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Leistungsnachweis für das nächste Schuljahr

Wolfkoch

Neues Mitglied
Mein Sohn soll einen Praktikumsbericht über sein BORS-Praktikum (Berufsorientierung an Realschulen) schreiben. Da es aber kurz vor den Sommerferien ist und und die Berichte nicht mehr zur Notengebung im laufenden Schuljahr herangezogen werden können (Abgabetermin ist nach der Zeugniskonferenz), soll diese Note nun in das nächste Schuljahr hinein zählen.
Das kommt mir spanisch vor. Wieso soll eine Note der 9. Klasse im zehnten Schuljahr berechnet werden. Klasse 9 ist doch eigentlich mit dem Zeugnis abgeschlossen. Wenn die Schule das in die zehnte Klasse zählen will, dann müsste meines Erachtens der Abgabetermn auch im zehnten Schuljahr liegen.
Ich kann aber leider in keinem Schulrecht etwas finden, das diese Frage regeln würde.
Kann mir jemand von Euch helfen?
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Hallo;

Ich kenne mich nicht genau damit aus,aber weiß von meiner Tochter her,(damals)..das es oft aus Organisatorischen Gründen/Zeitgründen nicht anders geht,..zumal das Praktikum genau am Ende des Schuljahres bestand.
Letztendlich geht doch nix verloren und wenn es zum 10 Halbjahres Zeugnis zugerechnet wird,ist es doch OK.
Schlimmer wäre doch wenn es gar nicht angerechnet werden würde.

Die Zensuren zu Bearbeiten für eine ganze Schule Bedarf nun mal enorme Zeit vorweg und sind wohl auch so kurzfristig nicht eben mal umzuschreiben.Also denke,das liegt an einer ganzen Kette von Zeitplanungen.

Ich sehe da nicht wirklich ein Problem.
Vielleicht arbeiten Sie mit den Abgabe Termin schon mal vor,..bevor das nächste Schuljahr wieder voll los geht?..

Frag doch einfach mal den Lehrer/in oder im Schulsekretariat nach.Ich denke mal Sie können es gut Erklären.

Lieben Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Schule unterliegt Landesrecht. Deshalb können entsprechende Bestimmungen nicht aus Bundesgesetzen hergeleitet werden.
Schaue ich mir zB die Verordnung des Landes Baden Württemberg über die Notenbildung an
( Landesrecht BW NVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung , NVO) vom 5. Mai 1983 | gültig ab: 01.08.1984 )
so ist dort in §3 (1)vermerkt: Für jedes Schuljahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern während des ganzen Schuljahres (Jahreszeugnis).
Absatz 3 definiert den Zeitraum eines Schuljahres: "
Das erste Schulhalbjahr dauert bis zum 31. Januar, das zweite Schulhalbjahr bis zum 31. Juli."
Aus dem Gesetz geht hervor, dass die Schüler ein Zeugnis ihrer Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhalten ( Anspruch) . Es geht ebenfalls daraus hervor, dass Schüler Zeugnisse nicht für einen anderen (!)Zeitraum erhalten oder dass Schüler Zeugnisse für den Zeitraum (überhaupt ) nicht erhalten. Wenn Schüler Zeugnisse für den definierten
Zeitraum erhalten, diese aber unzutreffend ausgestellt wurden ( weil eine Leistung fehlt oder nicht zutreffend beurteilt wurde), so kann das Zeugnis angefochten werden. Für die Anfechtung ist es jedoch wichtig zu wissen, um WELCHE Art eines Praktikums es sich tatsächlich handelt, da nicht-schulische Praktika nicht von der Schule organisiert werden und die Praktikumsnote dem entsprechend keinen Einfluss auf das zu benotende Lehrfach haben kann. ( Grunsätzliche Info: vergleiche http://www.praktikum-sh.de/blob/swh_praktboerse/produktmarken/fallback1426142539838/1389608/4cc8f69c0db574e08499f6b75cc47688/allgemein_leitfaden_schuelerpraktikum-data.pdf ) .

An ihrer Stelle würde ich also zunächst prüfen, ob das Praktikum eine schulische Veranstaltung war, ob demzufolge die Praktikumsnote Einfluss auf die Note des Schulfachs auszuüben hat ( oder ob abweichendes bestimmt sein kann, nämlich der Einfluss aufs nächste Schuljahr) , ob die Fachnote sich hiedurch nachträglich verbessern ließe, ob eine Fachnotenkorrektur insbesondere dann angestrebt werden soll, weil dadurch die Versetzung ins nächste Schuljahr ermöglicht werden kann und muss.
Seht die Versetzung auf der Kippe, so kann es manchmal zur Entlastung des Schülers während seines Reifeprozesses dienlich sein, die Klasse zu wiederholen, da durch mangelnde Leistungen / Kenntnisse der Anschluss an die nächst höhere Klasse unüberwindbar erscheint.


 
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DuDoWest

Mitglied
Mein Sohn soll einen Praktikumsbericht über sein BORS-Praktikum (Berufsorientierung an Realschulen) schreiben. Da es aber kurz vor den Sommerferien ist und und die Berichte nicht mehr zur Notengebung im laufenden Schuljahr herangezogen werden können (Abgabetermin ist nach der Zeugniskonferenz), soll diese Note nun in das nächste Schuljahr hinein zählen.
Das kommt mir spanisch vor. Wieso soll eine Note der 9. Klasse im zehnten Schuljahr berechnet werden. Klasse 9 ist doch eigentlich mit dem Zeugnis abgeschlossen. Wenn die Schule das in die zehnte Klasse zählen will, dann müsste meines Erachtens der Abgabetermn auch im zehnten Schuljahr liegen.
Ich kann aber leider in keinem Schulrecht etwas finden, das diese Frage regeln würde.
Kann mir jemand von Euch helfen?
Hallo Wolfkoch,

mich würde der Grund für diesen (aus meiner Sicht) verbissenen "Kampf" um angebliche "Rechte" Deines Sohnes interessieren.

Der Bericht ist noch gar nicht gefertigt. Benotet kann er also gar nicht sein.

Wühlst Du Dich da tatsächlich durch die Gesetzgebung ?? :confused:

Ich würd es gerne "verstehen".

Gruß

U.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Motive?
Wenn ich eine Gehaltserhöhung bekomme, werde ich sicher nicht nachforschen, ob die Gehaltserhöhung zu niedrig war.
Ergo sind die Schulnoten des Sohns zu niedrig angesetzt worden. Wurden sie zu niedrig angesetzt, dann hat das Konsequenzen - oder eben nicht. Keine Konsequenzen kann man einfach aushalten, in Aussicht gestellte negative Konsequenzen versucht man abzumildern. Wie hier wohl .
Es wird also nur um Konsequenzen - wie die Versetzung - gehen.
Dazu hatte ich angemerkt, dass eine Versetzung dem Schüler nicht automatisch das Wissen bereitet, in der nächst höheren Klasse den Anschluss zu finden.
Ding ist halt, dass es auch irgendwann im Leben auf persönliche Leistung ankommt. Während man sich in der Schule noch durchmogeln konnte oder im Studium 3 Prüfungs-Versuche hat,, funktioniert das nicht mehr, wenn Gesellen die Mauer für den Lehrling hochziehen sollen....
 

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