Anzeige(1)

Auf Thema antworten

Nachdem du das Verhalten deiner Frau konkret beschrieben hast, gehe ich nun nicht mehr von einer Psychose aus wie bei meiner Schwester, wohl aber von einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sie neigt offenbar zu hysterischen, unkontrollierten Wutausbrüchen und kennt kein Unrechtsbewusstsein und kein Mitleid oder Einfühlungsvermögen gegenüber anderen Menschen. An deiner Stelle würde ich mit dieser Frau nicht länger zusammen bleiben.


Wie ist es denn nun, lebt ihr noch in einem Haushalt oder hast du dir schon eine eigene Wohnung genommen? Wenn ich es richtig verstehe, bist du wohl doch noch nicht ausgezogen.


Als Vater mal so eben das alleinige Sorgerecht zu bekommen, ist nicht so einfach, wie manche es sich offenbar vorstellen. Grundsätzlich wird im Falle einer Scheidung das Sorgerecht beiden Elternteilen übertragen. Du wirst schon sehr triftige Gründe vortragen und den Familienrichter davon überzeugen müssen, dass es im Interesse des Kindeswohls liegt, dir das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Da kommst du an einem guten Draht zum Jugendamt nicht vorbei. Das Jugendamt wird ein Statement dazu abgeben, was aus seiner Sicht besser für die Kinder ist. Auch die Kinder werden dazu gehört werden und sich vielleicht zwischen dir und deiner Frau hin- und hergerissen fühlen und vorher von ihrer Mutter unter Druck gesetzt werden nach dem Motto: "Wehe, ihr sagt, ihr wollt zu Papa!"  Und bloße Behauptungen deinerseits ohne Beweise (z.B. durch glaubwürdige Zeugen) überzeugen keinen Richter. Entscheidend sind für das Familiengericht immer die Interessen der Kinder, nicht die der Mutter oder des Vaters.


Ich halte es übrigens für richtig, dass das Jugendamt zunächst ein Gespräch mit deiner Frau angeboten hat. Wie sollen sie sich sonst ein Bild von der familiären Situation machen? Man muss immer beide Seiten hören. Also - warum nicht darauf ankommen lassen? Wenn deine Frau dort oder vor Gericht austickt oder erst gar nicht erscheint, hinterlässt das keinen guten Eindruck. Um so größer sind dann deine Chancen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.


Ich würde mir zunächst einmal Rat bei einer Familienberatungsstelle suchen (das ist kostenlos) und mir dann einen guten Fachanwalt für Familienrecht nehmen.


Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben