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Maklergebühren bei Empfang von Hartz IV

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S

Stan

Gast
Hallo kleine Information:

Das Sozialgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 31.03.2006 unter dem Az.: 48 AS 123/06 entschieden, dass die Behörde die Maklergebühren zu übernehmen hat, wenn der Leistungsempfänger aus seiner bisherigen Wohnung ausziehen soll.

Gruß

Thomas
 
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