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tomate
Gast
Hallo,
ich bzw. mein Freund hat ein Problem bezüglich seiner Ex-Freundin und deren hinterlassenen Schulden. Seit 2 Jahren kämpfen wir uns da durch. Nun dachten wir es war zu Ende, aber da erreichte meinen Freund ein vollstreckungsbescheid über entstandene Mietschulden.
Zur Erklärung: Damals waren mein Freund und seine Freundin als Hauptmieter eingetragen. Mein Freund zog aus der Wohnung aus, aber der Vertag wurde nicht geändert, der vermieter hatte davon aber kenntnis und man könnte dies auch beweisen. Nach seinem Auszug wurde keine Miete mehr gezahlt.
Wir haben uns mit den Anwälten verständigt, dass wir zu schnelleren Klärung zustimmen die Hälfte der Schulden zu begleichen (unter dem Vermerk, dass das keine Schuldeingeständnis ist, sondern reines Wohlwollen). Vor einem Monat war die letzte Rate beglichen und die Anwälte wurden aufgefordert uns eine Bästätigung zuzusenden. Wir erhielten einen Brief in dem stand, dass die Forderung keinesfalls aufgehoben ist, sondern dass probiert wird jetzt bei der EX-Freundin den Rest einzutreiben. Ansonsten würde mein Freund wieder als Gesamtschuldner haften.
Kann man sich dagegen nicht wehren?
ich bzw. mein Freund hat ein Problem bezüglich seiner Ex-Freundin und deren hinterlassenen Schulden. Seit 2 Jahren kämpfen wir uns da durch. Nun dachten wir es war zu Ende, aber da erreichte meinen Freund ein vollstreckungsbescheid über entstandene Mietschulden.
Zur Erklärung: Damals waren mein Freund und seine Freundin als Hauptmieter eingetragen. Mein Freund zog aus der Wohnung aus, aber der Vertag wurde nicht geändert, der vermieter hatte davon aber kenntnis und man könnte dies auch beweisen. Nach seinem Auszug wurde keine Miete mehr gezahlt.
Wir haben uns mit den Anwälten verständigt, dass wir zu schnelleren Klärung zustimmen die Hälfte der Schulden zu begleichen (unter dem Vermerk, dass das keine Schuldeingeständnis ist, sondern reines Wohlwollen). Vor einem Monat war die letzte Rate beglichen und die Anwälte wurden aufgefordert uns eine Bästätigung zuzusenden. Wir erhielten einen Brief in dem stand, dass die Forderung keinesfalls aufgehoben ist, sondern dass probiert wird jetzt bei der EX-Freundin den Rest einzutreiben. Ansonsten würde mein Freund wieder als Gesamtschuldner haften.
Kann man sich dagegen nicht wehren?