Die meisten Arbeitnehmer haben falsche Vorstellungen, welche Einkünfte sie im Alter erwarten können.
Bestenfalls kann die zukünftige Rentenhöhe geschätzt werden - und die schießen oftmals über das Ziel hinaus, weil die Ansprüche meist kleiner sind als angenommen.
Bei dieser Größe wird unterstellt, dass zuvor 45 Jahre lang Beiträge entrichtet wurden, was nicht viele schaffen.
Der gesetzlich definierte Eckrentner " ist 65 Jahre alt und hat 45 Jahre lang den jeweiligen Durchschnittsverdienst erzielt.
Mit den entsprechenden Rentenbeiträgen erhält er derzeit im Westen monatlich ca. 1.000,- € netto - also unter Berücksichtigung von Kranken- und Pflegebeiträge.
Das ist wohl die Altenrente diese 800 Euro bei erreichen der 67 Jahre, beträgt ab 2030 nur noch ca. 43 %.
Und ist die Brutto Rente da geht noch was ab:
Welche Ansprüche Sie voraussichtlich haben, lässt sich nur an Hand einer Rentenberechnung vornehmen.
Dazu ist ein Versicherungsverlauf seitens der LVA oder BfA anzufordern.
Mit diesem Versicherungsverlauf kann Ihre Rente mit Hilfe von Berechnungsprogrammen annähernd bestimmt werden.
Bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % - In § 154 Abs. 3 SGB VI seit 2004 festgeschrieben. - Sozialverband VdK Baden-Württemberg