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Muss ich jetzt unbedingt ein Gewerbe anmelden?

kaffeetrumpf

Mitglied
Hallo,

kennt ihr Spreadshirt? Ich wollte das mal ausprobieren. Man gestaltet T-Shirt Motive und lädt sie auf der Plattform hoch. Für jedes verkaufte Shirt bekommt man eine Provision.

Ich habe mich mal vor ein paar Monaten angemeldet, um es mal auszuprobieren. Da hab ich mal vor einem Jahr oder so einige Sachen hochgeladen und es laufen lassen, ewig nicht mehr reingeguckt ... jedenfalls ist es mir zu viel Aufwand für das bisschen Geld. Jetzt sind insgesamt 150€ zusammengekommen, die ich mir auszahlen lassen kann.

Aber jetzt kommts: Ich hab halt kein Gewerbe angemeldet und finde es unsinnig, deswegen noch eins anzumelden, wenn ich sowieso nicht weitermache. Weiß jemand, ob irgendwas passiert, wenn ich mir das jetzt auszahlen lasse? Macht das Finanzamt dann irgendwas? Wird gemeldet, dass das Geld an mich ausgezahlt wurde? Ich weiß nur, dass die Mehrwertsteuer von Spreadshirt einbehalten wird, solange ich mich nicht als mehrwertsteuerpflichtig bei ihnen melde (was als Kleingewerbetreibender aber auch nicht wichtig wäre).

LG
 
Huhu,

ich denke die Info ist aktuell:

Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
 
.

Also, ich bin nicht vom Fach aber wegen 150.- würde ich mir da keinerlei Gedanken machen.

Bei 15.000 wäre es was anderes.
Hätt ich jetzt auch gedacht.

Gibs doch einfach bei der Steuer an, und fertig. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich bin halt Student, ich mach keine Steuererklärungen.

Huhu,

ich denke die Info ist aktuell:

Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
Ja, aber dann müsste ich ja erstmal ein Gewerbe anmelden. Und ich will kein Gewerbe führen, weil ich mich da abmelde.
 
Also ein Gewerbe liegt nur dann vor, wenn Du eine Sache dauerhaft und mit Gewinnerziehlungsabsicht machst. Davon kann man ja bei Dir nicht sprechen.
Ansonsten gilt es soweit ich weiß als "Liebhaberei". (Du müsstest es ja zB auch nicht angeben, wenn Du ab und an der Nachbarin den Rasen mähst und sie Dir hin und wieder was zusteckt.)
Lies dich mal im Netz ein bißchen ein:
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
 
@TE

Du musst wegen den paar Euro kein Gewerbe anmelden und es passiert auch sonst nichts.

Lass Dir einfach das Geld auszahlen und dann ist die Sache erledigt.
 
Lass es dir auszahlen und gut ist. Das Gewerbe so weit rückwirkend anzumelden macht keinen Sinn.
Lösche auch deinen Spread-Shirt-Shop.
 
Na ja, es ist auch schön wenn man versteht, was man so liest.

Ich erlaube mir aus der zitierten Webseite zu zitieren:

Diese Fragen beantworten sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):
  • die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
  • Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
Ich kann hier nicht erkennen, dass alle Voraussetzungen hier durch TE erfüllt sind. Dann müsste ja jeder EBAY-Verkäufer ein Gewerbe anmelden und dem ist ja auch nicht so.

TE soll sich nicht verrückt machen lassen, auch wenn solche Foren dazu geeignet sind und soll einfach den gesunden Menscheverstand anwenden.
 
Theoretisch bräuchtest du eine - nimms jetzt einfach so hin und streich das Geld schwarz ein. Ulli Hoeness hat mehr Steuern als du hinterzogen ;-)

Dann müsste ja jeder EBAY-Verkäufer ein Gewerbe anmelden und dem ist ja auch nicht so.
Bei SpreadShirt verkaufst du Neuware, mit Gewährleistung etc. (die dann aber SpreadShirt übernimmt) - da sist gewerblich, daher müsste er theoretisch ein Gewerbe rückwirkend anmelden.

Private Ebay-Verkäufer verkaufen ja Gebrauchtware ohne rechtl. Pflichten zwecks Gewährleistung. Daher brauchen die keine GA.
 

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