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Mahnung <-ist die gültig ?

bordigirl

Aktives Mitglied
ich hab mal eine frage

ich habe mal einen Handyvertrag abgeschlossen und wieder gekündigt aber t-mobil ziht mir immer n och ständig jeden mönat geld vom konto öbwohl der vertrag gekündigt ist und ich auch mit dem handy nicht telefonieren noch sonstiges kann jetzt habe ich eine mahnung bekommen weil die das geld mal nicht abbuchen konnten vom konto die wollen das demnächegst nochmal probieren und wenn es nicht geht muß ich das dann monatlich überweisen (was ich natürlich nicht tun werde ) und wenn es klappt zieh die mir weiterhin monatlich das geld vom konto

Was kann ich tun damit die nicht mehr geld abbuchen und ich auch keine mahnungen bekomme nicht das ich mal eine anzeige von denen bekomme weil ich nicht zahle

ich bekomme schon wenig geld im monat und da kann ich jeden cent gebrauchen
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
das musst Du schon ein bisschen genauer beschreiben. Von wann ist denn der Vertrag? Und wann hast Du gekündigt?
Denn viele Handyverträge haben ja so eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und eine Grundgebühr, das bedeutet, dass du erst zu diesem Zeitpunkt kündigen kannst und so lange zumindest die Grundgebühr bezahlen musst.
Hast Du denn irgendeine Rückmeldung zu Deiner Kündigung bekommen?
 

bordigirl

Aktives Mitglied
das musst Du schon ein bisschen genauer beschreiben. Von wann ist denn der Vertrag? Und wann hast Du gekündigt?
Denn viele Handyverträge haben ja so eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und eine Grundgebühr, das bedeutet, dass du erst zu diesem Zeitpunkt kündigen kannst und so lange zumindest die Grundgebühr bezahlen musst.
Hast Du denn irgendeine Rückmeldung zu Deiner Kündigung bekommen?

rückmeldung habe ich nicht dierekt erhalten da die kündigung meine betreuerin vollzogen hat auch wenn das jetzt etwas kompliziert zu erklären ist die kündigung ist rechts kräftig weil den vertrag meine betreuerin gekündigt hat ich habe mich bloß telefonich dort mal erkundig und da wurde mir bestätigt das der vertrag gekündigt ist
 
S

Stan

Gast
rückmeldung habe ich nicht dierekt erhalten da die kündigung meine betreuerin vollzogen hat auch wenn das jetzt etwas kompliziert zu erklären ist die kündigung ist rechts kräftig weil den vertrag meine betreuerin gekündigt hat ich habe mich bloß telefonich dort mal erkundig und da wurde mir bestätigt das der vertrag gekündigt ist
Richtig, aber so ein Vertrag kann nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtskräftig, aber sie ist nicht fristlos.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
... und da wurde mir bestätigt das der vertrag gekündigt ist
Das mag ja sein,
wenn Du aber den Vertrag meinetwegen in 07/2007 abgeschlossen hast,
mit 24 Monaten Laufzeit und einer monatl. Grundgebühr von 10 Euro,
kannst Du/Deine Betreuerin diesen zu 08/2009 kündigen,
aber die 24 x 10 Euro musst Du bezahlen.

LG Hajooo
 
S

Schneehase

Gast
rückmeldung habe ich nicht dierekt erhalten da die kündigung meine betreuerin vollzogen hat auch wenn das jetzt etwas kompliziert zu erklären ist die kündigung ist rechts kräftig weil den vertrag meine betreuerin gekündigt hat ich habe mich bloß telefonich dort mal erkundig und da wurde mir bestätigt das der vertrag gekündigt ist
Darfst du selbst Verträge abschließen, oder muß da deine Betreuerin zustimmen?
Wen sie nicht zustimmen muß und du den Vertrag nihct innerhalb der 14 Tage widerrufsfrist gekündigt hast, dann wirst du den Vertrag auch bis zum Ende der MVLZ zahlen müssen.
Wenn sie bei Vertragsabschlüssen zustimmen muß, dann ist der Vertrag auch nicht rechtskräftig. Dann allerdings muß sie sich an den Handyanbieter wenden und dort auch den Betreuerausweis vorlegen.

Wenn der Vertrag gekündigt ist, dann werden die dir am Telefon sicher sagen das er gekündigt ist. Denn auch wenn er im Moment noch läuft gilt er so lange als gekündigt, bis du die Kündigung eventuell zurück nimmst. Es kann also durchaus sein das der Vertrag zwar als gekündigt gilt, aber eben noch läuft, da er noch in der MVLZ ist.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

Kündigung gilt nur wenn diese schriftlich erfolgt ist und wie zuvor beschrieben wurde die Mindestlaufzeit des Vertrages erfüllt ist.
Es gibt jedoch das REcht auf außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung.

Dieses Recht gegeben, wenn du (aufgrund des Alters oder Krankheit) rechtlich nicht berechtigt bist Verträge zu schliessen..also unter Betreuung stehst...dann ist der gesamte Vertrag nichtig...wie Schneehase bereits schrieb. Du solltest das mit deiner Betreuerin klären und sie ein Schreiben an den Handyanbieter aufsetzen lassen, damit die Sache geklärt wird.

Tyra
 
M

Mo44

Gast
Wir können dir hier nicht helfen, weil wir nicht wissen, in welchem Umfang du unter Betreung stehst und inwieweit deine "Geschäftsfähigkeit" davon beeinrächtigt ist. Du bist immerhin schon 19 nach deinem Pofil.

Setz dich mit deiner Betreuerin in Verbindung!

Gruß
mo44
 
G

Gast

Gast
Wir können dir hier nicht helfen, weil wir nicht wissen, in welchem Umfang du unter Betreung stehst und inwieweit deine "Geschäftsfähigkeit" davon beeinrächtigt ist. Du bist immerhin schon 19 nach deinem Pofil.

Setz dich mit deiner Betreuerin in Verbindung!

Gruß
mo44


Ob durch Betreuer oder TE selbst gekündigt, falls geschäftsfähig, sind die Kündigungsfristen und die vertraglichen Laufzeiten einzuhalten.

Darauf zielte die Frage.
 

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