Anzeige(1)

Nachbarn nerven mit ungerechtfertigtem geklopfe

Celi2003

Aktives Mitglied
Folgende Situation. Das Pärchen nebenan schlägt beim kleinsten laut gegen Wände und Decke.

Einmal als der neue Mieter oben drüber um 23 Uhr noch Möbel aufbaute..... jetzt samstag früh wurde ich um ca 2:30 durch massives schlafen gegen die Decke aus dem schlaf geschreckt.... harte Frühschicht

Und gestern abend ca 19 Uhr wurde wieder gegen die Decke geschlagen...

Bei den Vermietern störte sich das Pärchen am springen des Hundes .... und generell wen gelaufen wird.

Was kann ich da machen, die Vermieterin sagt sie braucht was schriftliches zuvor kann sie nichts machen.

Generell kann ich die letzten Vorgänge mit Uhrzeit dokumentieren.... wie könnte man so ein Schreiben formulieren ? Das Pärchen wurde laut Vermieter schon ermahnt und durch die Blume gesagt sucht euch was neues , das Verhalten geht garnicht
 
Man fertigt ein Lärmprotokoll o.ä. an.

Zunächst notierst Du mal diverse Vorfälle genau mit Zeitangaben etc.

Sammel jene und lege schriftlich nieder das Du Dich durch jenes Verhalten während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten massiv gestört fühlst+ Deinen Schlaf brauchst.

Idealerweise hast Du noch weitere Zeugen die das unterschreiben und dann schickt ihr es an die Vermieter/Hauverwaltung/Eigentümer.
 
Hallo,

die klopfenden Nachbarn sind wahrscheinlich nicht ganz normal im Kopf. Regen sich über normale Wohngeräusche auf, weil sie im Leben sonst nichts zu tun haben. Wenn sie wieder klopfen, einfach mal klingeln und bitten, dass sie es unterlassen! Wollen sie sich ihrerseits über Lärm beschweren, so sollen sie gefälligst bei dem betreffenden Nachbarn klingeln oder anrufen, wie normale Menschen. Durch das Klopfen begehen sie nämlich selbst Ruhestörung/Lärmbelästigung!

LG,
SFX
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die klopfenden Nachbarn sind wahrscheinlich nicht ganz normal im Kopf.Regen sich über normale Wohngeräusche auf, weil sie im Leben sonst nichts zu tun haben. Wenn sie wieder klopfen, einfach mal klingeln und bitten, dass sie es unterlassen! Wollen sie sich ihrerseits über Lärm beschweren, so sollen sie gefälligst bei dem betreffenden Nachbarn klingeln oder anrufen, wie normale Menschen. Durch das Klopfen begehen sie nämlich selbst Ruhestörung/Lärmbelästigung!

LG,
SFX


Die junge Dame hockt nur zuhause - Borderline..... der typ von ihr hält sich auch nicht an Regeln bzw ist nur noch zuhause.... evtl job verloren
 
Wie immer und überall geht es darum, wer "Recht" hat.
Recht hat der, der bei einem Vertragsabschluss seine Vorstellungen dokumentiert.
Tut er das nicht, gilt das geltende allgemeine Recht der staatlichen Ordnung.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt.
Verträge, die sich gegen die staatliche Ordnung wenden, sind nichtig.
Das heisst:
Wenn das Päärchen mit dem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hat in dem steht, dass ab 15.00 mittags auf einer Tonbandaufnahme genau gar kein Geräusch mehr zu hören sein darf, so wirkt sich dieser Vertrag lediglich zwischen dem Päärchen und dem Vermieter aus. Dieser Vertrag betrifft aber nicht andere Mieter, weil er in den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache der anderen Mieter eingreift, also diesen gegenüber keine Rechtswirkung entfaltet.
Verträge zu Lasten Anderer sind nämlich nichtig und können vor Gericht nicht umgesetzt werden.

Damit bleibt es für Dich bei folgendem:

Du hast einen Mietvertrag, der Dich zur üblichen Nutzung der Wohnung berechtigt. Sollte eine Hausordnung als Bestandteil/ Anlage des Vertrages bezeichnet sein, so gilt diese auch.

Gibt es keine Hausordnung, so gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften; hilfsweise kann man die TA Lärm hinzuziehen, welche beschreibt, wie hoch welche Lautstärke möglich sei sollte.

