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Mit den Nerven am Ende.......Familie bald Obdachlos und keiner Hilft......

Hallo ihr Lieben
Ich kann nicht mehr und weiss auch nicht mehr weiter....meine Familie und ich stehen kurz vor einer Zwangsräumung wegen Scheisse eigentlich keinem wirklichen grund wir haben immer die miete bezahlt ausser dreimal da ist sie vier Tage später auf das konto der vermietung gegangen doch nun haben wir die zwangsräumung weil wir unwiedrige mieter sind und uns nicht in die nachbarschaft nicht intigrieren wollen was aber überhaupt nicht stimmt wir sitzen mit den nachbbarn zusammen und grillen und tuen und machen mit den nachbarn. wir leben in einem 6 partein haus und nur eine partei hat ein problem mit uns und hat es jetzt geschafft das wir raus müssen am 15.06. wir sind vier personen also mein Mann und unser beiden Töchter (2jahre und 2 monate) und irgendwie fühlen wir uns total im stich gelassen von allen und jedem beim sozialamt waren wir auch und die können uns auch nicht wirklich helfen. und ich möchte ungerne mit allen in eine Sozialbauwohnung haben wo die drogendieler und so leben. und die wohnungssuche klappt auch nicht wirklich weil keiner ne familie mit zwei kindern und zwei hunden aufnimmt mein mann ist (22) und ich bin 24
und nun würde mich mal interessiern was ihr uns ratet und ob es nicht alles zu spät ist. eine verfügung zum später räumen wurde abgelehnt da keine sittenwiedrigen gründe vorhanden sind.und so langsam aber sicher werde ich immer nervöser und ich weiss absolut nicht mehr was ich machen soll ich hoffe ihr könnt uns helfen

lieben gruss
steffi
 
G

gast

Gast
habt ihr keine eltern, die euch unterstützen könnten? wenigstens zeitweise? ich habe noch nie gehört, dass man deswegen auf die straße gesetzt wird, weil man keine kontakte pfelgt innerhalb der wohneinheit. wenn man sich asozial verhält vielleicht. sozialbauwohnungen müssen doch nicht unbedingt von drogendealern bewohnt sein.. hab ich auch noch nie gehört. in welcher stadt lebt ihr denn?
das mit den zwei kleinen kindern und der wohnungssuche kann ich gut verstehen, das kommt oft vor.. (leider)
aber wenn man ein geregeltes einkommen hat, dann sollte das doch in einer etwas größeren stadt kein soo großes problem sein. vielleicht solltet ihr in einen anderen ort ziehen.
 
F

Flummi76

Gast
Ich hab eben quer gelesen..
also ihr habt drei mon. durchgehend keine miete gezahlt? hab ich es richtig gelesen?
und nun den Rückstand ausgeglichen?
Liess der Vermieter gar nicht mit sich reden?

hmmm....
Aus welchem Raum seid ihr? wenn ich fragen darf..
 

Chibi

Mitglied
Ich hab eben quer gelesen..
also ihr habt drei mon. durchgehend keine miete gezahlt? hab ich es richtig gelesen?
und nun den Rückstand ausgeglichen?
Liess der Vermieter gar nicht mit sich reden?

hmmm....
Aus welchem Raum seid ihr? wenn ich fragen darf..
Nein, die Miete ging 3 mla ein paar Tage später ein als vom Vermieter erwünscht.

Woher stammt ihr genau?

Gäbe es die Möglichkeit die Hunde zu dem Wohle der Familie und dadurch auch für die Tiere selbst in gute Hände abzugeben, damit ihr 4 zumindest ein Zuhause findet?
 
