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In einem von mir geführten Verfahren wurde mir durch das Gericht mitgeteilt, die Beklagte unterliege umfassender Betreuung und das Verfahren wurde befristet ausgesetzt.
Bei der Fortsetzung des Verfahrens ergehen mehrere Beschlüsse. Hierbei ein Beschluss der eine Kontaktaufnahme zu der benannten Betreuerin der Beklagten erforderlich machte. Nun wurde ich darüber informiert, auf Wunsch der betreuten gäbe es diese nicht mehr.
Ich informiere das Gericht. Grundsätzlich äußert sich das Gericht nicht zu Fragender Betreuung, einer Partei, war die Antwort. Das Betreuungsgericht beruft sich auf den Datenschutz. Die (ehemalige?) Betreuerin gibts mehr schriftlich, Betreuung gibt’s nicht mehr.
Es gibt weitere Beschlüsse, über Monate und nach meiner Mitteilung /Anfrage. Erneut wird mir, mehrfach, die ehemalige Betreuerin benannt.
Ich denke, soll diese Frage doch die Staatsanwaltschaft klären. Dies teilt mir nun mit, es ist kein strafrechtliches Verhalten einer Person erkennbar. (Bleibt nur, ich bin der erste Mensch, in Deutschland, mit dieser Fragestellung und es gibt hierzu noch keine Regelung. – Glaube ich nicht! ; Dann wäre da noch Versagen der Intuition(en) unter der Maßgabe, es arbeiten dort keine Menschen. – Auch mehr wie nicht realistisch. DIE EDV HATS ERFUNDEN)
Es bleibt die 100.000 € Frage, alles was ich habe! – Im Verfahren geht es um die Haftungsfrage zu meinem Vermögenschaden. Wie kommt es zu der Benennung einer Betreuerin der Beklagten? Was denkt Ihr? Wie würdet Ihr diese Antwort empfinden?
Bei der Fortsetzung des Verfahrens ergehen mehrere Beschlüsse. Hierbei ein Beschluss der eine Kontaktaufnahme zu der benannten Betreuerin der Beklagten erforderlich machte. Nun wurde ich darüber informiert, auf Wunsch der betreuten gäbe es diese nicht mehr.
Ich informiere das Gericht. Grundsätzlich äußert sich das Gericht nicht zu Fragender Betreuung, einer Partei, war die Antwort. Das Betreuungsgericht beruft sich auf den Datenschutz. Die (ehemalige?) Betreuerin gibts mehr schriftlich, Betreuung gibt’s nicht mehr.
Es gibt weitere Beschlüsse, über Monate und nach meiner Mitteilung /Anfrage. Erneut wird mir, mehrfach, die ehemalige Betreuerin benannt.
Ich denke, soll diese Frage doch die Staatsanwaltschaft klären. Dies teilt mir nun mit, es ist kein strafrechtliches Verhalten einer Person erkennbar. (Bleibt nur, ich bin der erste Mensch, in Deutschland, mit dieser Fragestellung und es gibt hierzu noch keine Regelung. – Glaube ich nicht! ; Dann wäre da noch Versagen der Intuition(en) unter der Maßgabe, es arbeiten dort keine Menschen. – Auch mehr wie nicht realistisch. DIE EDV HATS ERFUNDEN)
Es bleibt die 100.000 € Frage, alles was ich habe! – Im Verfahren geht es um die Haftungsfrage zu meinem Vermögenschaden. Wie kommt es zu der Benennung einer Betreuerin der Beklagten? Was denkt Ihr? Wie würdet Ihr diese Antwort empfinden?