S
Schizoid
Gast
Guten Tag,
heute hatte ich einen Brief in der Post. Es war ein Mahnbescheid, der eigentlich meine verstorbene Oma erreichen sollte.
Vor der Erklärung ein paar Daten:
Sie ist 2005 verstorben.
Der Mahnbescheid bezieht sich auf einen angeblichen Kaufvertrag von Oktober 2003.
Ich habe vorher nie Mahnungen erhalten.
Also etwas detailierter:
Der Mahnbescheid wurde durch das Amtsgericht Mayen zugestellt, der Antragsteller ist die FKH GbR - früherer Gläubiger ist die spanische Firma Rhoicissus S.L.
Ich habe mal gegoogelt, bei letzterer Firma handelt es sich um eine klassische Unternehmung der Gewinnspielmafia. Versprechen hohe Gewinne, WENN man irgendeinen Schnick Schnack bestellt. Ich gehe davon aus, dass meine Oma auf diese Masche reingefallen ist.
Zur Info, das Erbe wurde vor 5 Jahren nicht ausgeschlagen.
Nun ergibt sich die Frage, ob man als Erbe dieser Zahlungsverpflichtung nach so vielen Jahren, ohne jemals eine Mahnung gesehen zu haben, nachkommen muss. Ich vermute nicht, zumal diese zwielichtige Firma ganz klar betrügerisch handelt. Und meineserachtens ist dieser damalige Kaufvertrag nichtig, da er aus einem irreführenden Gewinnversprechen resultierte.
Wie sehen aber die nächsten Schritte aus? Einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht kann man ja nicht so einfach ignorieren.
Hat damit Jemand Erfahrungen?
heute hatte ich einen Brief in der Post. Es war ein Mahnbescheid, der eigentlich meine verstorbene Oma erreichen sollte.
Vor der Erklärung ein paar Daten:
Sie ist 2005 verstorben.
Der Mahnbescheid bezieht sich auf einen angeblichen Kaufvertrag von Oktober 2003.
Ich habe vorher nie Mahnungen erhalten.
Also etwas detailierter:
Der Mahnbescheid wurde durch das Amtsgericht Mayen zugestellt, der Antragsteller ist die FKH GbR - früherer Gläubiger ist die spanische Firma Rhoicissus S.L.
Ich habe mal gegoogelt, bei letzterer Firma handelt es sich um eine klassische Unternehmung der Gewinnspielmafia. Versprechen hohe Gewinne, WENN man irgendeinen Schnick Schnack bestellt. Ich gehe davon aus, dass meine Oma auf diese Masche reingefallen ist.
Zur Info, das Erbe wurde vor 5 Jahren nicht ausgeschlagen.
Nun ergibt sich die Frage, ob man als Erbe dieser Zahlungsverpflichtung nach so vielen Jahren, ohne jemals eine Mahnung gesehen zu haben, nachkommen muss. Ich vermute nicht, zumal diese zwielichtige Firma ganz klar betrügerisch handelt. Und meineserachtens ist dieser damalige Kaufvertrag nichtig, da er aus einem irreführenden Gewinnversprechen resultierte.
Wie sehen aber die nächsten Schritte aus? Einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht kann man ja nicht so einfach ignorieren.
Hat damit Jemand Erfahrungen?