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Mietschulden durch Bedarfsgemeinschaft ( Wohngemeinschaft )

A

AkiraHannover

Gast
Hallo ich hätt da mal ein Problem,
undzwar flatterte heute ein MahnungsBescheid ins Haus von einem ehemaligen Vermieter.
Ich wohnte bis 07.2006 noch in einer WG als mitHauptmieter,
in der zeit vom Februar.2005 bis zu meinem Auszug hielt sich die Zahlungmoral meiner Mitbewohner wohl in grenzen, was soviel bedeutet wie, das es jetzt über 8000€ Mietschulden sind, obwohl ich immer fleißig gezahlt habe. Jetzt meine frage, wie komm ich da so unbeschadet wie möglich wieder raus? soviel ich weiß beziehen meine ehemaligen Mitbewohner Harz4, ich selber bin berufstätig.

Hoffe auf schnelle Hilfe
AkiraHannover
 
G

Gast

Gast
Hallo ich hätt da mal ein Problem,
undzwar flatterte heute ein MahnungsBescheid ins Haus von einem ehemaligen Vermieter.
Ich wohnte bis 07.2006 noch in einer WG als mitHauptmieter,
in der zeit vom Februar.2005 bis zu meinem Auszug hielt sich die Zahlungmoral meiner Mitbewohner wohl in grenzen, was soviel bedeutet wie, das es jetzt über 8000€ Mietschulden sind, obwohl ich immer fleißig gezahlt habe. Jetzt meine frage, wie komm ich da so unbeschadet wie möglich wieder raus? soviel ich weiß beziehen meine ehemaligen Mitbewohner Harz4, ich selber bin berufstätig.

Hoffe auf schnelle Hilfe
AkiraHannover
Wenn dich der Vermieter nicht aus dem Mietvertrag, den Du mitunterschrieben hast, entlassen hat, dann haftest Du in voller Höhe.

Hattest Du dem Vermieter damals mitgeteilt, dass Du ausziehst und nicht mehr aus Deinen Verpflichtungen aus dem Vertrag haftest?

Hat der Vermieter dem zugestimmt?

Es geht hier um eine gesamtschuldnerische Haftung. Du musst zahlen und kannst im Innernverhältnis gegen Deine Mitbewohner vorgehen.
 
M

malin

Gast
Du schreibst, du warst „Mit-Hauptmieter“, das bedeutet, falls es sich nicht um die Sonderregelung „Studenten-WG“ handelt: jeder der WG-ler haftet gesamtschuldnerisch, also jeder haftet für die ganze Miete – falls es im Mietvertrag nicht anders geregelt war.

Habt ihr den Vertrag gemeinsam gekündigt oder hast du als einziger gekündigt? Falls nicht: Wenn man gemeinsam einen Vertrag unterschreibt, kann man ihn auch nur gemeinsam kündigen. Die Kündigung war somit möglicherweise nicht wirksam. Du kannst dann aber die Mietschulden gegen deine(n) ehemaligen Mitbewohner geltend machen.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, der sich den alten Mietvertrag nach möglichen Schwächen durchsieht. Hier kannst du noch mal ein wenig mehr über WG-Mietverträge nachlesen: Wohngemeinschaft gemeinsame Wohnung Trennung - Mieterverein zu Hamburg
 
A

AkiraHannover

Gast
Ich habe ihn mit Einverständnis gekündigt und habe einen Nachmieter gefunden der für mich weiter dort gewohnt hat.
Wo kann man sich am besten helfen lassen( wenn man versäumt hat eine Rechtschutz Versicherung abzuschließen, oder würde das jetzt noch für diesen Fall etwas nützen?)
AkiraHannover
 
G

Gast

Gast
Ich habe ihn mit Einverständnis gekündigt und habe einen Nachmieter gefunden der für mich weiter dort gewohnt hat.
Wo kann man sich am besten helfen lassen( wenn man versäumt hat eine Rechtschutz Versicherung abzuschließen, oder würde das jetzt noch für diesen Fall etwas nützen?)
AkiraHannover
Du hast schriftlich, dass er Dich aus dem Mietvertrag entlassen hat?

Wenn ja, dann sofort gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen!
 

Kalimera

Neues Mitglied
Reschtschutzversicherung jetzt abschliessen nutzt nichts, du musst in der Regel erst 3 Monate Mitglied sein und dann werden auch keine Altlasten übernommen. Interessant ist die Frage, ob die Mietschulden in der Zeit wo Du dort noch gewohnt hast (dann haftest Du tatsächlich erst mal) oder erst nachdem Du ausgezogen bist (dann isses einfacher) entstanden sind. Mieterverein wäre hier vielleicht noch eine gute Adresse.
 
E

engelbonn

Gast
Wenn Du damals aus dem Mietvertrag rausgekommen bist versteh ich aber auch nicht wieso du für die Mietschulden vom Nachmieter aufkommen sollst :confused:
 

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