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Nicht Arbeitslos gemeldet, kein Kindergeld - trotz Bewerbungsnachweise?

DieLaila

Mitglied
Hallo,
seit Monaten renne ich nun schon von Amt zu Amt. Ich bin 18 Jahre alt, hatte mich als ich keine Ausbildung fand SOFORT Ausbildungssuchend gemeldet bei meiner Berufsberaterin und teilte dies auch der Familienkasse mit, damit das Kindergeld weiter gezahlt wird.
So, nun bekam ich vor ein paar Monaten einen Anruf von der Familienkasse, dass ich meine Bewerbungsnachweise (Bewerbungen,Absagen etc) einreichen müsse. Mindestens 2-3 Stück pro Monat. So sendete ich also jeden Monat mindestens 6 Bewerbungen+evtl Ab+Zusagen an die Familienkasse. Noch immer kam jedoch kein Kindergeld. Dann bekam meine Mutter vor ein paar Wochen erneut einen Anruf von der Familienkasse, dass ich Ausbildungssuchend gemeldet sein müsste, damit das Kindergeld gezahlt wird.
Ich war doch bei der Arge/Berufsberaterin gemeldet und stand somit in der Kartei. So machte ich also vor 2 Wochen erneut einen Termin bei meiner Berufsberaterin und fragt sie, wieso ich denn nicht mehr ausbildungssuchend gemeldet sei. "Weil Ihre Mutter mir bei unserem letzten Gespräch von Ihrer psychologischen Therapie erzählte und ich Sie somit nicht vermitteln kann" Nun konnte ich mich also nicht Ausbildungssuchend melden, da erst ein NEIN oder JA von meiner Psychologin erforderlich sei. Dann sagt sie noch "Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, brauchen Sie aber nicht gemeldet sein, sondern schicken der Familienkasse einfach Ihre Ab+Zusagen.

Was bitte soll ich denn nun glauben?
Ich bekomme seit Januar diesen Jahres kein Kindergeld mehr. Jeden Monat sende ich all meine Bemühungen ab und nichts passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist volljährig.

Und Du giltst so lange als ausbildungssuchend, so lange Du kein Attest vorlegst, dass Du nicht arbeitsfähig bist bzw. ein Gutachten zu dem Schluss kommt, dass Du nicht ausbildungsreif seist.

Niemand, weder Deine Mutter (die der Mitarbeiterin das überhaupt nicht hätte mitteilen dürfen) noch diese Frau haben zu beurteilen, ob Du in der Lage bist, eine Ausbildung zu machen, oder nicht.

Die reine Tatsache, dass man eine Psychotherapie macht, erhebt einen nicht in den Stand der Invalidität und berechtigt diese Frau nicht zu fordern, dass man das Gegenteil belegt. Eher andersrum.

Du kannst verlangen, dass sie Dich ausbildungssuchend aufnimmt. (Ausnahme: die Therapie ist stationär/ teilstationär?)
 
Wie wäre es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kindergeldkasse. Es kann doch nicht sein, dass so lange kein Geld fließt, obwohl Du alle Unterlagen eingereicht hast.
 
Warum hat Deine Mutter Dir das nicht weitergesagt bzw. warum war sie bei Deiner Beraterin, das versteh ich nicht ganz?!

Ist es bei Euch nicht so, dass Ihr nach einem Gespräch so eine Art Protokoll mit einer Betreuungsvereinbarung bekommt, wo drin steht, was innerhalb einer gewissen Frist zu erledigen ist?

Ich würd auch Beschwerde einlegen, das Geld fehlt Dir ja und sollte Dir doch nachgezahlt werden?
 
Bei dieser Lügeninstitution solltest du dir alles schriftlich geben lassen, nichts telefonisch vereinbaren und das prinzipiell nicht, die meisten Mitarbeiter dort haben ne Art Alzheimer und wollen dann plöztlich nix mehr wissen! Dienstaufsichtsbeschwerde ist ratsam, denn nur wer sich wehrt, bekommt sein Recht auch durchgesetzt!
 
Hey, ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Nur bin ich seit Juni 2010 22 Jahre alt. Jedoch hatte ich Anspruch auf Kindergeld während meiner Arbeitslosigkeit, was mir jedoch NIEMAND mitteilte. Wobei ich im Januar diesen Jahres noch bei der Familienkasse anrief um in Erfahrung zu bringen, ob ich weiterhin Anspruch habe. Und dort antwortete man mir mit einem klaren NEIN! -.-

Im September hatte meine Mutter dann jedoch erfahren, dass ich bis zu meinem 22. Geburtstag sehr wohl anspruch auf Kindergeld hatte! (Ich hatte KEINEN EINZIGEN CENT, habe ich immer und immer wieder überall durchgefragt aber niemand wollte etwas wissen).

Nachdem ich dann diese Neuigkeiten von meiner Mutter erfuhr habe ich SOFORT einen Termin verlangt beim Arbeitsamt. Leider, nein...eher ZU MEINEM GLÜCK hatte mein Bearbeiter Urlaub, also kam ich zu einer Vertretung. Der sagte mir ganz klar, dass ich Anspruch hatte und dass ich auch noch Zeit hätte, rückwirkend Antrag zu stellen, ich würde allerdings nur 2 Monate zurückgezahlt bekommen. Also ließ ich mir alle nötigen Unterlagen geben und fuhr am nächsten Tag nach Bergisch Gladbach. Allerdings war die Dame sehr unfreundlich und prompt wurde mein Antrag zerrissen und ich solle am nächsten Tag noch einmal mein Glück versuchen ôO. Also fuhr ich am nächsten Tag wieder 70 km um erneut meinen Antrag abzugeben. Und wieder ging diese Frau mich auf unverschämteste Art und Weise an, nahm jedoch eher widerwillig meinen Antrag entgegen. Nach diesen 2 Begegnungen war mir klar ICH WERDE MICH BESCHWEREN! Und rucki zucki 3 Tage später hatte ich einen Anruf von der Leitung der Familienkasse Bergisch Gladbach, der Antrag rückwirkend sei durch, von Januar 2010 bis September 2010 sei Kindergeld festgesetzt. WUNDERBAR!!!Warum nicht gleich so 😀

Also...ganz wichtig...NICHTS gefallen lassen! Setz ein Schreiben auf, sag ganz klar, dass du weitere Schritte einleiten wirst, sofern sie der Zahlung nicht schnellstmöglich nachkommen. Die brauchen Druck. Wenn du nichts machst, dann machen die erst Recht nichts. Steig denen aufs Dach, denn dann werden sie ganz flott!

Viel Erfolg =)
 

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