Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal Input zur KSK. Aus deren Website wird man nämlich nicht so ganz schlau. Bis dato hatte Göga eine GmbH für Webdesign. War KSK-abgabepflichtig, hatte aber keinen Anspruch auf Versicherung bei der KSK. Jetzt ist die GmbH aufgelöst und er ist als Selbständiger tätig, ist aber über seinen Hauptjob gesetzlich krankenversichert. Fallen deswegen trotzdem weiterhin die KSK-Abgaben an?
Das System ist irgendwie völlig undurchschaubar. Wer ist der richtige Ansprechpartner, um zu verstehen, wann die KSK abgreift?
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei der KSK immer gut anrufen oder ihnen schreiben kann und eine gute Info bekommt.
Das würde ich auf jeden fall machen und denen einfach ganz genau den fall schildern.
Also so wie ich persönlich (bin jahrelang Mitglied der KSK) deinen Fall einschätze:
Dein Mann war abgabepflichtig, weil er mit seiner GMBH als "Verwerter" auftrag: Er hat also verutlich Leistungen von KSK-Mitgleidern in Anspruch genommen oder? (alos zB Webdesigner beschäftigt oder sowas).
Also klarer fall: Abgabepflicht, aber kein Anspruch auf Versicherung, weil er eben eine eigene Gmbh hatte.
Logisch: die KSK versichert Kulturschaffende die zwar selbständig sind, aber eben durch ihre Arbeit eben doch in gewissen Abhängigkeitsverhältnissen stehen, so dass sie die Vorzüge einer Selbständigkeit nicht genießen. Das war bei der Gmbh wohl der Fall.
Jetzt ist er selbständig, aber er hat einen Hauptjob, über den er versichert ist? DH die KSK ist bei der Krankenkasse raus, aber er wrd vermutlich über die KSK Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung leisten. DH er ist vermutlich in Teilen (also anteilig auf seine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit) bei der KSK versicherungspflichtig (aber nur Rente und Pflege). Das wäre also seine Rolle als KSK-Versicherter.
Ob er KSK-ABGABEN als Verwerter zahlen muss, hängt davon ab, ob er weiterhin Leistungen nützt, die unter die Abgabepflicht fallen: Also ob er zB Leute beschäftigt, die zum Personenkreis der KSK-Versicherten gehören. Vermutlich wird ER jetzt eher derjenige sein, der von anderen "Verwertern" angeheuert wird.
Aber diese Frage würde ich ganz einfach direkt mit der KSK klären.
Also es sind eben zwei verschiedene "Rollen": Einmal die Frage, ob man Verwerter ist und KSK Abgaben zahlen muss
und einmal die Frage, ob man "Künstler" im weitesten Sinne ist und deswegen bei der KSK versichert ist.