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Nach fast 3 Jahren meldet sich ein Inkassobüro

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GASTEL

Gast
Hallo zusammen!
Ich brauche mal eure Hilfe,...
mein Freund hat vor 3 Jahren Autozubehör in einem relativ kleinen Laden gekauft, alles
sofort bezahlt......
vor ca. 2 Monaten kam ein Brief von einem Inkassobüro (ich habe es gegoogelr - es ist seriös)
welches uns mitteilte, dass er sich dort melden soll.....kam mir schon komisch vor...
wir haben keine Mahnung und nichts bekommen, er sollte sich nur melden..
Am nächsten Tag hat er angerufen und die sagten, dass noch eine Rechnung von diesem
Autozubehör-händler offen steht....ok mein Freund war sehr verdutzt und sagte,dass er die Rechnung
sehn möchte.
Ein paar Tage später kam diese bei uns an, datiert vom Oktober 2008!!!!

Mein Freund hat die Rechnung über knapp 60 € gezahlt um Ärger aus dem Weg zu gehen, er meinte
aber die Frau am Telefon sprach von über 150 €...
Naja wir dachten alles erledigt...

Kurz darauf bekommen wir einen Brief, dass noch die entstandenen Verzugskosten usw zu zahlen sind in
Höhe von 106 € und paar zerquetschte....
ich konnte es ja echt nicht glauben.....soooo viel und das nachdem wir nach 2 einhalb Jahren zum ersten Mal davon gehört haben???
Wie kann das sein??
Das ist doch nicht rechtens....
Bräuchte mal Hilfe.....haben die vielleicht doch Recht???
Bevor wir jetzt einen Rechtsanwalt einschalten würde ich mich gern informieren....=))

Ach dazu möchte ich noch sagen, im November 2009 ist mein Freund umgezogen, die Rechnung ging an die alte Adresse, haben wir aber nie bekommen, jedoch auch NIIIIE eine Mahnung usw usw...

VIelen Dank schonmal!!!
 
Ich würde erst ein Mal beim Inkassbüro nachforschen, wieviel Gebühren die für eigene Bearbeitung erheben. Auch wenn der offene Betrag vom Gläubiger bezahlt ist, möchte Inkasso auch vom Kuchen etwas abhaben.

lg.
 
Hallo,
also etwas verwirrend geschrieben...
War denn die Rechnung jetzt noch offen oder nicht? Berechtigte Forderung?

Das mit dem gleich Begleichen war ein Fehler!
Warum macht er sowas?? Das wirkt wie ein Schuldanerkenntniss!

Lag denn eine Abtretungsurkunde nach §174 BGB vor (Im Original unterschrieben von der Auto-Ersatzteilfirma)?
Dann hättet ihr nämlich umgehend die Forderung zurückweisen können und euch mit der Autozubehör Firma direkt in Verbindung setzen können..

Wenn Dein Freund aber umgezogen ist haben ihn die Mahnungen etc. auch nicht erreicht.
Wenn dann die Inkasso-Verbrecher Aufwände gehabt haben eure neue Adresse ausfindig zu machen ist eine Zusatzforderung berechtigt.

Ist aber wie gesagt etwas verwirrend geschrieben. Da bräuchte ein Anwalt einen chronologischen Zeitablauf...
Vor allem: War die Forderung berechtigt?????

LG Rick
 
Ohje, niemals bezahlen, wenn die Forderung nicht berechtigt war. Im Normalfall kann man das bei kleinen Beträgen (wie hier) prima aussitzen, denn ein Gerichtsverfahren lohnt sich für die nicht. Einfach wegwerfen und auf taub stellen erstmal, bis tatsächlich was vom Gericht kommt - passiert aber so gut wie nie.

Wenn die Forderung berechtigt war - leider Pech gehabt 🙁
 
Hallo!
Ich würde nichts mehr zahlen, da die Forderung verjährt sein dürfte. Auch nicht mehr auf Inkassoschreiben reagieren.
Ist die Überweisung von vor 2 - 3 Jahren noch anhand von Kontoauszügen nachweisbar?
Ich habe in einem ähnlichen Fall dem Inkassounternehmen mit der Staatsanwaltschaft gedroht. Da war dann Ruhe.
Viel Erfolg, Jack.
 
Ihr hättet nicht zahlen sollen.
Zuerst hätte ich mir einmal die Legitimation des Büros vorlegen lassen.
Dies muss sein:

1.)
Wenn das I.unternehmen für den Gläubiger aussergerichtlich tätig wird, benötigt es dafür eine Vollmacht des Gläubigers, da dieser Eigentümer der Forderung bleibt. Der Erlös aus der Beitreibung steht dem Gläubiger zu, das Inkassounternehmen erhält einen Anteil als Provision.
Lassen Sie sich immer diese Vollmacht vorlegen, sonst leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.
Da aber an den Urprungsgläuber nach Eurer Ausage gezahlt wurde braucht ihr nicht zu zahlen.

