K
Kuschelbär
Gast
Interessanter Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse vom 03.09.2007:
03.09.2007
18-Jährige dürfen wieder Waffen kaufen
Berlin. Die Bundesregierung will eine nach dem Amoklauf von Erfurt eingeführte Verschärfung des Waffenrechtes wieder lockern. Eine Überprüfung habe keinen Sicherheitsgewinn gebracht, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. 18-jährigen Sportschützen soll es wieder erlaubt werden, großkalibrige Waffen zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen.
Ein Ministeriumssprecher sagte: „Der weitgehend abgestimmte Entwurf sieht vor, die nach Erfurt auf 21 Jahre gesetzte Grenze für Sportschützen wieder auf 18 Jahre zurückzuführen.“ Es bleibe hingegen bei der besonders sorgfältig ausgeprägten Zuverlässigkeitsprüfung von Sportschützen, die ebenfalls nach Erfurt eingeführt wurde. Bis zum 25. Lebensjahr soll es künftig auch eine psychologische Prüfung für Sportschützen geben.
Unzutreffend sei, dass man durch die Änderungen ein „stattliches Waffenarsenal“ anlegen könnte. Der Sprecher sagte, die Abstimmung über die Gesetzesänderung finde derzeit noch statt. Eine Beratung im Kabinett werde noch in diesem Jahr angestrebt. Das Ministerium begründet die geplante Änderung unter anderem damit, dass derzeit in Europa einheitliche Regelungen angestrebt würden.
Bei dem Attentat im April 2002 in Erfurt hatte ein 19-Jähriger 16 Menschen an einer Schule erschossen. Danach war das Mindestalter für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.
Ich weiß nicht, was unseren Bundesinnenminister da reitet.
03.09.2007
18-Jährige dürfen wieder Waffen kaufen
Berlin. Die Bundesregierung will eine nach dem Amoklauf von Erfurt eingeführte Verschärfung des Waffenrechtes wieder lockern. Eine Überprüfung habe keinen Sicherheitsgewinn gebracht, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. 18-jährigen Sportschützen soll es wieder erlaubt werden, großkalibrige Waffen zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen.
Ein Ministeriumssprecher sagte: „Der weitgehend abgestimmte Entwurf sieht vor, die nach Erfurt auf 21 Jahre gesetzte Grenze für Sportschützen wieder auf 18 Jahre zurückzuführen.“ Es bleibe hingegen bei der besonders sorgfältig ausgeprägten Zuverlässigkeitsprüfung von Sportschützen, die ebenfalls nach Erfurt eingeführt wurde. Bis zum 25. Lebensjahr soll es künftig auch eine psychologische Prüfung für Sportschützen geben.
Unzutreffend sei, dass man durch die Änderungen ein „stattliches Waffenarsenal“ anlegen könnte. Der Sprecher sagte, die Abstimmung über die Gesetzesänderung finde derzeit noch statt. Eine Beratung im Kabinett werde noch in diesem Jahr angestrebt. Das Ministerium begründet die geplante Änderung unter anderem damit, dass derzeit in Europa einheitliche Regelungen angestrebt würden.
Bei dem Attentat im April 2002 in Erfurt hatte ein 19-Jähriger 16 Menschen an einer Schule erschossen. Danach war das Mindestalter für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.
Ich weiß nicht, was unseren Bundesinnenminister da reitet.