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Lohnpfändung durch ehemaligen Vermieter

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Hallo leute, ein bekannter von mir hat im august letzten jahres seine wohnung gekündigt/verlassen und einigte sich mit dem vermieter seine einbauküche vorerst in der wohnung zu lassen für eventuelle übernahme durch nachmieter und falls eigenbedarf bestünde, würde er sie holen wozu es letzlich kam, er holte seine Küche 4 Monate später, es war bis dahin noch niemand eingezogen und somit vorerst problemlos, ein paar wochen nachdem er die küche geholt und die schlüssel abgab, bekam er vom vermieter eine rechnung über 1500€ mietrückstand für die zeit in der seine küche in der alten wohnung verblieb. Jetzt im märz 2010 droht er mit einer Kontopfändung zu diesem betrag, meine frage ist nun, hat der Vermieter damit eine chance oder eher weniger? Da mein Bekannter nun seit Januar Arbeitslos ist und Arbeistlosengeld bezieht frage ich mich noch mehr ob eine Pfändung so oder so überhaupt das recht des Vermieters ist, wäre nett wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte!

Danke
 
Also fangen wir hinten an. Grundsätzlich kann auch bei einem Arbeitslosen eine Kontopfändung gemacht werden, allerdings sind Sozialleistungen pfändungsfrei. Er müsste also seine Sozialleistungen am Schalter bei seiner kontoführenden Bankfiliale innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift abholen. Das Konto ist gesperrt, Geld holen am Automaten sowie Überweisungen funktionieren nicht mehr.

Das der Vermieter jetzt volle Wohnraummiete für das "Lagern" einer Küche verlangt, ist mir etwas rätselhaft. Wurde da schriftlich was vereinbart? Gibt es bereits einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid? Der Vermieter kann nämlich gar nicht selber pfänden, das kann nur das Gericht bzw. der Gerichtsvollzieher. Er muss deinen Freund praktisch "verklagen" (gerichtliches Mahnverfahren).
 
nein es wurde nichts schriftlich vereinbart auch wurde er nicht ermahnt oder ähnlicheser hat durch einen dritten erfahren, das der vermieter nun eine pfändung plant, was mir nur etwas schleierhaft vorkommt, die wohnung steht dem vermieter seit dezember 2009 wieder volkommen leer auch während des Lagerzeitraums wurde die wohnung vom mieter nicht mehr genutzt und war dem vermieter für besichtigungen durch nachmieter voll zugänglich und erst jetzt (Mrz. 2010) will er pfänden, hat er eigendlich noch anspruch auf den rückstand? die miete wurde sonst immer rechtzeitig gezahlt, kaution wurde vom vermieter nicht verlangt, mein persönlicher vermieter, mit dem ich diese thematik auch besprochen habe meinte zu mir das er ein ähnliches problem hatte mit meinem vormieter, welche sich mit 2500eus im rückstand befand und dann übernacht abgehaun ist und ihn mitsamt renovierungsarbeiten und müllentsorgung hat sitzen lassen und als er anzeige stellen wollte wurde ihm von der polizei gesagt das er da wenig chancen hätte, da es sich um ein zivilrechtliches anliegen handelte und für eine solch geringe summe sich kein anwalt die arbeit machen würde, also im klartext der vermieter hat pech und bleibt drauf sitzen in seinem fall wurden nicht mal die schlüssel zurückgegeben. Wie sieht es jetz bei meinem bekannten aus, hat der vermieter in dem fall auch pech?
 
Also ein Mahnverfahren und die nachfolgende Vollstreckung kosten Geld. Da muss der Vermieter eh erstmal in Vorleistung gehen. Bis jetzt ist da ja noch gar nichts passiert, d.h. er kann noch gar nicht pfänden. Der andere Fall mit deinem Vermieter stellt sich für mich so dar, dass eigentlich bei dem Mieter, der da abgehauen ist, nichts zu holen ist. Da kann man ein Mahnverfahren machen, die Frage ist, ob es letztendlich was bringt. Ich denke, der bleibt so oder so auf den Kosten sitzen und hat durch Einschaltung des Gerichts noch Mehrkosten. Wenn ich aber als Gläubiger weiss, da ist was zu holen, dann bietet sich das Mahnverfahren auch an, weil letztendlich der Schuldner auch sämtliche Gerichtskosten etc. zu tragen hat.

Jetzt noch mal ganz genau die Frage: Hatte der Mietvertrag zu der Zeit, als dein Freund nur die Küche dort lagerte, noch Bestand oder nicht?
 
Nein er wurde vorher gekündigt und es wurde mit dem vermieter folgene absprache gehalten weil er die küche zu dem zeitpunkt nicht lagern konnte:

Wenn der Vermieter einen nachmieter findet der die Küche übernehmen möchte, dann bleibt die küche drin und der nachmieter kauft sie dem vormieter ab, wenn aber der vormieter vorher eine lagermöglichkeit oder selber einen käufer findet hlt der vrmieter die küche und übergibt den letzten schlüssel! so war die abmachung mit dem vermieter der damit einverstanden war, leider gibt es weder zeugen noch ein schriftstück dazu, auch gibt es kein schriftstück welches den mieter hinweist trotz absprache für die dauer der lagerung miete zu zahlen was es lediglich gibt bzw gab (ist beim umzug verloren gegangen) ist ein schrieb vom vermieter welcher nun verlangt für die lagerdauer miete zu bekommen da er angeblich keine neuen mieter rein lassen könne. Punkt 1: der vermieter hatte volle verfügung über die mieträume 2tens: die räume waren sauber, und nicht renovierungsbedürftig da er nur 3 oder 4 monate drin wohnte und die wohnung vorher wohl renoviert wurde!

Was mich noch bissl fragwürdig stimmt, wieso hat er solange gewartet den mieter nochmals um absprache zu bitten bzw will JETZT eine pfändung? soweit ich mich informiert habe bezieht sich das vermieterpfandrecht nur auf den wohnungsinhalt, welches sich dazu noch in der wohnung befinden und nicht lebensnotwendig sein darf, und dies trifft ja nicht mehr zu da er schon lange ausgezogen ist!
 
Gibt nur zwei wichtige Dinge:

1. Kann Dein Bekannter die Kündigung beweisen und wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
2. Hatte der Vermieter ab der Kündigung freien Zugang zu der Wohnung, nachweislich?

Wenn das so ist, sollte es schwierig werden für den Vermieter. Und solange nix schriftliches vorliegt, braucht sich Dein Bekannter sowieso noch keine Sorgen machen.
Es kann keine Pfändung erfolgen, bevor nicht mindestens ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid durchgegangen ist (oder ein Gerichtsverfahren). Zur Pfändung braucht es nämlich einen sog. "Titel". Also ein Dokument von nem Gericht, was besagt, daß Dein bekannter das Geld auch wirklich schuldet.
Wenn der Vermieter nur wilde Drohungen ausstößt ohne sich dieser Tatsachen bewußt zu sein, wirkt das eher lächerlich als überzeugend.

Insgesamt würde ich noch empfehlen, darauf zu achten, daß Dein Bekannter ordnungsgemäß umgemeldet ist beim Meldeamt, damit er etwaige Schreiben auch erhält und da nix anbrennt.
 
Hallo leute, ein bekannter von mir hat im august letzten jahres seine wohnung gekündigt/verlassen und einigte sich mit dem vermieter seine einbauküche vorerst in der wohnung zu lassen für eventuelle übernahme durch nachmieter und falls eigenbedarf bestünde, würde er sie holen wozu es letzlich kam, er holte seine Küche 4 Monate später, es war bis dahin noch niemand eingezogen und somit vorerst problemlos, ein paar wochen nachdem er die küche geholt und die schlüssel abgab, bekam er vom vermieter eine rechnung über 1500€ mietrückstand für die zeit in der seine küche in der alten wohnung verblieb. Jetzt im märz 2010 droht er mit einer Kontopfändung zu diesem betrag, meine frage ist nun, hat der Vermieter damit eine chance oder eher weniger? Da mein Bekannter nun seit Januar Arbeitslos ist und Arbeistlosengeld bezieht frage ich mich noch mehr ob eine Pfändung so oder so überhaupt das recht des Vermieters ist, wäre nett wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte!

Danke

Ausschlaggebend ist immer was die Verträge sagen.
Wenn der Mietvertrag gekündigt wurde, und er das nachweisen kann, dann kommt er (der Vermieter) damit nicht durch.
Es gelten aber auch mündliche Verträge, aber da ist das Problem der Zeugenstellung.

Mit der Kontopfändung, ich habe Dir mal einen Auszug aus unserer Kanzleihomepage hier hingestellt:
2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.

Ansonsten gelten die Pfändungsfreibeträge.
 

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