Hallo Gast,
mit 28 sollte es problemlos möglich sein, in eine neue Ausbildung zu wechseln, wenn man motiviert ist. Das ist kein Alter
😀. Finanzielle Aufstockung würde dir nur zustehen, wenn du ausgezogen wärst. Z. B. BAB, die sog. "Berufsausbildungsbeihilfe", was man allerdings nur bei Erstausbildungen bekommt. Wie das aussieht, wenn die abgebrochen wurde, weiß ich nicht. Und man muss glaube ich eine bestimmte Kilometeranzahl bis zum Arbeitsort haben, was einen Umzug erklärt.
Wohngeld würde dir mitunter auch noch zustehen, wenn du eine Berufsausbildung bereits gemacht hast. Aber auch dazu musst du ausgezogen sein, soweit ich es noch im Kopf habe. Wenn du Azubi bist, musst du im nervigsten Fall erst einen Antrag auf BAB stellen und dann den für das Wohngeld, wo du den Ablehnungsbescheid für die BAB dazulegst.
Was das Hartz 4 betrifft, guck mal hier:
Ausbildung und Hartz IV
Ich würde mir die IHK ins Boot holen. Die können dich da denke ich ganz gut beraten, oder eben das Arbeitsamt, wobei ich glaube, dass ersteres eine bessere Adresse ist.
Liebe Grüße
Findefuchs