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[QUOTE="*quasi*, post: 111920"]

Nicht ganz. Sobald Lebensgefahr besteht - im Falle der Schwester scheint das der Fall zu sein -, kann sie zwangseingewiesen werden wegen akuter Selbstgefährdung.

Bei der 20-jährigen Tochter einer Bekannten ist dies so gelaufen.

Gast, leider schreibst du nicht, wie alt deine Freundin ist. Es IST doch deine Freundin...., oder? Oder verbirgt sich dahinter eine verzweifelte Anfrage bezüglich deiner eigenen Geschichte?

Sollte jedenfalls die junge Frau unter 18 sein, können die Eltern handeln, ansonsten gilt leider das obige - eine Einweisung gegen den Willen Volljähriger ist nur bei akuter Lebensgefahr möglich. Dann allerdings IST sie möglich und sollte auch umgehend erfolgen.

[/QUOTE]

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