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Mieter lässt mich nicht meht in die Wohnung

annabell.ross

Neues Mitglied
Hallo
Wir haben ein riesen problem.Mein sohn wurde in der lehre gekündigt anfang 3 Lehrjahr,aufgrund,weil gegen ihn Polizeilich ermittelt wird,im November ist verhandlung beim Amtsgericht.Ende Juni unterschrieb er einen Mietvertrag,und im Juli wurde er gekündigt vom Arbeitgeber.So weit so gut 3 Monate konnte er Miete bezahlen,und jetz steht die Miete aus,weil er nicht bezahlen kann.Im juli bekam er dann 1 Monat alg 1.Und seit 1 august ist er bei der daa beschäftigt,mit einem Lohn von 350 euro,was er natürlich brauch für lebensunterhalt und fahrkosten.er bekommt niergens finanzielle hilfe.Überall wird man abgewiesen.Am wochenende wollte er in die wohnung,da er 2 wochen im internat (Schlule war).Aber er hatte keine chance,der Hauseigentümer hat das Schloss gewechselt.Heut morgen war er am Amtsgericht,da sagte man ihm er soll sich as überlegen,weil er einen anwalt brauch,un der hausherr auch einen Anwalt nimmt,und wenn er verliert kommen noch weitere kosten auf ihn zu.also haben wir das auch gelassen.Keine ahnung was wir noch tun können.Vielleicht können sie uns tips geben.Danke schon mal im voraus.
 
Polizei anrufen und Zugang erzwingen lassen, denn ein Vermieter hat nicht das Recht der verbotenen Eigenmacht und schon gar nicht der Aussperrung. Wenn der Vermieter jemanden los werden möchte, muss er ordentlich kündigen und ansonsten ist es schlicht und ergreifend nicht nur Diebstahl (es wird wohl irgendetwas in der Wohnung deines Sohnes von ihm gewesen sein) und/oder Sachbeschädigung.

Dafür brauch man dann keinen Rechtsanwalt, sondern nur die Staatsgewalt.

Hier noch ein paar Links dazu

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Raeumungsklage%20Raeumung.htm (ziemlich in der Mitte ist ein solches Beispiel genannt, wie es der gleiche Sachverhalt ist, wie bei deinem Sohn)

http://www.rechtsanwalt-news.de/mie...ter-ein-schneller-weg-als-die-raeumungsklage/
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er die Wohnung ab dem 01. Juli gemietet hatte und die ersten 3 Monatsmieten gezahlt wurden, ist er erst mit einer Miete im Rückstand - da darf der Vermieter meines Wissens das Schloß noch gar nicht austauschen.

Könnt Ihr versuchen, mit dem Vermieter zu reden?
 
@Acromantula74

Der Vermieter darf die Schlösser erst bei ordentlicher Übergabe austauschen oder durch einen Räumungstitel vom Gerichtsvollzieher und ansonsten gar nicht, außer vielleicht von der Haustür ins Haus rein, aber hierfür müsste er dem Mieter dann einen neuen Schlüssel übergeben.
 
Polizei anrufen und Zugang erzwingen lassen, denn ein Vermieter hat nicht das Recht der verbotenen Eigenmacht und schon gar nicht der Aussperrung. Wenn der Vermieter jemanden los werden möchte, muss er ordentlich kündigen und ansonsten ist es schlicht und ergreifend nicht nur Diebstahl (es wird wohl irgendetwas in der Wohnung deines Sohnes von ihm gewesen sein) und/oder Sachbeschädigung.

Dafür brauch man dann keinen Rechtsanwalt, sondern nur die Staatsgewalt.

Hier noch ein paar Links dazu

Verbotene Eigenmacht

Räumungsklage Anwalt Räumung Rechtsanwalt (ziemlich in der Mitte ist ein solches Beispiel genannt, wie es der gleiche Sachverhalt ist, wie bei deinem Sohn)

Aussperrung durch den Vermieter - Ein schnellerer Weg als die Räumungsklage? | Rechtsanwalt News
Hab vergessen zu sagen,wir waren am Montag bei der Polizei.Die gaben die antwort,sie können nichts machen,das sei Mietstreit.In der wohnung gab es keine sachbeschädigungen.Der Hauseigentümer war bei ihm in der Wohnung,in Begleitung eines anderen,und hat meinem Sohn schläge angedroht,damit er die fristlose kündigung unterschreibt,was er auch gemacht hat,weil er angst hatte.
 
