S
Stan
Gast
Hallo kleine Information:
Das Sozialgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 31.03.2006 unter dem Az.: 48 AS 123/06 entschieden, dass die Behörde die Maklergebühren zu übernehmen hat, wenn der Leistungsempfänger aus seiner bisherigen Wohnung ausziehen soll.
Gruß
Thomas
Das Sozialgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 31.03.2006 unter dem Az.: 48 AS 123/06 entschieden, dass die Behörde die Maklergebühren zu übernehmen hat, wenn der Leistungsempfänger aus seiner bisherigen Wohnung ausziehen soll.
Gruß
Thomas