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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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Kirschblüte

Aktives Mitglied
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen kann:

Heute erreicht mich ein Schreiben vom 09.07.24 von Credi*reform, das an meinen Vater adressiert war und mir vom Seniorenheim (er wohnte im ambulant betreuten Wohnen) zugesandt wurde, mit einer Gesamtforderung der Firma SPM GmbH von 305,00 €, letzte Frist bis zum 14.07.2024, andernfalls werden unverzüglich gerichtliche Maßnahmen eingeleitet.

Mein Vater ist bereits Mitte März verstorben, vorherige Mahnungen oder Ware an seine Adresse gab es meines Wissens nicht, da mir seine Post immer nachgeschickt wurde. Es gab allerdings in der Vergangenheit auch schon Probleme mit nicht erhaltener Ware, für die meinem Vater Rechnungen zugesandt wurden und die er, ohne mich zu informieren, aus Angst überwiesen hat. Es waren Firmen, die unserös und bekannt dafür sind. Das Internet ist voll davon und meistens sitzen die Firmen am längeren Hebel.

Einerseits möchte ich nichts bezahlen, was nicht bestellt und erhalten wurde, andererseits stehe ich als Tochter/Erbe in der Pflicht und soweit ich weiß gehen Schulden bzw. ein gerichtlicher Schuldtitel auf Erben über. Also ignorieren werde ich das nicht können.

Wie gehe ich also vor?

Credi*reform kontaktieren und erstmal nachfragen, von wann diese Forderungen für welche angebliche Ware sind?
Genaues steht auf dem Forderungsschreiben nicht.

Oder die Sterbeurkunde meines Vaters schicken mit dem Vermerk, dass seine Anschrift nicht mehr existiert?
 
Zuletzt bearbeitet:

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Dort mal nachfragen, den Sachverhalt schildern und um den Vorgang bitten inkl. Beweis einer Lieferung.
Na ja, am längeren Hebel sitzen diese Firmen nicht unbedingt.
Sie bauen Druck auf.
Wer lässt es schon auf ein Gerichtsverfahren ankommen?
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Habe jetzt die Sachbearbeiterin telefonisch erreicht. Sie wird mir alles relevante zu diesem Vorgang zuschicken. Angeblich handelt es sich um Münzen, die er im Jan/Febr. 24 vor seinem Tod bestellt haben soll. Bei der Wohnungsauflösung habe ich keine Münzen gefunden.
 
G

Gelöscht 121279

Gast
Wenn er angeblich Münzen bestellt hat, dann müssen Unterlagen vorhanden sein, dass er diese tatsächlich selbst bestellt und in Empfang genommen hat.
Wenn nicht, dann würde ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Wenn er angeblich Münzen bestellt hat, dann müssen Unterlagen vorhanden sein, dass er diese tatsächlich selbst bestellt und in Empfang genommen hat.
Wenn nicht, dann würde ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.
Das ist schon richtig, aber manchmal wurde Ware und Post auch vom anschließenden Seniorenheim angenommen. Ich warte jetzt ab, was mir vom Inkasso zugesandt wird.
 

Portion Control

Urgestein
Einerseits möchte ich nichts bezahlen, was nicht bestellt und erhalten wurde, andererseits stehe ich als Tochter/Erbe in der Pflicht und soweit ich weiß gehen Schulden bzw. ein gerichtlicher Schuldtitel auf Erben über. Also ignorieren werde ich das nicht können.
Was? Natürlich ignorieren.
Meinst du wenn ich eine Mahnung von der Firma an einen säumigen Kunden verschicke, interessiert das dessen Erben? Darauf muss ich erstmal kommen und diese ausfindig machen. Das ist ein langer, steiniger Weg. Und diesen willst du denen abnehmen obwohl du nichtmal weisst ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist? Nicht dein Ernst..
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Erst einmal herzliches Beileid.
Hast du ein Erbe angenommen und somit geerbt, oder hast duxein Erge seitens deines Vater ausgeschlagen?

Waum frage ich das? Ganz einfach
Du hast geerbt? Dann hadt du auch evt. Schulden gerbt
Du hast nichts geerbt bzw. das Erbe ausgeschlagen dann verfallen mit dem Tod des Schuldners sämtlich Ansprüche auf Ausgleich.

Auf jeden Fall erst mal nicht zahlen,die meisten Drohungen sind heiße Luft. ImZweifel einen Anwalt kontaktieren. Wenn du keinen Beleg zum Erhalt findest darauf bestehen das dein Vater die Ware nicht erhalten hat. In Folgen dessen brauchst du auch nicht zahlen und derVersender ist in der Beweispflicht.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Was? Natürlich ignorieren.
Meinst du wenn ich eine Mahnung von der Firma an einen säumigen Kunden verschicke, interessiert das dessen Erben? Darauf muss ich erstmal kommen und diese ausfindig machen. Das ist ein langer, steiniger Weg. Und diesen willst du denen abnehmen obwohl du nichtmal weisst ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist? Nicht dein Ernst..
Ich muss doch erst einmal prüfen, ob mein Vater die Ware erhalten hat. Natürlich stehen Erben in der Pflicht, ein gerichtlicher Schuldtitel (auf den es hinausläuft) kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und Inkassounternehmen oder Firmen können gezielt nach Erben suchen.
 
Status
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