Das ist kein Mietstreit, denn hier wurden die Schlüssel ausgetauscht, wodurch dein Sohn nicht mehr an sein Eigentum heran kommt und das ist schlicht und ergreifend Diebstahl bzw. Unterschlagung oder, sofern das Eigentum deines Sohnes vernichtet wurde, Sachbeschädigung.
 
Das stimmt so. Rechtlich.
Jedoch ich würde als Vermieter alles tun, alles, um diesen Mieter sofort loszuwerden.
Und wenn mich das sogar eine Strafe wegen irgendwelcher Rechtsverletzung kosten würde.

Wer von mir etwas möchte (= Wohnung mieten) ohne mir den dafür vereinbarten Betrag (= Miete) zu geben der beklaut mich.

Da gebe ich dir Recht, aber wenn mir ein Vermieter so kommen würde (haben schon 2 versucht), dann weise ich darauf hin, dass wenn sie mir drohen, ich auch entsprechende Mittel einlegen werde, um die zur Rechenschaft zu ziehen. Bei meinem vorletzten Vermieter endete es darin, dass er nicht nur eine Anzeige wegen Prozessbetruges aufgehalst bekam, sondern auch sämtliche andere von ihm angestrebten Rechtsstreitigkeiten genau unter die Lupe genommen wurden, so dass er sich in Zukunft 2 mal überlegt, was er unternimmt und was nicht, besonders bei dem zuständigen Amtsgericht, denn er hat dort nun einen Ruf weg.

Und bei meinem letzten warte ich noch immer darauf, dass irgendetwas von seiner Seite aus kommt, aber da habe ich beim letzten Telefonat auf diverse Umstände hingewiesen, die es ihm unmöglich machen, mich in irgendeiner Art und Weise rechtlich zu belangen und versucht er es doch, dann wird es ebenfalls teuer für ihn.
 
Genau sowas sind die heißgeliebten Mieter.
Im 3-ten Lehrjahr wird man nicht so einfach gekündigt. Da muß wirklich was ganz hartes vorgefallen sein. Un dpolizeiliche Ermittlungen gegen ihn. Und Miete nicht bezahlt.

Ja was erwartet ihr denn von dem Vermieter ?
Daß er ihn bis unendlich auf seine Kosten wohnen läßt ?
Laß den Sohn ab sofort bei Euch wohnen, und wenn er in einer Ecke pennt.
Bittet den Vermieter den Mietvertrag rechtlich sofort zu lösen.
Wenn ihr Glück habt ist er damit einverstanden, ohne daß er noch Restmiete möchte usw.
Dann seid ihr mit einem blauen Auge davongekommen.
Wenn nicht, dann einigt euch mit dem Vermieter. Aber ohne Herumzuzicken.
Ansonsten geht das seinen Weg, bis zur Zwangsräumung.
Und dann habt ihr deshalb zusätzlich noch einen Haufen Schulden am Hals.
Ich verstehe auch den Vermieter da gibt es auch nichts daran zu rütteln,zumal wir auch mit ihm geredet haben,das es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann,und der eigentümer auch gesagt hat,man kann dann auch kleinere beträge bezahlen.Der Vermieter ist ein Kolleriker,mit dem kann man nicht vernünftig reden.Hab selber mit ihm geredet,und ich find er hat kein recht irgend jemand anzuschreien,den er nicht mal kennt.Ich kam mir vor wie ein kleines Schulmädchen.
 
Hallo,

verstehe nicht wieso man dafür die Polizei braucht. Wenn ich nicht in meine Wohnung komme, rufe ich den Schlüsseldienst und lass die das Schloss aufmachen. Notfalls würde ich mir auch eine Brechstange besorgen. Da der Vermieter es unter den geschilderten Umständen nicht austauschend darf, soll er sich mal darüber beschweren. 😉

Aber da der Vertrag ja scheinbar ohnehin gekündigt wurde, hat sich die Sache ja erledigt.
 
Der Hauseigentümer war bei ihm in der Wohnung,in Begleitung eines anderen,und hat meinem Sohn schläge angedroht,damit er die fristlose kündigung unterschreibt,was er auch gemacht hat,weil er angst hatte.

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@ Klartext
Du bist VERmieter, nehme ich an... 🙄 anders kann man Deine Hasstiraden nicht erklären. Aber stell Dir vor, in Deutschland haben Mieter TATSÄCHLICH auch Rechte.
 

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