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Langjährige zusätzliche Aufgaben werden "weggenommen", ist das rechtens?

A

Aidenla

Gast
Die Situation ist wie folgt:
Man bekommt vom Arbeitgeber zusätzliche Aufgaben, die nicht im ursprünglichen Arbeitsvertrag stehen. Es wird aber vereinbart, dass man für eben diese Aufgaben ab nun fest verantwortlich ist und das auch vergütet wird. Dazu kommt dann noch sowas wie Rufbereitschaft außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten.

Nun entscheidet der Arbeitgeber nach 10+ Jahren, dass die Aufgaben jemand anderem übergeben werden oder evt. komplett wegfallen. Ist das rechtens?

Da es einen Bekannten betrifft und nicht mich, kenne ich die genauen Details nicht. Er möchte sich bei einem Anwalt beraten lassen, da er der Meinung ist, er hätte sozusagen Anspruch auf dieses Aufgabenfeld, vor allem da er dafür 1 Jahrzehnt lang zuständig war und der Arbeitgeber wohl einfach so entschieden hat, dass er diese zusätzliche Arbeit nicht mehr machen darf/soll.

Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber letztendlich entscheidet, was man macht und was nicht sowie wofür man bezahlt wird und dass es dazu keine Gesetze etc. gibt. Weiß aber nicht wie ich das dem Bekannten erklären soll, da mir auch die Fachbegriffe für diesen Fall fehlen.

Kennt sich jemand damit aus oder weiß wie ich das googlen kann?
 
Tja, wenn zu diesen Zusatzaufgaben, der Rufbereitschaft und der zusätzlichen Vergütung und allen weiteren Details etwas schriftlich festgehalten wurde in Form von Ergänzung oder Anpassung des ursprünglichen Arbeitsvertrages, dann bestehen zumindest theoretisch Chancen da noch was machen zu können. Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, aber müsste in diesem Fall, wenn das alles nun nicht mehr sein soll, dann nicht wenigstens der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder schriftlich hergestellt werden also die ganzen Änderungen wieder rausgenommen werden? Und ansonsten, ggf beim Betriebsrat mal vorsprechen was man da tun könnte. Und ja, warum nicht beim Anwalt mal nachhören...
 
Arbeitsverträge sind formfrei.
Das heißt, wenn Arbeiten mündlich zugeteilt, können sie auch mündlich durch Umverteilung wieder gekündigt werden.
Ansonsten steht im Arbeitsvertrag, wer weisungsberechtigt ist, wenn es um die Aufgabenart geht.
ich würde weniger zum Anwalt gehen,
sondern mit dem Chef reden und ihn bitten, einen Tätigkeits-Ausgleich zu schaffen, auf dass die finanzielle Planung wieder stimmt. So rein menschlich halt
 
Danke für eure Antworten. Mit dem Chef zu sprechen hat bisher nichts geholfen, daher der drastische Schritt. Beim Herumgoogeln bin ich jetzt auf den Begriff "Gewohnheitsrecht" gestoßen. Wäre das nicht in etwa das Gesetz, auf das man sich hier beziehen könnte?
 
Es ist so. Wenn man was zehn Jahre gemacht hat , kann es einem nicht mehr so einfach weggenommen werden.
Die Aufgaben schon. Das Gehalt nicht.
Da hättest Du mit einer Klage gut Chancen.
 
Es gilt der Tarifvertrag falls einer zur Anwendung kommt. Wenn nicht dann das was im Arbeitsvertrag steht. Das gilt aber nur wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht schlechter gestellt wird als durch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Also BGB, Bundesurlaubsgesetz, Kübnigungsschutzgesetz und wer weiß was noch alles.

Das kann nur ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Ob man dem Bekannten die Zusatzaufgaben und zusätzliches Gehalt wegnehmen kann.

Die Kernfrage ist, ob die zusätzlich vereinbarten Aufgaben Teil des Arbeitsvertrages wurden. Wenn mündliche Absprachen getroffen wurden. Das sind "letzte Fragen" die kaum jemand beurteilen kann. Rein praktisch hat dein Bekannter denke ich schlechte Karten. Wenn er beweisen kann dass ihm irgendwas zusteht wird er gekündigt. Dagegen kann er klagen und die Klage gewinnen. Dann ist er trotzdem draussen und bekommt 2-3 Monatsgehälter gezahlt und evtl. Abfindung.
Man sollte das zwischenmenschlich lösen, auf dem Rechtsweg sehe ich kaum Chancen.
 
@ TE
Dringend einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.
Dann hast Du sehr gute Chancen zumindest das Gehalt beizubehalten.
Aber zügig, sonst gilt der neue Zustand als akzeptiert, von Deiner Seite aus, und ist dann nicht mehr anfechtbar.
 

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