M
Minimi101
Gast
Hallo,
ich bin seit über 1,5 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet, da ich beruflich außerhalb Europa´s unterwegs bin. Über alte Freunde habe ich erfahren, das gegen mich ein Haftbefehl zur Abgabe der OE vorliegen soll. Allerdings konnte mir ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und der zusätzliche Schriftverkehr nie zugestellt werden. Ich habe niemals diese Unterlagen erhalten. Kann ein Mahnbescheid gegen jemanden OHNE gemeldete Addresse wirksam werden. Zudem plane ich demnächst nach Deutschland zu kommen und wollte deshalb auch wissen, ob es bei der Einreise aus einem nicht europäischem Land probleme geben könnte. Soweit ich weíss gilt das ja nur für zur Fahndung ausgesetzte Personen.
Vielen Dank für Euren Input.
ich bin seit über 1,5 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet, da ich beruflich außerhalb Europa´s unterwegs bin. Über alte Freunde habe ich erfahren, das gegen mich ein Haftbefehl zur Abgabe der OE vorliegen soll. Allerdings konnte mir ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und der zusätzliche Schriftverkehr nie zugestellt werden. Ich habe niemals diese Unterlagen erhalten. Kann ein Mahnbescheid gegen jemanden OHNE gemeldete Addresse wirksam werden. Zudem plane ich demnächst nach Deutschland zu kommen und wollte deshalb auch wissen, ob es bei der Einreise aus einem nicht europäischem Land probleme geben könnte. Soweit ich weíss gilt das ja nur für zur Fahndung ausgesetzte Personen.
Vielen Dank für Euren Input.