2.)
Oder das Inkassobüro hat eine treuhänderische Abtretung der Forderung.(fiduziarische Abtretung). Nach außen erfolgt ein Gläubigerwechsel, im Innenverhältnis jedoch bleibt der ursprüngliche Altgläubiger Eigentümer der Forderung und trägt das volle wirtschaftliche Risiko. D.h., dass nach außen hin das Inkasso als neuer Gläubiger erscheint, nach innen hin jedoch der Altgläubiger Eigentümer der Forderung bleibt.

3.)
Eine weitere Variante ist der Aufkauf der Forderung.
Solche Forderungsaufkäufe finden in Paketen statt. Der Aufkaufpreis liegt zwischen 5 und 10 Prozent des Nennwertes. Das Inkassobüro tritt anschließend dem Schuldner gegenüber als neuer Gläubiger auf und versucht, oft mit Drohgebärden, Hausbesuche und Telefonterror die gesamte ausstehende Summe einzutreiben. Auf diese Weise erzielen I.unternehmen große Gewinne.
Lassen Sie sich immer eine entsprechende Abtretung der Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger vorlegen. Falls dies nicht geschieht, leisten Sie keine Zahlungen an das Inkassoinstitut, sondern an den ursprünglichen Gläubiger
 
Ein Paradebeispiel, wie die Inkassobüros leicht an das Geld anderer Leute kommen.

Gehen wir mal davon aus, dass der Freund (wie im Sachverhalt angegeben) auch gleich die Sachen bezahlt hat.

Um Ärger aus dem Weg zu gehen hat er auf Druck des Inkassounternehmens gezahlt !!!!!

Gegen Dummheit und Angst helfen keine Pillen. Inkassounternehmen dürfen erst einmal gar nichts. Sie machen aber alles. RTL suggeriert uns noch in seinen Schwachsinnssendungen, dass diese wie ein Gerichtsvollzieher handeln dürfen.
Wenn ein Inkassounternehmen eine solch unbegründete Forderung ausstellt:
Rechtsanwalt und die Rechtmässigkeit der Forderung einholen (bei Rechtsschutz)
Sonst die Rechtmässigkeit der Forderung schriftlich verlangen. Unterschreibt bitte nichts, denn dann haben die EURE Unterschrift und können damit "Scheisse" bauen.
Wenn IHR zum Rechtsanwalt geht: Holt EUCH von der Rechtsschutzversicherung die Kostenzusage. Passt auf, Rechtsanwälte sind meistens Kaufleute. Geht ihr unbedarft in eine glänzende Kanzlei wird der Rechtsanwalt EUCH in seinem Anzug begrüssen und sagen: Wir müssen A gegen das Inkassounternehmen vorgehen und B gegen die Firma, bei der Sie gekauft haben.
Die Rechtsschutzversicherung deckt aber in der Regel nur das Vorgehen gegen das Inkassobüro ab. Da meistens die Gläubiger dieser kleiner Summen dieselbige gänzlich verkauft haben. Auf jeden Fall rechtlich abgetreten.
Der Rechtsanwalt haut EUCH in solch einem Fall heraus. Dann schickt er EUCH eine Kostennote, weil die Rechtsschutzversicherung das Vorgehen gegen die Firma (wo gekauft wurde) nicht abdeckt. Gekürzt natürlich. In der Regel um die 200 Euro. Denn den meisten Rechtsanwälten geht es auch nur ums Geld. Gerade bei Neukunden. Und die meisten Leute sind so doof und merken nicht einmal, dass sie vom Rechtsanwalt praktisch über den Tisch gezogen worden sind. Diesen speziellen Rechtsanwälten ist das auch vollkommen egal. Sie sind Rechtsanwälte und können machen, was sie wollen. Die paar Kunden die begriffen haben, dass man sie betrogen hat und nicht wiederkommen, kann der an einer Hand abzählen. Ausserdem sieht der das so: Für jeden unzufriedenen Kunden stehen 10 andere Schlange.
Ein Rechtsanwalt des Vertrauens macht das in der Regel nicht. Aber auch hier aufpassen !!!!

Aber sieht man sich die Werbung auf dieser Seite an, so weiss man, dass die hier anwesenden Leute auch über den Tisch gezogen werden sollen.
Die Kreditangebote sind von Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten.


Nur ob ich was sage oder in China ein Sack Reis umfällt.

Vielleicht sollte ich mein eigenes Inkassobüro oder erst einmal eine private Schuldenhilfe eröffnen und mich an dem Elend anderer Leute noch bereichern.
Passt auch Leute und schaltet Euer Gehirn ein.
 

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