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Leidiges Thema - OEG - BSA, AR...

Elona

Mitglied
Hallo zusammen,

letztes Jahr kurz vor Weihnachten passierte doch noch ein Wunder und ich wurde nach genau 3 Jahren ab Antragsstellung anerkannt und mit einem GdS von 50 bewertet. Seit dem bekomme ich die Grundrente. Aber in die Puschen sind die erst gekommen, nachdem ich mit einer Untätigkeitsklage gedroht hatte.

Bis dahin hatte ich alles alleine gemacht. Aber es hat soviele Nerven gekostet. Viele kennen das auch. Daher habe ich den Antrag auf BSA, AR, Ehegattenzuschlag, Höherbewertung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit über den VDK stellen lassen. Bin leider von der Dame nicht ganz so überzeugt, die wusste ja nicht mal, dass ich einen Anspruch auf Zinsen auf die Nachzahlungen hatte.
Nach 5 Monaten ist nichts, aber auch gar nichts passiert. Nichteinmal eine Eingangsbestätigung oder sonst was. Da haben wir eine Sachstandsanfrage gemacht. Im nächsten weiteren Monat ist nicht einmal darauf eine Antwort gekommen. Daher wurde eine weitere Frist gesetzt und nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass 6 Monate rum sind und sie hat auch den entsprechenden Paragraphen dazugeschrieben. Am 16.6. ist die Frist vorbei.

Aber kennt ihr das auch, dass man nicht einmal eine Antwort bekommt?

Ich weiß noch nichtmal inwieweit ich was kriegen würde. Ich beziehe volle EM-Rente, bin auf die Diagnosen berentet wie mir auch anerkannt wurden.

Vielleicht kann sich hier noch jemand, der selber damit zu tun hat noch mit mir austauschen?

LG Elona
 

Landkaffee

Urgestein
Die ganze Fachsprache alleine.... . Musstest Du alles lernen.... .
Die AKÜS (Abkürzungen).... ,


Da möchte man ja gleich nichts mit zu tun haben... . ;)

Ich blicke da auch nicht durch, aber hoffentlich andere.:eek::blume:
Würde mich ehr um einen auch professionellen Rechtsbeistand bemühen. Hier ist nur Laienforum.



Alles Gute!
Ich kann nichts für Dich tun, nur den Thread durch einen Beitrag nach oben schieben.


LG
Landkaffee
 
Zuletzt bearbeitet:

Tegro

Mitglied
Hallo Elona,

du schreibst du hättest diese Dinge zusätzlich beantragt? Sicherlich wirst du ja einen Becheid zum Oeg bekommen haben. Da wäre die möglichkeit zum Widerspruch gewesen. Dem Grunde nach hat das Versorgungsamt von sich aus zu prüfen was dir zusteht oder auch nicht.
Aus eigener leid geprüfter Erfahrung mit dem LWL kann ich dir nur sagen das es nun mal an der Tagesordnung ist gerechtfertigte Ansprüche schlichtweg zu vergessen. Hier hilft nur....Widerspruch....Klage.
Das dauert.....
Solltest du eine fähige engagierte RA`tin suchen.....schreib mich an.

lg

Tegro
 

Elona

Mitglied
Ich habe einen Bescheid vom OEG bekommen. Da steht drin, dass evtl Anspruch besteht, der an anderer Stelle beantragt und geprüft werden kann/muss. Hab das alles über die Anwältin vom VDK machen lassen.

Sie sind nun wenigstens aktiv geworden. Nun soll ich einen Antrag auf berufsfördernde Maßnahmen stellen wegen dem §29 BVG. Weiter erst bei Abschluss des Antrages auf medizinisch Rehabilitätsleistungen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann das Versorgungsamt über die beantragten einkommensabhängigen Leistungen Entscheiden.

Hätten die mich nicht von sich aus darauf aufmerksam machen müssen? 6 Monate sind vergangen. Haben die sich auf gut Deutsch weitere 6 Monate ums Geld gedrückt.

Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente seit 2 Jahren. Die ist aber erstmal befristet. Einer 28 Jährigen wird man auch nicht gleich eine unbefristete gewähren. Heißt das die wollen mich in eine berufliche Reha schicken? Mein letzter eigenständiger Arbeitsversuch war kurz vor meiner Rente. Da bin ich in der Psychiatrie gelandet und kurz drauf auf der Intensiv und wäre fast nicht mehr da. Bekomme allein dabei schon Panik.

Anwälte sind leider doch sehr teuer.
 

Tegro

Mitglied
Hallo,

frei nach dem Motto: Reha geht vor Rente. Nur....wie du schon schreibst beisst sich das in deinem Fall. Du bist ja bereits in Rente. Da das Thema doch sehr komplex und schwierig ist wird wohl nur ein Anwalt in deinem Sinne agieren können. Zögern würde ich nicht den einzuschalten.

viel Glück

lg
Tegro
 

Tegro

Mitglied
Hallo,

das lässt sich leider pauschal so nicht sagen. Bedenke nur dabei worum es in deinem fall geht. da sind schnell einige tausend Euro vom Landschaftsverband eingespart die eigentlich dir zustehen würden. Ob man da nicht lieber einen Anwalt mit der Sache beauftragt? Egal was es kostet?
Wenn ich lese das man dir 50%GDS anerkannt hat, du aber gleichzeitig berentet bist.....gehe ich davon aus das auch dieser Wert eher zugunsten des Landschaftsverbandes schön geschwindelt worden ist.
Ja...ich kenn das Prozedre. Der Gutachter schlägt den GDS vor. Nur wessen Lied ich singe dessen Melodie spiele ich auch.
Bei mir war es am Anfang ein GDS von 60% . Nach Widerspruch auf einmal 80 %. Meine Anwältin fordert nun 100%.
Du siehst....der Spielraum ist doch unglaublich ausdehnbar.
Noch mal....die Thematik ist sicherlich für den VDK ? zu komplex. Hier muß ein versierter Fachanwalt ran.
lg
Tegro
 

Elona

Mitglied
Ich hatte im Gegensatz zu einigen doch ziemlich Glück mit meinen Gutachtern. Die Gutachten habe ich auch gelesen. Dort wird eben von mind. 50 GdS gesprochen und das ich keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen kann. Auch, dass ich meine Ausbildung nur mit einem sehr hohen Kraftaufwand geschafft hab. Ebenso steht drin, das ich beruflich betroffen bin und ohne die Schädigung heute arbeiten könnte.

Ich wurde zweimal persönlich dort begutachtet. Das erste Mal vor der Berentung (da hatte ich gerade versucht zu arbeiten und noch klappte es, 3 Wochen später nicht mehr) und das zweite Mal danach. Zwischendrin haben sie alles zu einem anderen Gutachter gegeben. Ihnen hat das Gutachten nicht gepasst. Diese Gutachterin hätte mir einen GdS von 20 zugestanden. In dem Gutachten wo sie extra aufgeführt haben, wurde alles bagatellisiert und es wäre Mileubedingt (wie oft hört man das). Was in meinem Fall absoluter Unsinn ist. Da wurde sozusagend um sich geschlagen und Gründe an den Haaren herbeigezogen, wo einfach nur erfunden waren. Die Gutachterin bei der zweiten persönlichen Begutachtung, hat alle Argumente hinterfragt und konnte sie widerlegen. Sie hat gelinde gesagt, dass schlechte Gutachten auch auseinandergenommen. Es war auch eine pure Unverschämtheit. Ich persönlich bin mit den 50 GdS einverstanden.

Ja die Thematik ist wohl etwas zu komplex. Wobei sie das schon öfter gemacht haben. Aber naja... Noch eine Frage am Rande. Aus meinen gesundheitlichen Gründen muss ich meine Kinder länger betreuen lassen, damit ich eine gewisse Entlastung und Stabilität bekomme. Läuft alles übers Jugendamt, aber wir müssen fast komplett alles selber zahlen. Nach meinem "Gerechtigkeitsempfinden" denke ich, dass eigentlich ein Teil vom Täter bzw. eben vom Versorgungsamt übernommen werden müsste. Ohne meine Schäden, bräuchte ich das ja nicht. Gibt es da sowas?
 

Tegro

Mitglied
Hallo

mit der Opferanerkennung unterliegst du voll umfänglich der Versorgung nach dem BVG ( Bundesversorgungsgesetz).
Unter anderem ist dort geregelt:

Wer eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, kann für seine Kinder Erziehungshilfen beantragen. Auch Waisen sind antragsberechtigt. Damit soll Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden.

Es ist damit also unzumutbar dir diese Kosten aufzuerlegen. Allerdings ist das wie vieles andere auch nur auf Antrag erhältlich. Also....Antrag stellen.

Noch mal was zum GDS.
Zufrieden mit 50%. Du kannst davon ausgehen das wenn dir ein Versorgungsamt freiwillig 50% einräumt wirst du vor jedem SG unisono 80% bekommen. Erst recht im Hinblick darauf wenn in einem Gutachten von mindestens 50 % geschrieben wird.
Ich verstehe aber sehr wohl das du nach 3 Jahren erst einmal keine Kraft, Lust und sonstiges mehr hast dich mit der Thematik auseinander zu setzen.
Glaube aber nicht das die Landschaftsverbände auch so denken.
Ruhe.....wirst du nie bekommen.

lg
tegro
 

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