Unregistriert meinte:
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem: Negativer Schufaeintrag 2002. Der vollständige Betrag aus dem Vollstreckungsbescheid wurde im September 2002 beglichen. Erst 4 ½ Monate später - also 2003 (!)- teilten mir die Anwälte mit, dass noch restliche Zinsen bzw. Anwaltsgebühren ausstehen würden, die ich auch gezahlt habe. Damit ist der Erledigungsvermerk aber erst 2003 erfolgt und die 3 Jahre bis Löschung laufen erst ab 2004.
Weiß jemand von Euch, ob ich Anspruch habe, den Erledigungsvermerk korrigieren zu lassen, so daß die Löschung schon Ende 2005 und nicht erst Ende 2006 erfolgen könnte?
Jetzt mal meine Leidensgeschichte und mein Schreiben an die Schufa.
Habe mir in 2002 einen Finanzierungskredit über 600 euro aufhalsen lassen- (meine Zahlungsmodalitäten sehr schlecht zu diesem Zeitpunkt- Azubi und trotzdem kein Geld
bei der CitiBank... Immer wenn die Abbuchen wollten - war natürlich kein Geld aufm Konto.. Dann im Januar 2005 habe ich dann solange nicht gezahlt, dass die mir mein Finanzierungskonto gekündigt haben und eine negativ Meldung an die Schufa (meiner Meinung nach berechtigterweise tüdltü) geschickt haben ---- SCHEISSE --- dachte ich,, jetzt kündigen sie dir auch noch Dispo bei Hausbank (normale Vorgehensweise bei neg. Schufa) und meine Kreditkarte (die ich mittlerweile dummerweise auch beantragt und bekommen habe -habe ausstehenden Betrag mit Blitzgiro überwiese (180euro+ Blitzgiro 10 Euro)- Gottseidank nach Gespräch mit meinem Kundenbetreuer (Commerzbank - Giro) und Kreditkartenunternehmen (DaimlerChrysler Bank) haben die sich entschlossen dass ich beides behalten darf.
Meine erste Amtshandlung in diesem Fall war, dass mit den Banken zu klären und dann mich an die CITIbank zu wenden, damit die meinen Eintrag zurücknehmen - Tollerweise von der Citibank keine Reaktion auf !!! 6 !!! Schreiben - keine einzige Antwort- das nennt man Kundenbetreuung
Nächster Schritt: an die Schufa schreiben - Antwort von denen (kam umgehend), dass ich mir dass selbst eingebrockt habe und die Citibank Recht hat (Standardschreiben?! meiner Meinung nach gebührte mir dieser Negativeintrag zu Recht) mit Verweis auf Paragraph irgendwas Datenschutzgesetz - im Sinn also, dass die das dürfen - ok dacht ich mir: schaust du dir diesen Paragraphen mal genau an (Internet): da steht auch: wenn das schutzwürdige Interesse einer Person gegeben ist, dann muss dieser Eintrag noch mal überprüft werden vom ausgebenden Institut (SCHUFA) - NÄchster Schritt: wieder schreiben an Schufa: schutzwürdiges Interesse nicht gewahrt in meinem Fall (hab mir was einfallen lassen) - Antwort von denen - ok wir überprüfen noch einmal und treten dann unaufgefordert an Sie heran. Zack Bumm 4 Wochen Später erneutes Schreiben von Schufa: Sehr geehrter Herr XXX Schufanegativeintrag war unberechtigt. Haben wir aus Ihrem Datenbestand rausgenommen. Citibank hatte nicht Recht mit Eintragung. In der Mitteilung (die automatisch versendent wird von der Schufa) an alle angeschlossen Banken, Telefongesellschaften usw. mitgeteilt dass wieder alles palletti ist...
YEEEEESSSSSS (21.01.2005 Eintrag - Löschung 07.07.2005)
Bin wieder komplett ohne Schuldeneintrag.
Mein Vorschlag an alle: an die Bank oder Inkassodienst wenden, die den Eintrag vorgenommen haben - wenn keine Reaktion dann an Schufa mit Verweis auf diesen Paragraphen.
MFG SIARO - Noch Fragen? Bin mittlerweile auch Bankkaufmann evtl auch nähere Auskünfte zu Bankratings...
Solltet Ihr noch Fragen haben Emails gerne: ***
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