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Meine Eltern wollen mich mit 18 also am 10 Mai rausschmeisen

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Nico sp

Gast
Hallo ich bin nico werde am 10 Mai 18 Jahre alt und meine eltern wollen mich an meinem Geburtstag rausschmeißen.
Dass Jugendamt hilft mir nicht weil die nicht mehr zu ständig sind mit 18 . Ich bin momentan noch ohne Ausbildung habe aber eine Zusage für eine
Als Dachdecker. Ich kann mir keine eigene Wohnung leisten da ich kein Geld verdiene!!!! Und jetzt meine Frage bekomm ich irgendwoher Unterstützung???????
 
Hallo ich bin nico werde am 10 Mai 18 Jahre alt und meine eltern wollen mich an meinem Geburtstag rausschmeißen.
Dass Jugendamt hilft mir nicht weil die nicht mehr zu ständig sind mit 18 . Ich bin momentan noch ohne Ausbildung habe aber eine Zusage für eine
Als Dachdecker. Ich kann mir keine eigene Wohnung leisten da ich kein Geld verdiene!!!! Und jetzt meine Frage bekomm ich irgendwoher Unterstützung???????

Bis 21 Jahre sind deine Eltern sowieso "Führsorgepflichtig" d.h. sie können dich nicht auf die Straße setzen, insbesondere da du dich momentan ja nicht selber versorgen kannst... warum wollen die das tun????!?!

Egal zur Not kannst du immernoch "Sozialhilfe" beantragen, NORMALERWEISE hilft dir das Jugendamt , gibt dir das geld und holt es sich von deinen Eltern wieder (wie gesagt dafür sind deine eltern ja schließlich gesetzlich verpflichtet bis du 21 bist!)

Hat das Jugendamt von sich aus dir nicht geholfen??? oder hast du dich nicht an die gewendet weil du glaubst die könnten dir nicht helfen? Die können! und die müssen auch!!
 
Hallo Nico sp,

bitte berichte doch uns über deine weitere Entwicklung.
Das würde mich freuen, vielleicht dir helfen zu können, bis
du "in trockenen Tüchern" bist, also eine Regelung gefunden
hast, die gut für dich ist. 🙂

Herzlichst

Germ
 
Das Jugendamt ist schon noch zuständig. Vielleicht nicht mehr in Form von Jugendhilfe (also finanzieller Unterstützung), aber sie beraten Dich, können Dir eine Wohnmöglichkeit vermitteln und unterstützen Dich bei der berechnung und Beitreibung des Unterhalts von Deinen Eltern.

Wie kommt es, dass deine Eltern sowas machen wollen?

Was machst Du im Moment? gehst Du noch zur Schule?

@Shad
das hier:
Egal zur Not kannst du immernoch "Sozialhilfe" beantragen, NORMALERWEISE hilft dir das Jugendamt , gibt dir das geld und holt es sich von deinen Eltern wieder (wie gesagt dafür sind deine eltern ja schließlich gesetzlich verpflichtet bis du 21 bist!)

ist gequirlter Mist, mit Verlaub.

Entweder besucht er eine Schule, dann könnte er zum Unterhalt der Eltern und Kindergeld Bafög beantragen. Während der Ausbildung könnte er BAB beantragen, wenn das lehrlingsgeld + KiGeld + Unterhalt nicht reicht. Oder er ist arbeitslos und beantragt ALGII. Nur wenn er nicht arbeitsfähig ist, könnte er Sozialhilfe (Grundsicherung) beantragen. das Jugendamt gibt kein geld, was es sich von den Eltern wiederholt. Schon gar nicht ab Volljährigkeit.

Die Eltern sind nicht per se bis 21 gesetzlich zur Fürsorge verpflichtet. Sie sind ab Volljährigkeit bis zur Beendigung (und dann auch nur während deren) einer Erstausbildung unterhaltspflichtig. Und natürlich bei Schulbesuch bis zum Schulabschluss. Sonst nicht. Auch nicht in Form von Fürsorge. Mit 18 hat sichs.

Wo hast Du denn all das her?
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Internet findet man viele LINKS, wo man Infos
beziehen kann, z.B. hier:

Der Unterhaltsanspruch volljhriger Schler bzw. Auszubildender, die noch im Elternhaus leben

Hartz 4 | ALG II | Arbeitslosengeld | BAföG | Elterngeld | Unterhalt | Arbeitsrecht | Grundsicherung

Eine andere Möglichkeit wäre, einfach mal beim Jugendamt
nachfragen. Die haben mit großer Wahrscheinlichkeit
viele Infos zum Thema.

