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Lohnt es sich zu klagen? (Kaution)

szaszo71

Mitglied
Hallo,

wir haben ein Problem mit unserem alten Vermieter und würden ihn gerne anzeigen, wir sind uns aber nicht sicher, ob es sich überhaupt lohnt. Ich habe in dem Thema Kaution schon viel im Internet recherchiert aber auf eine Frage finde ich nirgendwo eine Antwort. Ich hoffe, jemand kann mir hier helfen.
Wir sind am 30.06.2016 (also vor anderthalb Jahren) aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Wir haben alles renoviert, es gab eine Stelle, die der Vermieter bemängelt hat, wir waren einverstanden, dass er es reparieren lässt und die Rechnung uns zukommen lässt, bzw bei der Rückerstattung der Kaution gegenrechnet. Es geht um die Malerarbeiten in der Küche.
Es sind aber schon 1,5 Jahre vergangen und wir haben immer noch keine Rechnung gesehen, auch die Kaution von 1.200€ wurde nicht rückerstattet. Ich habe an mehreren Stellen gelesen, dass es eigentlich gar nicht geht, spätestens nach 1 Jahr hätte er die zurückzahlen müssen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 haben wir aber erst jetzt erhalten, deshalb wollen wir jetzt unbedingt handeln.
Meine Frage also: Muss ich noch eine Rechnung akzeptieren, wenn er mir die jetzt vorlegt? Oder kann ich die ganze Kaution abzüglich die Summen von den Betriebskostenabrechnungen zurückfordern?
Ich möchte keinen Anwalt, ich möchte ihn einfach wegen Unterschlagung bei der Polizei anzeigen. Er macht es mit vielen, hat ein Haufen Schulden, das haben wir leider nicht gewusst, als wir in die Wohnung eingezogen sind. Ja, ich gebe zu, es spielt auch eine Rolle, dass ich ihm eins auswischen möchte. :)
Danke, wenn jemand die Antwort auf meine Frage weiß und mir schreibt.
 
G

Gelöscht 66896

Gast
Hallo,

die Polizei wird nichts unternehmen, da bleibt nur eine Zivilklage. Allerdings ist es, wenn der Vermieter verschuldet ist, selbst nach einem erfolgreichen Rechtsstreit fraglich, ob Du das Geld je wiedersehen wirst.

Viele Grüße
 
K

kasiopaja

Gast
Da der Vermieter verpflichtet ist die Kaution auf einem Extra-Konto, das nicht pfändbar ist, anzulegen, würde eine Klage schon Sinn machen.

Hat er das Geld nicht mehr oder nicht ordnungsgemäß angelegt, kannst Du ihn dann durchaus wegen Unterschlagung drankriegen.
 

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