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Künstlersozialkasse - wer hat Ahnung davon?

Bingenervt

Aktives Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal Input zur KSK. Aus deren Website wird man nämlich nicht so ganz schlau. Bis dato hatte Göga eine GmbH für Webdesign. War KSK-abgabepflichtig, hatte aber keinen Anspruch auf Versicherung bei der KSK. Jetzt ist die GmbH aufgelöst und er ist als Selbständiger tätig, ist aber über seinen Hauptjob gesetzlich krankenversichert. Fallen deswegen trotzdem weiterhin die KSK-Abgaben an?
Das System ist irgendwie völlig undurchschaubar. Wer ist der richtige Ansprechpartner, um zu verstehen, wann die KSK abgreift?
 

Larissa

Aktives Mitglied
Hallo. Hab zwar mit der KSK zu tun, aber nur als Nutzer der Kunst, nicht als Künstler. Solltest du dein Problem in den nächsten Tagen nicht lösen können, werde ich mich da schlau machen.
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Ja. KSK-Abgaben müssen Auftraggeber für alle Tätigkeiten zahlen, die im weitesten Sinn künstlerische Tätigkeiten umfassen.
Das Ganze dient ja nicht dem Auftraggeber, sondern den "brotlosen Künstlern", die beschäftigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

carrot

Aktives Mitglied
Jetzt ist die GmbH aufgelöst und er ist als Selbständiger tätig, ist aber über seinen Hauptjob gesetzlich krankenversichert.
und wohl auch gesetzlich Renten- sowie Arbeitslosenversichert.

Damit müsste er eigentlich raus sein.
Letztendlich kann das ein Anwalt für Sozialrechte genau beantworten.
 

Bodo B.

Aktives Mitglied
Das System ist irgendwie völlig undurchschaubar. Wer ist der richtige Ansprechpartner, um zu verstehen, wann die KSK abgreift?
Undurchschaubar - da hast Du recht. Wir hatten früher eine private Musikschule und die KSK forderte Abgaben von den Einnahmen. Wir waren eben zu soundsoviel Prozent abgabepflichtig, egal ob der einzelne Lehrer sich über die KSK versichert hatte oder nicht.

Ich beschloss darauf hin, wenn wir schon bezahlten, dann könne ich auch davon profitieren - ich trat als Klavierlehrer in die KSK ein. Die KSK wollte von mir dann eine jährliche Aufstellung meiner Einnahmen und berechnete dann meinen monatlichen Beitrag. Der Vorteil: Die KSK wirkte wie ein Arbeitsgeber (als Selbstständiger hat man den ja nicht) und ich zahlte nur die Hälfte, war Kranken-, Renten- und Arbeitslosen versichert - was ich als Selbstständiger nicht gewesen wäre.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber als wir die Musikschule auflösten, haben wir (glaube ich) der KSK mit geteilt, dass die Geschäftstätigkeit beendet sei. Jedenfalls mussten wir nichts mehr bezahlen.

Achso... Ich war aber noch immer bei der KSK versichert. Meine Versicherung hatte insoweit nichts mit der Musikschule zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bingenervt

Aktives Mitglied
und wohl auch gesetzlich Renten- sowie Arbeitslosenversichert.

Damit müsste er eigentlich raus sein.
Letztendlich kann das ein Anwalt für Sozialrechte genau beantworten.
Das heisst bei der KSK leider nichts. Er war damals als GF einer GmbH privat versichert. Aber bei der KSK eben als GF nicht anspruchsberechtigt. Das System ist irgendwie kurios und nur schwerdurchschaubar. Trotz Beratung und auch Klage damals gegen die KSK, sind wir irgendwie immer noch nicht schlauer....
Fällt die KSK weg, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat? Offiziell sind sie ja nur für Freiberufler zuständig.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal Input zur KSK. Aus deren Website wird man nämlich nicht so ganz schlau. Bis dato hatte Göga eine GmbH für Webdesign. War KSK-abgabepflichtig, hatte aber keinen Anspruch auf Versicherung bei der KSK. Jetzt ist die GmbH aufgelöst und er ist als Selbständiger tätig, ist aber über seinen Hauptjob gesetzlich krankenversichert. Fallen deswegen trotzdem weiterhin die KSK-Abgaben an?
Das System ist irgendwie völlig undurchschaubar. Wer ist der richtige Ansprechpartner, um zu verstehen, wann die KSK abgreift?
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei der KSK immer gut anrufen oder ihnen schreiben kann und eine gute Info bekommt.
Das würde ich auf jeden fall machen und denen einfach ganz genau den fall schildern.
Also so wie ich persönlich (bin jahrelang Mitglied der KSK) deinen Fall einschätze:
Dein Mann war abgabepflichtig, weil er mit seiner GMBH als "Verwerter" auftrag: Er hat also verutlich Leistungen von KSK-Mitgleidern in Anspruch genommen oder? (alos zB Webdesigner beschäftigt oder sowas).
Also klarer fall: Abgabepflicht, aber kein Anspruch auf Versicherung, weil er eben eine eigene Gmbh hatte.
Logisch: die KSK versichert Kulturschaffende die zwar selbständig sind, aber eben durch ihre Arbeit eben doch in gewissen Abhängigkeitsverhältnissen stehen, so dass sie die Vorzüge einer Selbständigkeit nicht genießen. Das war bei der Gmbh wohl der Fall.

Jetzt ist er selbständig, aber er hat einen Hauptjob, über den er versichert ist? DH die KSK ist bei der Krankenkasse raus, aber er wrd vermutlich über die KSK Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung leisten. DH er ist vermutlich in Teilen (also anteilig auf seine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit) bei der KSK versicherungspflichtig (aber nur Rente und Pflege). Das wäre also seine Rolle als KSK-Versicherter.
Ob er KSK-ABGABEN als Verwerter zahlen muss, hängt davon ab, ob er weiterhin Leistungen nützt, die unter die Abgabepflicht fallen: Also ob er zB Leute beschäftigt, die zum Personenkreis der KSK-Versicherten gehören. Vermutlich wird ER jetzt eher derjenige sein, der von anderen "Verwertern" angeheuert wird.
Aber diese Frage würde ich ganz einfach direkt mit der KSK klären.
Also es sind eben zwei verschiedene "Rollen": Einmal die Frage, ob man Verwerter ist und KSK Abgaben zahlen muss
und einmal die Frage, ob man "Künstler" im weitesten Sinne ist und deswegen bei der KSK versichert ist.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
Was das ganze Ding so verquer macht, ist die Tatsache, dass mein Mann als GF der einzig beschäftigte Webdesigner war.
Ich glaub, bei der KSK wird er definitiv nicht anrufen, um keine schlafenden Hunde zu wecken....
 

Bodo B.

Aktives Mitglied
Wenn Dein Mann nicht in der KSK ist und die GmbH nicht mehr existiert, dann fallen auch keine KSK-Beiträge an.

Ihr könnt ja über einen "Strohmann/frau" bei der KSK anrufen und euch informieren. ;)
 

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