Um an Sozialtransfers zu kommen, muss man die Bedürftigkeit nachweisen
und auch was die Eltern zahlen können.

Wenn es keinen triftigen Grund gibt, die Wohnung zu verlassen, bleib
doch einfach da wohnen. Deine Eltern können dich nur rauswerfen, wenn sie
auch die Rechnung bezahlen, falls du nicht ausreichend selber genug zum Leben
verdienst. Bis zum 25. Lebensjahr gilt das. Es sei denn, es gibt strafrechtliche
Gründe dich rauszuwerfen ( Eltern bedroht, beklaut, Mietvertrag gefährdet usw.)

Berichte mir mal, was da zu Hause so abgeht, damit ich mir ein Bild über
den häuslichen u. d. familiären Hintergrund machen kann.

.

x
 
Wenn es keinen triftigen Grund gibt, die Wohnung zu verlassen, bleib
doch einfach da wohnen. Deine Eltern können dich nur rauswerfen, wenn sie
auch die Rechnung bezahlen, falls du nicht ausreichend selber genug zum Leben
verdienst. Bis zum 25. Lebensjahr gilt das. Es sei denn, es gibt strafrechtliche
Gründe dich rauszuwerfen ( Eltern bedroht, beklaut, Mietvertrag gefährdet usw.)

Leute, Leute, bitte, erzählt doch nicht so einen Quark.

Nichts von dem, was Du oben schreibst, stimmt.

Hier fragt ein junger Mann nach Hilfe und Informationen und da wäre es doch wirklich sehr gut, wenn ihr nicht mit halbverdautem Zeug rumwerft. Das verwirrt ihn doch nur.

Glücklicherweise scheinen deine Links aber potent.

Nochmal: mit Volljährigkeit erlischt die besondere Fürsorgepflicht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt sind sie "lediglich" für die Dauer von Schulbesuch (allgemeine Schule zur Erlangung von Schulabschlüssen) und bis zum Abschluss der Erstausbildung ( und da auch nur, wenn sie zielorientiert betrieben wird) barunterhaltspflichtig, dies aber auch nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Sie dürfen und können ihre Kinder ab Volljährigkeit ohne jeglichen Grund an die frische Luft setzen. Nicht, dass ich das befürworte, aber es stimmt einfach nicht, dass sie das nicht dürfen.

Das Einzige, was in diesem Moment eine Rolle spielt, ist der Bezug von Arbeitslosengeld II. Wenn die Familie selbst ALG II bezieht, dann den Sohn raussetzt und der für sich ALG II als eigener Haushaltsvorstand samt Wohnungsfinanzierung beantragt, dann und nur dann kann das Jobcenter und auch nur das diese Finanzierung mit dem Hinweis verweigern, dass der Jugendliche bis zu seinem 25. Lj. im Elternhaus verbleiben kann und es dem Steuerzahler ohne schwer wiegende Gründe nicht zuzumuten ist, einen zweiten Hausstand zu finanzieren.
Wenn die Eltern ein Kind rauswerfen, ist das aber sehr wohl ein schwer wiegender Grund. Niemand kann die Eltern zwingen, den Jugendlichen wieder aufzunehmen und in dem Moment, wo er eine eigene Wohnung aus diesem Grund braucht und sich nicht selbst finanzieren kann, entsteht ein zu deckender Bedarf.

All das betrifft sowieso nur die Situation des Bezuges von ALG II. In allen anderen Fällen spielt das keine Rolle.
 
Hallo ich bin nico werde am 10 Mai 18 Jahre alt und meine eltern wollen mich an meinem Geburtstag rausschmeißen.
Dass Jugendamt hilft mir nicht weil die nicht mehr zu ständig sind mit 18 . Ich bin momentan noch ohne Ausbildung habe aber eine Zusage für eine
Als Dachdecker. Ich kann mir keine eigene Wohnung leisten da ich kein Geld verdiene!!!! Und jetzt meine Frage bekomm ich irgendwoher Unterstützung???????

Ja, von Deinen Eltern, sie müssen dir so um die 600€ Zahlen, glaub ich, solange Du noch kein eigenes Geld hast.
 
Bis 21 Jahre sind deine Eltern sowieso "Führsorgepflichtig" d.h. sie können dich nicht auf die Straße setzen, insbesondere da du dich momentan ja nicht selber versorgen kannst... warum wollen die das tun????!?!

Egal zur Not kannst du immernoch "Sozialhilfe" beantragen, NORMALERWEISE hilft dir das Jugendamt , gibt dir das geld und holt es sich von deinen Eltern wieder (wie gesagt dafür sind deine eltern ja schließlich gesetzlich verpflichtet bis du 21 bist!)

Hat das Jugendamt von sich aus dir nicht geholfen??? oder hast du dich nicht an die gewendet weil du glaubst die könnten dir nicht helfen? Die können! und die müssen auch!!

Die eltern sind dann unterhaltspflichtig, wenn das kind noch keine abgeschlossene ausbildung hat oder noch unter 25 ist. Das war auch net ganz richtig, deine aussage.
 
Bis 21 Jahre sind deine Eltern sowieso "Führsorgepflichtig" d.h. sie können dich nicht auf die Straße setzen, insbesondere da du dich momentan ja nicht selber versorgen kannst... warum wollen die das tun????!?!

Egal zur Not kannst du immernoch "Sozialhilfe" beantragen, NORMALERWEISE hilft dir das Jugendamt , gibt dir das geld und holt es sich von deinen Eltern wieder (wie gesagt dafür sind deine eltern ja schließlich gesetzlich verpflichtet bis du 21 bist!)

Hat das Jugendamt von sich aus dir nicht geholfen??? oder hast du dich nicht an die gewendet weil du glaubst die könnten dir nicht helfen? Die können! und die müssen auch!!

Blödsinn.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Eltern UND Kinder für einander EIN LEBEN LANG Unterhaltspflichtig sind. Nix bis 21.

Ist das "Kind" ohne Ausbildung und Verdienst - ginge also auf Hartz IV, verlängert sich die "Fürsorgepflicht" schon einmal bis 25 - laut ARGE, wenigstens versuchen die es immer wieder.

@TE

Wenn deine Eltern der Meinung sind, dass sie dich "rausschmeißen" wollen - dann werden sie das tun - und zeugt in meinen Augen auch davon, dass ihr miteinander kein sonderlich harmonisches Verhältnis habt.

Das heißt für dich:
Nimm die Ausbildung, wo du die Zusage hast auch wirklich in Anspruch - denn alles was du in den Händen hast, solltest du dringend auch behalten. Vor allem aber mach es Dingfest SCHRIFTLICH. Den Vertrag brauchst du für alle weiteren Schritte.

Dann gehst du zum Gericht und holst dir so einen "Freischein" - früher lief das mal unter dem Motto "Armenrecht" - gibts nicht mehr, heute heißt es anders, regelt aber das selbe: Du kannst mit diesem Schein zu einem Anwalt gehen (hierbei solltest du dir nach Möglichkeit einen sehr guten für Familienrecht suchen) und der Staat übernimmt die anfallenden Kosten.

Über den Anwalt klagst du Unterhalt ein. Können deine Eltern diesen nicht leisten, bekommst du das Geld vorerst von einer anderen Stelle (Jugendamt, ARGE - sowas in der Art) und das zuständige Amt erhebt abermals eine Klage gegen deine Eltern.

Kommen deine Eltern dem auch nicht nach, pfänden die Zuständigen irgendwann derer Rente - nicht mehr deine Sorge.

Dann gehst du zur ARGE und holst dir einen "Bedarfsschein zur Grundsicherung" in Zusammenhang mit der Beantragung von Übergangsgeldern, bis du eben durch deine Ausbildung Geld verdienst.

Der sorgt dafür, dass die nötigsten Dinge ("Küche", Waschmaschine, Bett, Schrank - bei Bedarf sogar nen PC) von der ARGE gestellt/bezahlt werden.

Eine passende Wohnung musst du dir natürlich auch suchen. Hierbei solltest du aber darauf achten, dass sie günstig und "klein" ist, damit gesichert ist, dass du sie dir in absehbarer Zeit mit den dir zur Verfügung stehenden Geldern selbst bezahlen kannst.

Wenn du deine Ausbildung begonnen hast kannst du noch zahllose andere Dinge beantragen wie etwa: Kindergeld, BaB, Wohngeld etc. - damit lässt es sich denke ich mehr oder weniger gut leben.


Allem voran solltest du aber bedacht agieren. Du hast noch 2 Wochen - da kann man eine Menge bewegen. Nur einknicken darfst du nicht.

In Deutschland muss niemand Obdachlos sein - droht dir eine solche Obdachlosigkeit, bekommst du Hilfe - wenn du dich darum bemühst!

Ich wünsche dir alles Gute - vor allem aber, dass der Disput mit deinen Eltern irgendwann Vergangenheit ist!


dreamy
 

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