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Lohngeltfortzahlung - muss Chef nachzahlen?

Ich befinde mich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und bin Alleinerziehend. Leider war meine Tochter (5) zu Beginn der Ausbildung bis vor ca. 6 Monaten sehr, sehr oft krank (Kindergartenanfangszeit...). Das Geld wurde mir abgezogen von meiner Ausbildungsvergütung, von der Krankenkasse bekam ich es nicht zurückerstattet. Nun erfuhr ich durch Zufall, dass mein Chef zahlen muss, nicht die Kasse. Und nicht nur 20 tage pro Jahr, sondern bsi zu 6 Wochen pro Krankheitsfall von meiner Tochter. Nun möchte er mir das Geld nicht zurückbezahlen und wir haben seit Wochen Diskussionen. Nun droht er mir damit, meine Ausbildung auf eine Teilzeitausbildung zu reduzieren oder wir lassen es in Vollzeit und ich verzichte dafür auf meine Ansprüche. Das sagte er mir heute, Morgen soll ich ihm meine Antwort mitteilen. Das ist doch reinste Erpressung...inwieweit kann ich das Geld von ihm zurückverlangen? Bis zu welchem Zeitpunkt? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
 

Schneeflöckchen

Aktives Mitglied
Wenn dir was an der Ausbildung bzw. an dem baldigen Abschluss liegt, dann lass es auf sich beruhen! Dein Chef sitzt am längeren Hebel.
Du könntest das Geld einklagen - aber was hast du davon?

Mach die Ausbildung fertig, bewirb dich woanders, kündige und gut ist.

Ich weiß, wenn du das Geld locker aus eigener Tasche bezahlen könntest, würdest du hier nicht posten. Aber du musst auch deinen Chef verstehen: wenn das ganze im Vorhinein "beantragt" worden wäre, wäre es eine andere Sache. So fühlt er sich in die Enge getrieben und will mit Macht seine höhere Position demonstrieren.

Wie gesagt: Wenn du jetzt weiter diskutierst, und dein Chef dich auf Teilzeit runtersetzt, hast du nichts, absolut nichts gewonnen! Lass es auf sich beruhen; in 10 Jahren schmunzelst du darüber.

Liebe Grüße
 
H

Henna

Gast
Wie kann er denn deinen Arbeitsvertrag einfach ohne deine Zustimmung auf "Teilzeit" ändern?
Erkundige dich doch mal bei der IHK, ob das nicht Humbug ist, was dein Chef erzählt. Wenn die dir bei der IHK bestätigen (am besten schriftlich), dass du Anspruch auf Fortzahlung hast, dann hat er auch zu bezahlen. Das du den Antrag zuvor an falscher Stelle gestellt hast, ist kein Grund, dass er sich in die Enge getrieben fühlen muss, wie es meine Vorgängerin meinte. Du bist als Alleinerziehende auf das Geld angewiesen. Dein Chef kann über diesen Betrag "schmunzeln". Was dein Chef macht ist Erpressung. Was du noch bei der IHK fragen solltest ist, ab wann die Ansprüche verjähren, da du bereits im 3. Lehrjahr bist und von einer Zeit sprichst, die 6 Monate-2 Jahre zurückliegt.
 
Bei der IHK rufe ich morgen mal an. Angeblich war es die Idee der IHK, eine Teilzeitausbildung zu vereinbaren. Das Ding ist, ich habe die Wahl:

Entweder will er nachträglich meinen Vertrag ändern auf eine Teizeitausbildung, was ich hieße, das ich "zu viel" Geld bekam und das somit auf 0 rausläuft, weil er mir ja was schuldest. Oder wir lassen die Vollzeitausbildung weiterlaufen und lassen die Ansprüche "auf sich Ruhen". Hab also die Wahl zwischen Mist und Mist. Musste mir in den letzten Zwei Jahren oft Geld von einer Freundin und meiner Familie leihen, weil es hinten und vorne nicht gereicht hat. Da ich 7 Uhr außer Haus gehe und erst 19 Uhr wieder daheim bin, fehlte mir auch die Zeit, mich schon eher darum zu kümmern.

So ein blöder Mist...aber es auf sich beruhen lassen werde ich auf gar keinen Fall! Muss meine Schulden ja auch zurückbezahlen.
 
G

Gast 08/15

Gast
Arbeitsrecht: Anspruch auf Freistellung wenn das eigene Kind krank ist

Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf bezahlte Freistellung, wenn das eigene Kind erkrank ist. Allerdings ist dieses Anrecht auf Freistellung zeitlich begrenzt. Arbeitnehmer müssen zur Betreuung eines kranken Kindes 10 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden; wenn sie allein erziehend sind, stehen ihnen sogar 20 Tage zu........

...Die Eltern können frei wählen, welches Elternteil die Freistellung beansprucht. Bei mehreren Kindern dürfen pro Elternteil insgesamt 25 freigestellte Arbeitstage – Alleinerziehende 50 Arbeitstage – nicht überschritten werden. Für die Zeit der Freistellung erhält das betreuende Elternteil statt des normalen Gehalts das geringere Kinderpflegekrankengeld von der Krankenkasse. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Zeit der Kindeskrankentage kein Gehalt zahlen muss......


Arbeitsrecht: Anspruch auf Freistellung wenn das eigene Kind krank ist
 

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