Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Lohnpfändung bei Privatinsolvenz

G

Gast

Gast
Hallo Community,

ich habe mal eine Frage:

ich bin seit 4 Jahren Privatinsolvenz und habe seit Januar einen neuen Job. Laut Pfändungstabelle würde man mir ca. 240 € abziehen. Aber ich habe da noch eine kleinigkeit in der Tabelle entdeckt. Und zwar lebe ich seit 4 Jahren in Scheidung und habe Unterhaltspflicht zu meiner Ex-Frau und Tochter. Da die aber seit letzten Jahr Februar in die Türkei gezogen sind, zahle ich im Moment kein Unterhalt aber der Titel besteht weiterhin. Wie ist das denn nun? Denn wenn der Treuhänder die Unterhaltspflicht berücksichtigt kann man mir nichts abziehen, laut Tabelle. Ich werde es zwar genau am Monatsende erfahren, weil ich da den ersten Abzug erwarte aber ich wollte mich schonmal informieren.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
ganz so einfach ist es nicht.
Hier ist erst einmal die neue Düsseldorfer Tabelle:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/ddorfer_tabelle_2008.pdf

Wärend der Wohlverhaltensperiode werden die Gläubiger im Rahmen der Pfändungstabelle (http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf
laut ZPO § 850c bedient.

Doch auch während des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind die unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder privilegiert und das ist gut so.
Für die Kinder steht nun das (nicht mehr durch Verbindlichkeiten ermäßigte)Einkommen zwischen Mindestselbstbehalt und Pfändungsfreigrenze zur Verfügung.
Ist schwer zu berechnen und alle Gerichte sind sich hier auch nicht einig.
Als Anhaltpunkt kann man aber den Mindestselbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle nehmen.

Nettoeinkommen des Schuldners minus Mindestselbstbehalt- Unterhaltsansprüche der Kinder = WAS DIE Gläubiger bekommen.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Deshalb (so verstehe ich es) werden ja ca. 240,- gepfändet.
Es wird auch dabei bleiben, da kein Unterhalt gezahlt wird.

§850cZPO meinte:
...Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist...
 
S

sissi

Gast
Ich habe es so verstanden, dass die 240,00 € für die Gläubiger DER PRIVATINSOLVENZ abezogen werden und Unerhalt eben keiner gezahlt wird.

Einerseits soll der Unterhaltsbetrag vom Einkommen in Abzug gebracht werden (so dass der Gast mehr Geld bekommt), andererseits wird aber kein Unterhalt an Frau und Kind bezahlt.


So geht´s eben nicht !
 
A

arda

Gast
AW: Lohnpfändung bei Priva

hallo,
ich wohne in Frankfurt am Main. Wie und Wo kann ich ein anwalt finden?
noch was, ich bin zahlungsunfähig (arbeitlos). ein anwalt oder treuhandler für privantinsolvenz.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben