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Mutter meiner Tochter versucht mich zu vertreiben...

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Andreas S.

Mitglied
Suche dringend Hilfe

Meine Vermiterin und Mutter meiner Tochter versucht mich, nachdem sie mit einer Räumungsklage nicht durch kommt, aus meiner Wohnung zu treiben.
Sie selbst wohnt über 200 km weg von hier und schickt andere Leute her, um mir das Leben zur Hölle zu machen. Gestern haben sie mir meinen Keller mit Schlössern zugerammelt, meine Waschmaschine und alle anderen Gegenstände aus dem Waschhaus in den Kellergang gestellt und einen Zettel in den Briefkasten geschmissen, mit der Aufforderung, binnen einen Monat die Sachen vom Grundstück verschwinden zu lassen. Sie haben sämtliche Kellertüren verschlossen, damit ich mein Fahrrad und andere Gegenstände mit meinem kaputten Knien durch das gesamte Treppenhaus schleppen muß. Auch das warme Wasser haben sie mir abgestellt und den Zugang zum Wäscheplatz und Abfallkübel mit Strohballen zugestellt.

Kann ich mich dagegen wehren?
Ich wehre längst ausgezogen, wenn ich eine Wohnung in der Nähe finden würde. Auf dem Nachbargrundstück wohnen meine Eltern, welche auf Grund mehrerer (Krebs und Herz) OPs und Schwerbehinderung auf meine Hilfe angewiesen sind.

Ich bedanke mich bei Euch im Voraus
Andreas
 
S

Stan

Gast
Gibt es einen Mietvertrag?

Ist der gekündigt?

Gibt es einen Mietrückstand?
 

Andreas S.

Mitglied
Einen Mietvertrag habe ich und die Miete wird pünktlich gezahlt. Eine fristlose Kündigung hatte ich bekommen. Mit einer Räumungsklage ist sie nicht durch gekommen.

Andreas
 
S

Stan

Gast
Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit einem Rechtsanwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist, in Verbindung setzen. Denn das Mietrecht gilt auch für Sie. Mit der Räumungsklage ist die Gute schon unterlegen, also gehe ich davon aus, dass das Mietverhältnis noch besteht. Wurde die fristlose Kündigung evtl. durch das Gericht in eine fristgerechte umgewandelt?
 

Andreas S.

Mitglied
Meine Rechtsanwältin sagt, das ich nicht viel machen kann.
Die Räumungsklage hat sie nicht weiter durchführen können, da sie auf Grund ihrer Immobilien keine Prozeßkostenhilfe bekommt. Jetzt versucht sie mich eben raus zu ekeln.
Sie hat selbst den Raum, in dem sich die Gaszähler, alle Hauptabsperrhähne und die Heizung befindet, verschlossen und der Schlüssel befindet sich bei ihr (200 km entfernt). Wenn irgend etwas in unserem Mehrfamilienhaus passiert, können wir nicht einmal eine Explosion verhindern.

Andreas
 
S

Stan

Gast
Andreas S. meinte:
Meine Rechtsanwältin sagt, das ich nicht viel machen kann.
Die Räumungsklage hat sie nicht weiter durchführen können, da sie auf Grund ihrer Immobilien keine Prozeßkostenhilfe bekommt. Jetzt versucht sie mich eben raus zu ekeln.
Sie hat selbst den Raum, in dem sich die Gaszähler, alle Hauptabsperrhähne und die Heizung befindet, verschlossen und der Schlüssel befindet sich bei ihr (200 km entfernt). Wenn irgend etwas in unserem Mehrfamilienhaus passiert, können wir nicht einmal eine Explosion verhindern.

Andreas
Informieren Sie doch mal die örtliche Feuerwehr bzw. das Gasversorgungsunternehmen über diesen Zustand. Die werden voller Freude Hurra rufen und weitere Schritte unternehmen. Die Sicherheit der Bewohner geht allen Resentiments vor.
 

Andreas S.

Mitglied
Habe mit der örtlichen Feuerwehr gesprochen und sie sind der Ansicht, das jeder Hauseigentümer seine Räume abschließen kann, wie er möchte. Es gebe leider keine gesetzliche Reglung.

Andreas
 

Micky II

Aktives Mitglied
Für die Kellertüre, die Waschmaschine etc. wäre wohl eher die Polizei zuständig. Da wurde sich an fremdem Eigentum vergriffen. Kein Vermieter oder eine dritte Person ist berechtigt, solange ein ordnungsgemäßer Mietvertrag besteht.

Wegen des abgestellten Wassers noch mal mit der RA sprechen, einen Brief aufsetzen, in dem die Vermieterin aufgefordert wird, den Urzustand herzustellen. Ebenso müssen der Wäscheplatz und die Abfallkübel zu erreichen sein. Das sind Verstöße gegen das Mietrecht.

Der Raum, in dem sich die Heizung bzw. die Haupthähne der Gasversorgung befinden, müssen nicht allen Mietern zugängig sein. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass z.B. ein Hausmeister oder eine andere Person vor Ort, sich im Schadensfall (z.B. Ausfall der Heizung) sofort darum kümmern kann.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, wirklich eine neue Wohnung zu suchen. Denn es wird garantiert nicht eher Ruhe eintreten, bist du ausgezogen bist. Ich weiß ja nicht, was in eurer Beziehung alles passiert ist, dass jetzt so ein Kampf losgebrochen ist.

Hoffe für dich, dass du schnell etwas findest.
 
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