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Lohnpfändung

M

Mäuschen35

Gast
Hallo,

eine kurze geschichte, und zwar bin ich ja mit einem Mann zusammen und er war ja mal mit einer anderen verh. Die kommt aus Ingolstadt und die hat uns damals geld geliehen und haben das schriftlich festgehalten.

Und dann haben wir das am Anfang mit 50€ zurück gezahlt aber dann konnten wir das nimmer und konnten mit ihr reden und meinten wenn wir beide eine arbeit haben dann bekommt sie ihr geld wieder monatlich.

Darauf ging sie am anfang ein aber dann hat sie später immer wieder gesagt nachdem sie einen neuen freund hatte das ie mir drohen soll und so und wollte schon mal Lohnpfändung machen aber da habe ich mit ihren Anwalt nochmal gesprochen und das ging gerade noch gut.

Dann sagte ihr anwalt zu mir das er mit seiner Mandantin nochmal redet und das war vor Weihnachten.

Seidem habe ich nichts mehr gehört. und dachte es ist erst mal ruhe.

Und haute Samstag den 8.3.2008 als ich heim gekommen bin lag ein Brief da von der Post und da steht drin das sie Lohnpfändung machen wollen und mein Arbeitgeben hat auch schon ein Exemplar bekommen.

Jetzt bin ich fertig das ich meine Arbeit verliere, mein arbeitgeben hat das schreiben schon seid dem 6.3.2008 aber ich habe noch nichts gehört von ihm.

Was soll ich machen???????????????????



Habe mit der Frau gerade telefoniert und es ihr erklärt wenn ich keine arbiet habe dann sie gar kein geld bekommt.

Und eigentlich bekommt sie ja eh kein geld weil ich meinen Kinder auch Unterhalt zahlen muß warscheinlich ab dem 1.4 2008.

Welcher beschluß geht vor Unterhalt oder die Lohnpfändung.?????????

Was darf mir und meinem Mann bleiben??? MEin Mann hat keine arbeit............

Diana
 
Hallo Mäuschen35,

schau mal hier: Lohnpfändung.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
G

Gelöscht 3807

Gast
hallo diana,

erst mal den arbeitgeber aufsuchen und mit ihm offen reden.
dann gibt es pfändungsgrenzen, so dass dir immernoch geld zum leben bleibt. die aktuellen grenzen findest du leicht bei google.

beispiel:
der pfändbare betrag bei einer unterhaltspflichtigen person geht bis zu einem beitrag bis 1.369,99 €.
wenn du in einem festen vertrag bist und nur diese lohnpfändung hast und nicht mehrere, sehe ich keinen grund, warum dein arbeitgeber dich kündigen sollte.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 3807

Gast
wenn du noch in der probezeit oder in einem befristeten vertrag bist, könnte es evtl schwierigkeiten geben, da es bei der kündigung in der probezeit keine besonderen gründe bedarf oder der arbeitgeber bei einem befristeten vertrag diesen einfach auslaufen lassen kann ohne zu erneuern.
wiegesagt, ich will hier nicht zu sehr schwarzsehen, ehe du grübelst, ob oder nicht, rede offen mit deinem arbeitgeber, erklär die situation und mach ihm klar was eine evtl. kündigung für folgen haben könnte.
evl auch nochmal mit dem anwalt der frau reden und nochmal eindringlich die situation darstellen, dass eine lohnpfändung die situation nicht verbessert und seine mandantin evtl noch länger auf das geld warten muss.
wenn das alles nichts nützt, hol dir einen beratungsschein vom amtsgericht für 10 € nehm dir einen anwalt und lass dich fachmännisch von ihm beraten.
 
M

Mäuschen35

Gast
Hallo, muß ja warscheinlich ab April oder Mai Unterhalt zahlen an meine Kinder weil die ja noch bei meinem EX wohnen.

Welches Geld geht den dann vor???

Der Unterhalt oder das von der aus Ingolstadt????
 
G

Gelöscht 3807

Gast
naja das ist ja eigentlich durch die pfändungsgrenze geregelt, wie ich vorhin ja schon geschrieben habe.
dadurch dass der beitrag (der nicht gepfändet werden darf)durch die unterhaltspflichtige person erhöht wird, geht der unterhalt vor der dame vor.

LG
 
M

Mäuschen35

Gast
Ok danke den ich verdiene ja nicht mal 1300€.

Sind die 1300€ Brutto dann oder???


Das habe ich ja nicht denn ich habe ja nur durchnitt 1038€ (von 12monaten )

und wenn ich vom unterhalt ausgehe dürfen mir nur 900€ bleiben.

Also.................
 
G

Gelöscht 3807

Gast
Ok danke den ich verdiene ja nicht mal 1300€.

Sind die 1300€ Brutto dann oder???


Das habe ich ja nicht denn ich habe ja nur durchnitt 1038€ (von 12monaten )

und wenn ich vom unterhalt ausgehe dürfen mir nur 900€ bleiben.

Also.................
die 1369€ sind netto.
schau dir einfach mal die tabelle an.
sind die 1038€ bei dir netto oder brutto?

bei netto und einer unterhaltspflichtigen person kann dir nichts gepfändet werden
bei netto und keiner unterhaltspflichtigen person sind es 31,40€

wenn es brutto ist, kann dir bis zu einem betrag von 989,99€ eh nichts gepfändet werden, egal ob mit unterhaltspflichtigen personen oder nicht.
 
M

Mäuschen35

Gast
Die 1038€ sind schon mit abzüge dashabe ich im Monat übrig.

Und wo ist die tabelle wo ich nachschauen kann???


www.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Sie sind derzeit 1 Person (ihrem arbeitslosen Mann) unterhaltsverpflichtet.
Damit ist erst ab einem Netto von 1360,- etwas pfändbar.

Sie sollten in dem Gespräch ihren Arbeitgeber mitteilen, dass ihr Mann arbeitslos und somit als unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen ist.

Wenn Sie unterhalt an die beiden Kinder zahlen, haben Sie 3 unterhaltsberechtigte Personen.
Dann müßten Sie schon 1770,- Netto haben, damit etwas gepfändet werden kann.

Sie sollten auch sehen, dass die Unterhaltszahlung ihrem Einkommen angepasst ist. Bei 1300,- Brutto liegt das Netto um 1000,-, da bleibt nicht mehr viel für Unterhalt.
 

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