Hallo ne die miete ist bezahlt worden nur halt nicht zum im mietsvertrag eingetragenen datum sondern drei tage später .....
nein leider lässt der vermieter nicht mehr mit sich reden , da wir für die mietgemeinschaft nicht tragbar sind... wir kommen aus dem raum Recklinghausen

Also die hunde müssten dann wohl oder übel ins tierheim aber da beide schon so alt sind würden sie wenn sie ins tierheim gehen inerhalb von einpaar wochen wohl hops gehen die hündin ist 13 und die der rüde 12
 

Das_ruhige_Ich

Mitglied
Also ich habe mal eine andere Situation gehabt und bestimmt 2 Jahre mit rumgemacht. Letztlich konnte mir nur noch ein Anwalt helfen, den ich erst nicht einschalten wollte (damals wegen der finanziellen Situation). Nun irgendwann hab ich mich dazu breitschlagen lassen und nur ein Statement von dem an diese Institution (was mich 55€ kostete) hat mir großes Übel erspart und Ruhe war für immer.
Im Nachhinein hab ich mich geärgert, dass ich nicht schon früher dahin gegangen bin (hätte mir ne Menge graue Haare sparen können).
Habt ihr mal drüber nachgedacht, euch von einem beraten zu lassen? Ein guter Anwalt holt sich bevor er irgendeinen Schritt einleitet immer Euer OK.
 
F

Flummi76

Gast
Hallo ne die miete ist bezahlt worden nur halt nicht zum im mietsvertrag eingetragenen datum sondern drei tage später .....
nein leider lässt der vermieter nicht mehr mit sich reden , da wir für die mietgemeinschaft nicht tragbar sind... wir kommen aus dem raum Recklinghausen

Also die hunde müssten dann wohl oder übel ins tierheim aber da beide schon so alt sind würden sie wenn sie ins tierheim gehen inerhalb von einpaar wochen wohl hops gehen die hündin ist 13 und die der rüde 12

Ich kann dir gleich sagen, das mit kindern ist zwar nicht einfach..
Aber soweit ich gehört habe, ab drei kidies wird es problematisch..
hinzu die hunden!? ich glaube eher mit hunden ist das so eine sache, wo einige vermieter evt. blocken..

im essen nrw sind viele wohnungen frei, evt wäre es für euch eine lösung nach essen zu ziehen? ist nicht weit von recklinghausen.
 

weidebirke

Urgestein
Lass Dich beim Mieterschutzbund beraten. Grundsätzlich ist die Kündigung rechtens. Aber Du kannst evtl. über die so genannte Sozialklausel Widerspruch einlegen.

Widerspruchsrecht des Mieters (Sozialklausel) Der Mieter kann der wirksamen Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Frau oder (das ist neu) einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die nicht zu rechtfertigen ist.
Bsp.: Der Mieter kann angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen (Sozialklausel § 574 BGB).
Nach der bisherigen Rechtsprechung können folgende Gründe für den Widerspruch anerkannt werden, insbesondere, wenn davon mehrere zusammentreffen:

  • hohes Alter,
  • Invalidität,
  • Gebrechlichkeit,
  • Fortgeschrittene Schwangerschaft und
  • Schwere Erkrankung. Weitere Widersprüche sind denkbar.
Der Mieter muss seinen Widerspruch schriftlich erklären (§574 b. Abs. 1 BGB). Die Unterschrift ist erforderlich. Bei mehreren Mietern müssen alle unterzeichnen. Das Widerspruchsschreiben muss dem Vermieter grundsätzlich spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein (§ 574 b Abs. 2).

Quelle: wohnung-jetzt.de - Mietrecht: Kndigungsgrnde

Ich weiß jetzt nicht, wie seriös die Seite ist und ich würde in jedem Fall sachkundigen Rat einholen.
 
Also ich habe mal eine andere Situation gehabt und bestimmt 2 Jahre mit rumgemacht. Letztlich konnte mir nur noch ein Anwalt helfen, den ich erst nicht einschalten wollte (damals wegen der finanziellen Situation). Nun irgendwann hab ich mich dazu breitschlagen lassen und nur ein Statement von dem an diese Institution (was mich 55€ kostete) hat mir großes Übel erspart und Ruhe war für immer.
Im Nachhinein hab ich mich geärgert, dass ich nicht schon früher dahin gegangen bin (hätte mir ne Menge graue Haare sparen können).
Habt ihr mal drüber nachgedacht, euch von einem beraten zu lassen? Ein guter Anwalt holt sich bevor er irgendeinen Schritt einleitet immer Euer OK.

beim anwalt waren wir schon aber da der vermieter eine "titel" hat kann er auch nicht mehr wirklich was machen
 

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