Um einen möglichen Vorwurf des Vermieters zu kontern, möge dieser ein Lärmprotokoll vorlegen in dem er die Art der Geräusche, deren Dauer, die Zeit und Ursache dokumentiert.

Ist es nämlich so, dass er Dir vorwirft, um 23.00 Uhr die Toilette zu nutzen und entfaltet das Abziehen ein übermäßiges Geräusch, so ist der Toilettengang von deiner Nutzung umfasst - und der Vermieter muss sich um Schalldämmung kümmern.
Nicht Du musst den Gang verschieben.
 
Wie immer und überall geht es darum, wer "Recht" hat.
Recht hat der, der bei einem Vertragsabschluss seine Vorstellungen dokumentiert.
Tut er das nicht, gilt das geltende allgemeine Recht der staatlichen Ordnung.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt.
Verträge, die sich gegen die staatliche Ordnung wenden, sind nichtig.
Das heisst:
Wenn das Päärchen mit dem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hat in dem steht, dass ab 15.00 mittags auf einer Tonbandaufnahme genau gar kein Geräusch mehr zu hören sein darf, so wirkt sich dieser Vertrag lediglich zwischen dem Päärchen und dem Vermieter aus. Dieser Vertrag betrifft aber nicht andere Mieter, weil er in den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache der anderen Mieter eingreift, also diesen gegenüber keine Rechtswirkung entfaltet.
Verträge zu Lasten Anderer sind nämlich nichtig und können vor Gericht nicht umgesetzt werden.

Damit bleibt es für Dich bei folgendem:

Du hast einen Mietvertrag, der Dich zur üblichen Nutzung der Wohnung berechtigt. Sollte eine Hausordnung als Bestandteil/ Anlage des Vertrages bezeichnet sein, so gilt diese auch.

Gibt es keine Hausordnung, so gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften; hilfsweise kann man die TA Lärm hinzuziehen, welche beschreibt, wie hoch welche Lautstärke möglich sei sollte.

Um einen möglichen Vorwurf des Vermieters zu kontern, möge dieser ein Lärmprotokoll vorlegen in dem er die Art der Geräusche, deren Dauer, die Zeit und Ursache dokumentiert.

Ist es nämlich so, dass er Dir vorwirft, um 23.00 Uhr die Toilette zu nutzen und entfaltet das Abziehen ein übermäßiges Geräusch, so ist der Toilettengang von deiner Nutzung umfasst - und der Vermieter muss sich um Schalldämmung kümmern.
Nicht Du musst den Gang verschieben.


Es gibt eine Hausordnung gegen die verstoßen die beiden Permanent
 
Es gibt eine Hausordnung gegen die verstoßen die beiden Permanent
Wenn die Gegenpartei gegen die Hausordnung verstösst UND die Hausordnung Bestandteil des Vertrags ist, so verstoßen sie gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen.

Die Verstöße können sich gegenüber anderen auswirken, müssen es aber nicht.

Wirken sie sich aus, so müssen die Leute die darunter leiden ihren Anspruch auf Erfüllung dokumentieren und haben dann gegenüber ihrem Vermieter das Recht, dass dieser umsetzt, dass man ungestört wohnen kann.

Drücken wir es mal so aus:
Die HO sagt, Kinderwagen gehören nicht in den Flur.
Die Nachbarn haben 4 Kinder, also stellen sie 4 Kinderwagen in den Flur und keiner kommt mehr durch.
Da ihr nicht über die Kinderwagen zu klettern braucht, habt ihr gegneüber dem VERMIETER das Recht, dass dieser Euch de ungestörten Zugang zur Wohnung verschafft. Dies muss er gegneüber dem vermieter der Familie durchsetzen der wiederum die Familie kontaktiert.
 
Um 23 Uhr haben die noch Möbel aufgebaut? Das ist schon richtig unverschämt, da musst du dich auf jeden Fall wehren.
Normalerweise ist ab 22 Uhr Nachtruhe.

Wie schon die anderen geschrieben haben, ein Lärmprotokoll ist sehr hilfreich.

Allerdings solltest du dich raushalten, was die private Situation der beiden betrifft (krank bzw.arbeitslos)
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Teenie-Tochter meines Nachbarn Ich 43
G Terror mit Nachbarn Ich 84
K Was zum Himmel ist los mit mir? Hab ich nen Knacks? Ich 19

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben