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Gast
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Hallo leute, ein bekannter von mir hat im august letzten jahres seine wohnung gekündigt/verlassen und einigte sich mit dem vermieter seine einbauküche vorerst in der wohnung zu lassen für eventuelle übernahme durch nachmieter und falls eigenbedarf bestünde, würde er sie holen wozu es letzlich kam, er holte seine Küche 4 Monate später, es war bis dahin noch niemand eingezogen und somit vorerst problemlos, ein paar wochen nachdem er die küche geholt und die schlüssel abgab, bekam er vom vermieter eine rechnung über 1500€ mietrückstand für die zeit in der seine küche in der alten wohnung verblieb. Jetzt im märz 2010 droht er mit einer Kontopfändung zu diesem betrag, meine frage ist nun, hat der Vermieter damit eine chance oder eher weniger? Da mein Bekannter nun seit Januar Arbeitslos ist und Arbeistlosengeld bezieht frage ich mich noch mehr ob eine Pfändung so oder so überhaupt das recht des Vermieters ist, wäre nett wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte!
Danke
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