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Muss ich dem Arbeitsamt den Namen meines neuen Arbeitgebers mitteilen?

Diana-Gast

Neues Mitglied
Guten Abend,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. ich bin seit wenigen Monaten im ALG 1 - Bezug und habe nun gottseidank wieder eine Vollzeitstelle gefunden (Vertrag ist unterschrieben), die ich allerdings erst im März antreten werde, da sie leider erst dann frei wird.

Besagte Stelle habe ich durch Eigenbemühungen gefunden und sie war auch nicht auf der Stellenbörse der Arbeitsagentur ausgeschrieben, sondern in einer anderen Online-Jobbörse.

Auch habe ich nie Zuschüsse für Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen beantragt, falls das von Relevanz sein sollte.

Nun wollte ich online auf der Homepage des Arbeitsamts eine Veränderungsmitteilung ausfüllen, da ich am Freitag den Arbeitsvertrag unterschrieben habe und sehe, dass man dort den Namen und Standort des neuen Arbeitgebers nennen muss.

Mich stört das enorm, ich meine, was geht das Amt an, WO ich arbeite, wenn ich keine Leistungen mehr beziehe?! Grundsätzlich würde doch die Info reichen, dass ich ab März kein Geld mehr von denen brauche?

Daher meine Frage, muss ich das wirklich offenlegen?
 
Also ich finde offen gestanden nicht, dass das Arbeitsamt wissen muss, wo man ab Datum X arbeitet. Was machen die denn mit dieser Information?

Na ja, das ist immerhin Deine Versicherung, von der Du eine Leistung möchtest. Eine Versicherung hat immer einen umfangreichen Auskunftsanspruch. Wenn ich einen Unfall habe, kann ich ja auch nicht zu meiner Kfz Versicherung sagen, dass ich nicht mitteilen möchte, was mein Auto gekostet hat, was es für Schäden hatte, was es noch Wert ist, wo es parkt, etc. Ist eben alles Risko oder Schadensrelevant.

Für mich wäre das völlig normal, dass eine Behörde oder Versicherung das alles wissen darf.

Der Datenschutz wird übrigens auf keinem Land der Erde derart hoch gehandelt, wie in Deutschland, was ich sehr negativ finde, da Datenschutz oft Täterschutz ist. Insofern wundert es kaum, dass unser Strafrecht derart schlecht funktioniert und dass Deutschland im Korruptionsindex nicht mal den Durchschnitt von Europa schafft. Schau mal nach Finnland oder Schweden, was die Behörden da alles wissen, da ist sogar Deine Steuererklärung völlig öffentlich, es gibt kein Bankgeheimnis, auf der Gesundheitskarte stehen alle Krankheiten, etc.

Total schräg in Deutschland und offenbar eine Überreaktion auf den Nationalsozialismus.
 
Nicht verwechseln: Es geht hier um den neuen Arbeitgeber. Dass das Arbeitsamt wissen muss, wo du vorher gearbeitet hast und wie viel du verdient hast, ist logisch. Denn es braucht die Informationen zur Berechnung des ALG.

Außerdem braucht das Arbeitsamt den Namen und die Adresse deines neuen Arbeitgebers, wenn du einen Fahrtkostenzuschuss beantragen möchtest.

Ansonsten brauchen die die Daten nur für ihre interne Statistik. Manche Sachbearbeiter sollen sich die Bewerbungserfolge ihrer "Kunden" im Nachhinein auch auf ihre eigene Fahne schreiben. Gibt dann wahrscheinlich ein Sternchen im internen Ranking.

Dein Leistungsanspruch (und damit deine Mitwirkungspflichten) enden sowieso in dem Moment, in dem du einen Arbeitsvertrag geschlossen und das Arbeitsverhältnis angetreten hast.
 
hast du mal angerufen, denke nicht das du es mitteilen musst.
außer und das solltest du nicht vergessen, dass du ein monat noch geld benötigst bist du dein gehalt bekommst.
das musst du zwar dann extra beantragen und nach dem monat zurückzahlen aber würde ich in anspruch nehmen.
da du ja dein erstes gehalt erst april bekommst und krankenkasse, wohnung usw. ja dennoch bezahlen musst.
 

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