ich habe gestern schon einmal geschrieben und muss jetzt einfach noch einmal fragen weil ich schreckliche angst habe.
habe aus geldmangel in den vergangenen monaten ziemlichen mist gebaut. nun hatte ich einen strafbefehl (35 tagessätze) im briefkasten, in zwei Wochen rechtskräftig. mittlerweile weiß ich dass der arbeitgeber dank mistra davon erfährt. habe nun in meinen unterlagen geschaut. bei einstellung hätte man im vorstrafen-bogen diese strafe nicht angeben müssen, so lange keine andere strafe im bundeszentralregister steht. was bei mir der fall ist. somit dürfte das ja kein kriterium bei der einstellung sein. was, wenn man schon eingestellt ist? bei einstellung war mein führungszeugnis sauber. jetzt auch noch? oder taucht das im behördenzeugnis auf? kann jemand licht ins dunkel bringen?
habe aus geldmangel in den vergangenen monaten ziemlichen mist gebaut. nun hatte ich einen strafbefehl (35 tagessätze) im briefkasten, in zwei Wochen rechtskräftig. mittlerweile weiß ich dass der arbeitgeber dank mistra davon erfährt. habe nun in meinen unterlagen geschaut. bei einstellung hätte man im vorstrafen-bogen diese strafe nicht angeben müssen, so lange keine andere strafe im bundeszentralregister steht. was bei mir der fall ist. somit dürfte das ja kein kriterium bei der einstellung sein. was, wenn man schon eingestellt ist? bei einstellung war mein führungszeugnis sauber. jetzt auch noch? oder taucht das im behördenzeugnis auf? kann jemand licht ins dunkel bringen?