Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mietschulden / Probleme mit dem ehemaligen Mitbewohner

C

computing

Gast
Hallo,

ich habe gerade einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen, in welchem ich zur Nachzahlung von 2 Monatsmieten aus dem Jahr 2002 aufgefordert werde.

Zum Hintergrund, ich habe damals die Wohnung mit meinem damaligen Mitbewohner (wir stehen beide im Mietvertrag) neu bezogen. Während ich die Kosten für die Renovierung getragen habe sollte er die ersten beiden Mieten überweisen.

Beide Mieten sind auch bei der Hausverwaltung eingegangen wurden aber jeweils 2 Tage darauf wieder zurück gebucht. Die Hausverwaltung hat mich aber erst jetzt darüber informiert.

Der Mitbewohner von damals ist schon lange nicht mehr erreichbar für mich.

Gibt es für mich denn nun irgendwelche Möglichkeiten oder muss ich die Mieten komplett alleine tragen? Oder gibt es wenigsten die Möglichkeit die Hälfte der Kosten von dem ehemaligen Mitbewohner einzufordern, da er sich eventuell ja darauf beruft, keine Vereinbarung gehabt zu haben.

Die Kontoauszüge mit den Rückbuchungen von ihm gibt es aber.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Markus
 
U

Unreg

Gast
Wenns Anfang vom Jahr 2002 war..ist es evl.verfristet.Ich glaub,nach 3Jahren....Dann würde ich GAR nicht reagieren.

Hm...ist es ein Einschreibbrief?(Ehrlicherweise...naja...wenn die sooo lange nicht reagierten...hm...will nicht offen zum schummeln aufrufen.)
Sagen wir mal so.....man könnte es auch drauf ankommen lassen..und auf Gerichtsverfahren warten...wegen Verfristung...
Falls Du ZAHLEN mußt..kannst Du privat den ehemal.Mitbewohner z.Zahlunng der Hälft auffordern.
Im Verhältnis der HV zu Euch ist aber JEDER als Schuldner fällig.Die können sich allein an Dich halten.
Naja..Risiko..Du büßt eine Miete ein(die er tragen müßte).
 
F

fiona 7

Gast
Hallo,

den Ratschlag des Vorbeitrags finde ich nicht so gut. Ich würde nix groß riskieren sondern auf Nummer sicher gehen. Du riskierst hier nämlich eventuell eine Räumungsklage und Wohnung weg + noch zusätzlich Geld für Gerichtskosten etc. weg!
Wenn du der Hauptmieter bist, bist du für die Zahlung der Miete hauptverantwortlich. Die Sache mit der Mietzahlung und die Sache ob und was dein ehemaliger Mitbewohner noch zahlen soll/muss sind zwei getrennte Dinge. Auf eine Zahlungsaufforderung muß man auf jeden Fall reagieren.
Wie das genau mit den Verjährungsfristen ist, weiß ich nicht genau, ich glaube mich aber an 3-4 Jahre zu erinnern.
Frag am besten bei einem Mietverein nach oder hole die kostenlose Auskunft bei einer örtlichen Verbraucherzentrale. Die überprüfen auf die rechtliche Seite hin und übernehmen auch i.d.R. gegen geringe Gebühr (12,- € oder so) den Schriftverkehr. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Viel Glück!
fiona 7
 
C

computing

Gast
Vielen Dank schon mal für Eure Tipps. Ich hatte auch nicht vor mich mit der Hausverwaltung anzulegen, die können ja nun auch nichts dafür.

Mir gehts eher um die Ansprüche gegen den ehemaligen Mitbewohner der ja bis heute noch im Mietvertrag drin steht.

Wie hoch sind da die Chancen wenigstens die Hälfte der Miete (auch wenn die volle vereinbart war, aber eben nur mündlich) wiederzubekommen und welchen Weg würdet Ihr da vorschlagen?
 
F

fiona 8

Gast
Alsooooo,
ohne was Schriftlichem ist es sehr schwer. Zwar gilt auch ne mündliche Absprache, aber die ist halt schwerer zu beweisen.
Ich würde mit meinem Ex-Mitbewohner reden und ihn bitten das Geld rauszurücken, und evtll. ein bißchen Druck machen indem man sagt, man würde ansonsten Rechtsmittel einlegen müssen.
Vielleicht gab es ja auch nen Zeugen für die Absprache?
Zur Not müsstest du eine Klage einreichen, aber bei der Grundlage einer fehlenden schriftlichen Abmachung/Untermietvertrag od.ä. ist die Aussicht auf Erfolg nicht sehr gut. Evtll. kommt es da zum Vergleich, aber da sind ja noch die Anwalts- und Gerichtskosten.....dat lohnt sich wohl nicht...
Andererseits gibt es auch für kleinere bürgerliche Streitfälle auch Schlichtungs-/Ombudsstellen. Ich glaub sogar im Internet: www.ombudsmann.de oder so ähnlich. An die kann man sich wenden und die sind in der Regel auch kostenlos. Der Ort der zuständigen Ombudsstelle liegt glaube ich immer da wo der Beklagte/Schuldner sitzt. Bin mir aber nicht so sicher.
Übrigens würde ich evtll. nen Anfrage-Thread in ein Rechtsberatungforum oder z.B das Forum der Verbraucherzentrale Thüringen setzen (www.vzth.de), oder direkt bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale fragen. Die kennen sich mit den bürgerlichen Schuldverhältnissen sehr gut aus......
So, mehr fällt mir jetzt nicht mehr ein, aber irgendwas Passendes wird wohl dabei sein?

Gruß
fiona 8
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Schuld begründet wurde. Also endet sie im vorliegenden Fall erst am 31.12.2005.

MfG

ThoFa
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
J Probleme mit Geld Finanzen 29
T Odyssee mit Klarna; Fake Shop etc. Finanzen 7
R Finanzielle Träume verwirklichen / Handel mit Kryptowährungen Finanzen 62

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben