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Mietschulden vom Partner verursacht, muss man bezahlen?

T

tomate

Gast
Hallo,

ich bzw. mein Freund hat ein Problem bezüglich seiner Ex-Freundin und deren hinterlassenen Schulden. Seit 2 Jahren kämpfen wir uns da durch. Nun dachten wir es war zu Ende, aber da erreichte meinen Freund ein vollstreckungsbescheid über entstandene Mietschulden.

Zur Erklärung: Damals waren mein Freund und seine Freundin als Hauptmieter eingetragen. Mein Freund zog aus der Wohnung aus, aber der Vertag wurde nicht geändert, der vermieter hatte davon aber kenntnis und man könnte dies auch beweisen. Nach seinem Auszug wurde keine Miete mehr gezahlt.

Wir haben uns mit den Anwälten verständigt, dass wir zu schnelleren Klärung zustimmen die Hälfte der Schulden zu begleichen (unter dem Vermerk, dass das keine Schuldeingeständnis ist, sondern reines Wohlwollen). Vor einem Monat war die letzte Rate beglichen und die Anwälte wurden aufgefordert uns eine Bästätigung zuzusenden. Wir erhielten einen Brief in dem stand, dass die Forderung keinesfalls aufgehoben ist, sondern dass probiert wird jetzt bei der EX-Freundin den Rest einzutreiben. Ansonsten würde mein Freund wieder als Gesamtschuldner haften.

Kann man sich dagegen nicht wehren?
 
R

registriert!Micky

Gast
Das Vorgehen der Gläubiger ist korrekt.


Dein Freund hätte bei Auszug auf Vertragsänderung drängen müssen.
Eine Möglichkeit wäre es gewesen,VOR dem Auszug der Freundin eine Frist zu setzen(gemeinsame Kündigung der Wohnung und sofort z.B. neuer Mietvertrag NUR durch die Freundin).
Nach (fruchtlosem)Verstreichen der Frist z.B. Einstellen der Mietzahlung...und dann kündigt nach 2 Monaten der Vermieter...wenn aber die Freundin noch weiter zahlt,klappt das auch nicht.Die "einbehaltene" Miete dann aber sofort NACH der fristlosen Kündigung nachzahlen....!!!
dein Freund hätte zu seiner Sicherheit auch die Freundin auf"Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag im Innenverhältnis" verklagen können..
So war er SEHR blauäugig..er hat FREIWILLIG auf das Nutzen der Mietsache verzichtet.
Der Vermieter hat keinen Grund,einseitig Verträge anzupassen..denn:so kann er sich an zwei Schuldner halten.

Ein "hälftiges Bezahlen" der Schulden ist nicht korrekt...beide haften gegenseitig.

Der Mietvertrag sieht kein "hälftiges Begleichen" vor.Dein Freund IST SCHULDNER!!!! Er trägt auch alle Anwalts-u.Gerichtskosten!!!
Er haftete die gesamte Zeit für alle vertraglichen Vereinbarungen!!!!

Lediglich im Innenverhältnis kann Dein Freund einen finanziellen Ausgleich versuchen...aber: die Ex kann z.B. sagen: er ist ja nicht am Nutzen der Wohnung gehindert worden! Es war sozusagen ein "Geschenk" von ihm an die Ex.

Teures Lehrgeld.

Mein Rat: zahlen der kompletten Forderungen zur Vermeidung weiterer Kosten/Schufaeintrag... und dann Aufforderung/Klage gegen die Ex...
(Aussichten: mager....)

Gruß von der
Micky
 
T

tomate

Gast
Danke für die schnelle Reaktion.

Ich habe mir sowas schon gedacht. Leider sind meine Kenntnisse im Recht sehr begrenzt... .

Also nochmals Danke!
 

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