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Kündigung

B

Bodenleger

Gast
Hallo,
Es haben sich bei mir bzw. meiner Frau und mir Mietschulden in Höhe von fast € 4000,00.- angesammelt. Diese waren allerdings nicht beabsichtigt.

Diese sind entstanden, ich bin Selbstständig, weil 2 meiner Kunden nicht Ordnungsgemäß bezahlt haben.

Nun muss ich aber sagen, die Genossenschaft hat sich netterweise Zeit gelassen uns die fristlose Kündigung zu schicken.

Wir hatten schon einmal Mietrückstände diese haben wir aber auch bezahlt. Es ist ja nicht so das wir diese jetzigen Schulden nicht bezahlen wollen, aber der Betrag ist auf einmal zu hoch und auf Abtragung lässt sich die Genossenschaft auch nicht ein, weil sie ja schon so lange gewartet haben.

Ich war zwar schon beim Diakonischen Werk doch diese sagten mir das ich einen Antrag nach § 22 SGB II stellen soll.

Da ich aber kein Alg.II beziehe, kann ich diesen auch nicht stellen. Meine Frau hat allerdings am 21.Juni 05 einen Antrag auf Alg.II gestellt. Dieser ist aber immer noch in Bearbeitung und kann noch nicht bewilligt werden da die Arbeitsagentur, die für mich zuständig ist, einen Fehler bei der Meldung bei der BFA/LVA gemacht hat. Die Arbeitsagentur hat mich dort nicht gemeldet und ausgerechnet diese Unterlagen (Beitragszahlungen für Karsten Bach), fehlen zur Bearbeitung des Antrages meiner Frau

Es ist Mittlerweile soweit, dass noch nicht mal mehr meine Kinder Versichert sind, weil das Job Center die Schuld immer wieder auf jemand anderen schiebt.

Seit fast zwei Monaten hat meine Frau nun kein Geld, was heißt das wir die Miete auch noch nicht zahlen konnten. Ich habe auch schon einmal mein Existenzgründerzuschuss für die Miete verwendet doch das funktioniert nicht da dann keine Grundsicherung für mich und meine Familie da wäre.

Nun ist meine Frage: Was kann ich tun um die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern. Denn ich bin mir nicht sicher ob ich den Antrag nach § 22 SGB II beim Job Center abgeben soll, weil ich vermute das die Bearbeitung noch länger dauert.

Ich habe auch noch Aufträge in Aussicht, was heißt das ich bald finanziell etwas besser da stehen würde. Leider stehen die Termine noch nicht. Sollte ich die Wohnung verlieren kann ich meine Arbeit auch nicht mehr ausführen.

Außerdem sollen wir die Wohnung bis zum 08.08.2005 geräumt haben. Das Diakonische Werk aber hat gesagt das Termin eingehalten werden muss, da die Genossenschaft erst einmal Klage einreichen muss. Eigentlich will ich aber nicht dass dies soweit kommt.
Vielleicht kann mir ja auch jemand Vermieter oder Genossenschaften in Berlin mitteilen, die keine Mietschuldenfreiheit haben wollen.
Danke Bodenleger
 
Hallo Bodenleger,

schau mal hier: Kündigung.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
T

Tyra

Gast
Hi,

viel zu lange gewartet!!

Leistungsträger bei ALG II ist das Sozialamt. Die dürfen von Rechtswegen gar nicht so lange nicht zahlen, sondern sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zahlungspflichtig und müssen Leistungen, insbesondere zur Mieterstattung monatlich im Voraus erstatten!! Ihr müßt ne schriftliche eidesstattliche Erklärung über komplette Mittellosigkeit vorlegen, dann muß das Amt sofort zahlen...
Fehler bei Antragstellung von welcher Seite auch immer, oder noch fehlende Unterlagen sind total egal. Ihr müßt zusehen, dass ihr dass Amt nachweisbar (Kopien, Sendebelege etc. von der derzeitigen Notsituation in Kenntnis und somit unter Verzug setzt...dann könnt ihr notfalls auch Schadensersatz geltend machen etc. Wenn die Sachbearbeiter nicht spuren, direkt an den Abteilungsleiter oder Amtsleitung...
Druck machen....schriftlich mit Einsendebeleg oder abgeben und Eingangsstempel draufsetzen lassen. Das Kündigungsschreiben kopieren + vorlegen, und schriftlich mitteilen dass bei Nichtzahlung Räumung = Obdachlosigkeit droht.
Ich würde euch raten sofort ne Sozialberatungsstelle einzuschalten, oder einen Fachanwalt für Soziales (Amtsgericht: Beratungshilfeschein beantragen, Gebühr 10,-€ zahlen, Anwalt machen lassen)
Deine in Aussicht stehenden Aufträge nur erwähnen, wenn die definitiv = mit Vertrag usw. sind....
Kommt aus den Puschen, dann fließen auch die Gelder!

Gruß
Tyra
 
T

Tyra

Gast
Hej,

und nicht damit warten den Antrag gemäß § 22 SGB II zu stellen....! Das Eingangsdatum zählt!! Sofort morgen mit Nachweis (!!)Antrag auf Sofortzahlung (zumindest auf die Summe, dass man unter einen zweimonatigen Rückstand kommt) stellen. Bei drohender Wohnungslosigkeit (nachweisen: Kündigungsschreiben mit Räumungsdatum beilegen etc) muß dat Amt sofort zahlen evtll auf Darlehsbasis ..und kann dann später bearbeiten....wenn rauskommt, dass ihr keinen Anspruch hattet, können die dat ja später von euch zurückholen....

Also kommt in die Hufe, sonst sitzt ihr echt auf der Straße, obwohl das von der Rechtslage her unnötig ist!!

Gruß
Tyra

Namen der SAchbearbeiter immer notieren, Notizen zu Auskünften machen, diese unterzeichnen lassen...dann kommen auch die recht lahmen Amtsschimmel in der Regel recht schnell in die Gänge
 
B

Bodenleger

Gast
erst einmal Danke für die Antwort,
Den Antrag habe ich am Montag per Einschreiben rausgeschickt. Die Hausverwaltung weiß auch schon bescheid, da sie gestern angerufen hat.
Nachweise, wie Kopie vom Miezvertrag usw. habe ich auch beigefügt.
Sozialberatung (Diakonisches Werk) war ich auch schon. Die wiederum sagten erst mal Antrag stéllen und dann abwarten
 
T

tyra13

Gast
Hi nochmal,

also ich als ehemalige Sozialberaterin würde an sich dazu raten, persönlich vorstellig zu werden und sofort einen Scheck einzuholen.
Aber wenn die Hausverwaltung erst einmal definitiv abwartet....und keine Räumungsklage dann kann man auch etwas warten mit der Amtsbearbeitung. Erfahrungsgemäß arbeiten die aber extrem langsam. Ich würde zumindest Kontakt aufnehmen nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen und diesen auf Dringlichkeit aufmerksam machen. Dann dauert es statt einem halben Jahr ca. 2-4 Wochen!

Gruß
Tyra
 
B

Bodenleger

Gast
Zum Amt wollte meine Frau am Donnerstag,weil ich gestern nochmal angerufen habe,und beim Service sagten die das auch.Damit sie aber nicht so lange warten muß geht sie erst am Donnerstag.
Die Hausverwaltung sagte wir sollen Sie auf den laufenden halten.
 
T

Tyra

Gast
Na dann kann man ja erstmal auf Alarmstufe gelb zurückstellen.
Hauptsache man bleibt in Kommunikation mit den beteiligten Parteien, dann passiert wird's schon hinhauen.

Viel Glück weiterhin
Tyra
 

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