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Auf Thema antworten

Wie die TE im zweiten Absatz ihres ersten Beitrages schrieb, wurde ihr das Haus überschrieben. Somit hat sie die Verfügungsgewalt über das Haus.


Durch den Schimmel und die Feuchtigkeit in den Räumen entstehen gesundheitliche Gefährdungen.


Ich würde der TE empfehlen, sich an das Gesundheitsamt und die Bauaufsicht zu wenden, damit diese ihr raten bzw. anordnen, dies und jenes zu tun, damit diese Gefährdungen abgestellt werden. Grundlage sind gesundheitliche Vorschriften und im Baurecht das jeweilige Wohnungsaufsichtsgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Da kann der Eigentümer durch die Behörde verpflichtet werden diese Mängel abzustellen. In schlimmen Fällen, z.B. bei Weigerung, kann die Behörde Ersatzvornahme vornehmen und die Kosten beim Eigentümer eintreiben.


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