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Muss ich meinen Sohn noch finanziell unterstützen ( U25 )

Tamarra

Neues Mitglied
Hallo, wer kann mir helfen!
Mein Sohn wird im Juli 25 Jahre. Er hat 2007 seine Schule mit einem einfachen Hauptschulabschluss beendet.
Danach hat er ersteinmal gar nichts gemacht. 2009 hat er dann eine Lehre als Koch begonnen, die er jedoch nach kurzer Zeit abgebrochen hat ( 3 Monate ).
Danach wieder nichts. Ich konnte reden wie ich wollte, er hat sich einfach nicht bewegt. 2013 fing er an wieder in die Schule zu gehen um seinen erweiterten, bzw. seinen MSA nachzuholen. Brach jedoch wieder ab.
Zwischendurch hat er kurzfristig ( zwischen 2 Wochen - 2Monaten ) oder eben gar nichts gemacht.
Ich hab die Nase mehr als voll.
Bin ich wirklich verpflichtet ihn bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiterhin finanziell zu unterstützen?
Hat er nicht gegen das Gegenseitigkeitsprinzip verstossen?
Ich habe ihn bis jetzt unterstützt, es geht nicht mehr. Ich habe noch drei weitere Kinder, die ich allein unterhalte.
Wer kann mir helfen oder weiss wo ich mich hinwenden kann? Bitte schnelle Hilfe.
 

weidebirke

Urgestein
Hallo Tamarra,

das mit der Unterhaltspflicht bis 25 ist ein Märchen, dass nur in bestimmten Konstellationen zutrifft.

Wenn er nicht arbeitet und sich in keiner Ausbildung befindet, bist Du ihm nicht unterhaltspflichtig.

Du musst Dich nicht einmal an irgendwen wenden. Schreib ihm eine Kündigung seines Zimmers zum xx.xx.xx und damit hat es sich.

Vorausgesetzt, Ihr habt vorher schon einige Male über die Situation gesprochen und er ist absolut nicht einsichtig. Aber Dein text klang so.
 
G

Gast

Gast
Das Problem ist nur, wenn er dann Hartz 4 beantragen wuerde, müsstest du doch fuer ihn zahlen bzw sein Vater. Alternative: du wirfst ihn raus und legst Dar dass es fuer dich unzumutbar waere wenn er weiter bei dir wohnt. Das attestiert dir jeder Arzt. Wenn dann kein Geld mehr da ist, um ihm Unterhalt zu zahlen, was bei drei weiteren Kindern wahrscheinlich der Fall ist, seid ihr raus aus der Sache.
 

weidebirke

Urgestein
Auch das ist nicht richtig. Niemandem ist es zuzumuten, einen volljährigen arbeitsfähigen jungen Menschen mitzuversorgen.

Das Szenario, dass Du beschreibst, trifft nur auf den Verwandtenunterhalt für Menschen zu, die nicht arbeitsfähig sind.

Dafür braucht man auch kein ärztliches Attest der Unzumutbarkeit.
 

Tamarra

Neues Mitglied
Ja, auch mein Sohn hat mich mehr als einmal enttäuscht und noch sehe ich nicht, das es diesesmal anders wird.
Trotzdem möchte ich mich bei jedem einzelnen hier für die Antworten bedanken.
 

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