H
hablo
Gast
analog zum todesstrafe-thread hier mal eine ähnliche frage:
sollte mord & totschlag (nicht zu verwechseln mit fahrlässiger tötung) eine lebenslängliche strafe bzw. gefängnis plus sicherheitsverwahrung nach sich ziehen?
hier das beispiel der im letzten jahr ermordeten nadine aus wetter an der ruhr.
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.z...gion=Region_Rhein-Ruhr&auftritt=WP&dbserver=1
ich habe diesen fall als beispiel gewählt, da es gerade bei diesem zwei 'lager' gibt: 10 jahre vs. lebenslänglich.
sollte mord & totschlag (nicht zu verwechseln mit fahrlässiger tötung) eine lebenslängliche strafe bzw. gefängnis plus sicherheitsverwahrung nach sich ziehen?
hier das beispiel der im letzten jahr ermordeten nadine aus wetter an der ruhr.
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.z...gion=Region_Rhein-Ruhr&auftritt=WP&dbserver=1
ich habe diesen fall als beispiel gewählt, da es gerade bei diesem zwei 'lager' gibt: 10 jahre vs. lebenslänglich.