Hallo.
Vor ca. einem Jahr haben wir in meinem Ausbildungsbetrieb einen neuen Ausbilder/Chef bekommen. Irgendwie verstehen wir uns nicht so wirklich. Immer hat er etwas zu meckern. Naja jedenfalls hat er mir fristlos gekündigt.
Da ich in einem handwerklichen Beruf tätig bin, habe ich erstmal Rat bei der Handwerkskammer gesucht. Die meinten, man müsse erst ein Schlichtungsverfahren durch die Handwerkskammer machen, bevor man vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung klagen kann.
Zusätzlich habe ich mir einen Anwalr gesucht und auch einen Prozesshilfeantrag abgegeben. Nun ist es leider schon bei dem Schlichtungsverfahren entschieden worden, dass die Kündigung nichtig ist.
Nun möchte mein Anwalt aber gerne sein Geld.
Woher soll ich das Geld denn nehmen?
Ich habe ja auch keine Rechtschutzversicherung...bringt es was, wenn vll. meine Schwester eine hätte? Mit meinen Eltern bin ich nicht mehr so im Kontakt.
Ich bin auch sooo blöd.
Ich dachte, ich habe Recht, ich werde Recht bekommen und wer Recht hat, muss nicht bezahlen
Was soll ich denn nun am Besten machen?
Eine Versicherung auf die schnelle abschließen bringt mir für dieses Problem ja auch nichts.
Nun habe ich leider noch ein Problem...
Ich wurde angezeigt, dass ich etwas gemacht hätte, was aber nicht der Fall ist. Ich möchte nicht zur Vorladung erscheinen, weil ich in Rechtsdingen keine Ahnung habe.
Daher möchte ich mich gerne vom Anwalt beraten lassen. Jetzt habe ich von einem sogenannten Beratungsschein gelesen. Nungut. Mein Problem ist aber, dass ich in der nächsten Zeit nicht zum Amtsgericht komme. Bei uns haben die von 9-12Uhr auf. wenn die aufmachen, muss ich arbeiten und wenn ich Feierabend habe, dann ist abends.
Wie mach ich des denn nu?
Bei der Situation in meinem Ausbildungsbetrieb bekomme ich keinen Urlaub. Krankschreiben lassen, geht auch nicht mehr, da ich mir das schon in der letzten Zeit öfters geleistet habe. Außerdem hatte ich schon etwas länger Urlaub aus privaten Gründen.
Weiß einer Rat?
Gruß
Julia
Vor ca. einem Jahr haben wir in meinem Ausbildungsbetrieb einen neuen Ausbilder/Chef bekommen. Irgendwie verstehen wir uns nicht so wirklich. Immer hat er etwas zu meckern. Naja jedenfalls hat er mir fristlos gekündigt.
Da ich in einem handwerklichen Beruf tätig bin, habe ich erstmal Rat bei der Handwerkskammer gesucht. Die meinten, man müsse erst ein Schlichtungsverfahren durch die Handwerkskammer machen, bevor man vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung klagen kann.
Zusätzlich habe ich mir einen Anwalr gesucht und auch einen Prozesshilfeantrag abgegeben. Nun ist es leider schon bei dem Schlichtungsverfahren entschieden worden, dass die Kündigung nichtig ist.
Nun möchte mein Anwalt aber gerne sein Geld.
Woher soll ich das Geld denn nehmen?
Ich habe ja auch keine Rechtschutzversicherung...bringt es was, wenn vll. meine Schwester eine hätte? Mit meinen Eltern bin ich nicht mehr so im Kontakt.
Ich bin auch sooo blöd.
Ich dachte, ich habe Recht, ich werde Recht bekommen und wer Recht hat, muss nicht bezahlen
Was soll ich denn nun am Besten machen?
Eine Versicherung auf die schnelle abschließen bringt mir für dieses Problem ja auch nichts.
Nun habe ich leider noch ein Problem...
Ich wurde angezeigt, dass ich etwas gemacht hätte, was aber nicht der Fall ist. Ich möchte nicht zur Vorladung erscheinen, weil ich in Rechtsdingen keine Ahnung habe.
Daher möchte ich mich gerne vom Anwalt beraten lassen. Jetzt habe ich von einem sogenannten Beratungsschein gelesen. Nungut. Mein Problem ist aber, dass ich in der nächsten Zeit nicht zum Amtsgericht komme. Bei uns haben die von 9-12Uhr auf. wenn die aufmachen, muss ich arbeiten und wenn ich Feierabend habe, dann ist abends.
Wie mach ich des denn nu?
Bei der Situation in meinem Ausbildungsbetrieb bekomme ich keinen Urlaub. Krankschreiben lassen, geht auch nicht mehr, da ich mir das schon in der letzten Zeit öfters geleistet habe. Außerdem hatte ich schon etwas länger Urlaub aus privaten Gründen.
Weiß einer Rat?
Gruß
Julia