl aber ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
-------------------------------------------------------------

Ich weiß jetzt zwar nicht was "bestimmte Behörden" sind - aber fest steht, daß "Auskunft erhalten" auf jeden Fall Nachfrage heißt.
Ziemlich sicher bin ich mir, daß ( bestimmte Behörden ) die Polizei und der Bundesgrenzschutz Auskunft erhalten - das geht vom Dienstauto aus, wie ich schon selbst erlebt habe.
 
Bei 35 Tagessätzen brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du darfst im öffentlichen Dienst nicht vorbestraft zu sein und das bist du ja auch nicht. Es sei du bist gegen den Dienstherren straffällig geworden

Meinst du die Personalabteilung guckt jeden Tag ins Mistra rein?!

Ich bin selber im ö.D.
 
Also ich finde z.B. hierzu diesen Text:

Zitat:

Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl aber ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
-------------------------------------------------------------

Ich weiß jetzt zwar nicht was "bestimmte Behörden" sind - aber fest steht, daß "Auskunft erhalten" auf jeden Fall Nachfrage heißt.
Ziemlich sicher bin ich mir, daß ( bestimmte Behörden ) die Polizei und der Bundesgrenzschutz Auskunft erhalten - das geht vom Dienstauto aus, wie ich schon selbst erlebt habe.

schau mal hier (2. abschnitt, nr. 16):

http://www.bmj.bund.de/files/-/3301/MiStra_2008_pdf.pdf

DAS meine ich damit.
 
Zitat aus dem Vorgenannten:
(2) Entsprechend ist in Strafsachen wegen eines Vergehens zu verfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen.

Das meinte ich ja auch, hat denn die Verhängung des Strafbefehls wegen Deines Vergehens mit Deinem Job zu tun?
Genau sagen wird Dir keiner können, ob jetzt eine MiStra an Deinen Dienstherrn geht oder nicht.
Hättest Du die Möglichkeit, jemandem Vertrautes in Deiner Behörde Dich zu öffnen? Könntest Du einen Vertrauten vom Personalrat dazu befragen?

Eisherz
 
Bei 35 Tagessätzen brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du darfst im öffentlichen Dienst nicht vorbestraft zu sein und das bist du ja auch nicht. Es sei du bist gegen den Dienstherren straffällig geworden

Meinst du die Personalabteilung guckt jeden Tag ins Mistra rein?!

Ich bin selber im ö.D.

wie, die gucken da nicht rein?
wann erfolgt denn die mitteilung wenn sie erfolgt? ich habe schon wieder angst vor der arbeit morgen, da ich ständig denke "gleich wirst du gekündigt"....
 

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