Anzeige(1)

Mieter haben Wohnung verwüstet und verlassen - Was kann ich tun?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung. Die Mieter zahlen seit ca 7 Monaten keine Miete. Die Räumungsklage
habe ich vor 4 Monaten eingereicht, jedoch hat sich bisher nichts getan. Die Frist sei jedoch noch im Rahmen.

Da Fenster eingeschlagen und auch die Nachbarn bedroht wurden, habe ich die Polizei verständigt.
Seitdem haben die Mieter die Wohnung auch verlassen und haben auch kein Interesse mehr an der Wohnung.

Nach Rücksprache mit der Polizei durfte ich das Schloss auswechseln, damit kein weiterer Schaden entsteht.
Die Wohnung zu Betreten wäre jedoch Hausfriedensbruch und ich solle warten.

Die Wohung ist jedoch komplett verwüstet. Müllberge, verbrannte Möbel und Wände, Mäuse und Insekten...

Habe ich wirklich keine andere Möglichkeit, ausser der Räumungsklage?? Eine "normale" Einigung mit den Mietern ist leider
unmöglich.


Es zerrt einfach nur an den Nerven und auch finanziell tut es langsam weh. Vielen Dank für Eure Tipps.
 
Hast du keine Schadensabwehrklausel in dem Mietvertrag?

Darauf würde ich mich berufen, denn der Zutritt der Wohnung dient der Schadensabwehr und aufgrund der derzeitigen Temperaturen wäre es wohl auch angebracht.

Alternativ dazu kannst du auch bzgl. deiner Räumungsklage das Gericht informieren, dass der Mieter bereits ausgezogen ist und offenkundig kein Interesse mehr von Seiten des Mieters besteht, das Mietverhältnis fortzusetzen. Daher bittest du um eine zügige Bearbeitung und auch hier gilt eben, da dem Gericht sehr wahrscheinlich nur die Anschrift deiner Wohnung bekannt ist, wird das dorthin zugestellt und da dann nicht reagiert wird, dürfte es ein Versäumnisurteil gegen den Mieter ergehen.

Aber das ist halt nur Theorie, solltest du, wie schon erwähnt, mal mit deinem Anwalt besprechen.

Edit: Zur Schadensabwehr noch einen Nachtrag

Eine Besichtigung ohne vorherige mündliche oder schriftliche Ankündigung des Termins ist in aller Regel unzumutbar, es sei denn bei Gefahr in Verzug (Schadensabwehr).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, die Klausel ist zum Glück drin. Ich frage auch jedes Mal sicherheitshalber bei der Polizei kurz an, wenn ich die Wohnung betrete. Das kaputte Fenster habe ich dicht gemacht und die Schädlingsbekämpfung war auch schon da.

Nur will ich eben die Wohnung so schnell wie möglich entrümpeln und wieder renovieren, damit sie zeitnah vermietet werden kann.

Mein Anwalt verweist mich jedes Mal auf die einzige Lösung: die Räumungsklage. Ich solle abwarten... Die Wohnung steht seit mittlerweile 3 Wochen leer (nur eben der Haufen Müll). Die Mieter sind unbekannt verzogen, lt. der Polizei wollen sie auch nicht mehr rein.

Reicht der Räumungstitel denn, dass ich dann selbst die Wohnung wieder vernünftig herrichten kann oder muss noch ein GV erscheinen, der bestätigt, dass die Sachen unbrauchbar sind?
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben