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OEG Verfahren Gutachten

E605

Mitglied
Hallo,
ich habe 2018 einen Antrag auf OEG beim LVR gestellt, der wurde 2021 zum Teil positiv entschieden.
Für die weitere Anerkennung sollte ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt werden. Leider verwehrt der LVR
mir dieses Gutachten obwohl er es ursprünglich machen lassen wollte.
Über den weißen Ring habe ich eine Rechtsanwältin bekommen, aber der LVR hält uns hin, hat sogar nach Aktenlage ein "Gutachten" erstellt und mir Selbstsuggestion unterstellt. Was kann ich tun um dieses Gutachten zu bekommen.
Ich bin da etwas ratlos. Das zieht sich jetzt schon seit einem Jahr hin.
Gruß E605
 
Leider kann ich Dir bei dem Glaubwürdigkeitsgutachten nicht weiterhelfen.

abersehe es malpositiv dass das Landratsamt die nach einem Jahr schon einen Bescheid geschickt hat. Bei mir läuft mein OEG Antrag seit 2010 und ist nur teilweise anerkannt.

Nehme dir einen Anwalt und kämpfe, bleib stark.

meine Erfahrung ist dass das Landratsamt alles versucht nichts zu zahlen…
 
Leider kann ich Dir bei dem Glaubwürdigkeitsgutachten nicht weiterhelfen.

abersehe es malpositiv dass das Landratsamt die nach einem Jahr schon einen Bescheid geschickt hat. Bei mir läuft mein OEG Antrag seit 2010 und ist nur teilweise anerkannt.

Nehme dir einen Anwalt und kämpfe, bleib stark.

meine Erfahrung ist dass das Landratsamt alles versucht nichts zu zahlen…

Es waren 3 Jahre die mein Antrag lief
 
Hallo e605,

es dauert und es ist fast normal, dass um alles durchzubekommen in Klage gegangen werden muss. Im Widerspruch wird alles nochmal überprüft. So wie ich dich verstehe wurde hier ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Die Gutachter werden vom LVR beauftragt und sind meines Erachtens damit nicht neutral. Vielleicht kann ein ungenaues und kürzes Gutachten auch besser angegriefen werden.
Spätestens in der Klage allerdings wird auch mit einem Gutachten alles überprüft. Ob es sich um ein Glaubwürdigkeitsgutachten handelt, hängt vom Fall ab. Ob du einen Anspruch auf ein persönliches Gutachten hat weiß ich nicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass ein persönliches Gutachten erstellt wird, wenn es dir zumutbar ist.

Eine Klage wird sich nochmal Jahre hinziehen.

Versuche es positiv zu sehen, wenigstens wurde schon mal ein Teil anerkannt. Wurde dir damit auch schon ein GdS zugesprochen?
 
Sind denn alle Gewalttaten anerkannt worden, sprich geht es jetzt "nur" um die Höhe des GdS? Weil dann bräuchtest du kein Glaubwürdigkeitsgutachten.

Auch wenn es für die Anerkennung emotional wichtig ist, dass alles von den Gewalttaten anerkannt wird, sollte überlegt werden, ob dir damit auch ein höherer GdS anerkannt wird oder der GdS bereits aufgrund der Anerkannten Taten bzw. Tatzeitraumes höher sein müsste.

Dann würde ein Gutachten wichtig sein, um die Schädigungsfolgen und die Höhe zu ermitteln. Es scheint üblich, dass erstmal versucht wird, alles mit einem recht geringen GdS anzuerkennen, ohne richtig die Auswirkungen zu überprüfen.

Da wird dir ein guter Anwalt*in zur Seite stehen und du kannst mit ihm/ihr durchgehen, was wie wichtig ist in die Klage aufzunehmen.

Teilweise wird einfach per se gesagt, z.B. PTBS wird mit einem GdS von 30 bewertet. Ist aber individuell total unterschiedlich. Dazu kommt noch, dass das LVR gern einen Teil als Schädigungsunabhängig hinstellt.
 
Hallo Logig,
genau darum geht es das nicht alle Taten anerkannt wurden bei mir z.B. s. Missbrauch in der Kindheit.
Wie gesagt hier wird mir Selbstsuggestion unterstellt. Ich habe auch eine Anwältin aber der LVR
zieht es extrem in die Länge indem er einfach nicht reagiert. Daher dachte ich wenn ich schonmal ein Gutachten hätte könnte ich es dem LVR vorlegen.
Ich bin sehr ratlos was ich noch machen kann. Hinzu kommt das ich mir den Anwalt nicht leisten kann und er derzeit auch kein Geld bekommt. Nicht sehr gut für mich und den Anwalt.
 
Hallo E605,

es dauert leider immer. Bei mir 11 Jahre, bis im Klageverfahren der gesamte Tatzeitraum und GdS entschieden wurde.

Das Problem bei länger zurückliegenden Taten, insbesondere bei s.Missbrauch in der Kindheit, ist immer, dass es für das OEG bewiesen werden muss. Dafür gibt es drei Abstufungen. Soweit es keine Tatzeugen gibt, reicht es die Taten Glaubhaft zu machen. Dafür soll ein fremder Dritter davon ausgehen, dass es so war. Dabei soll es nicht erst Glaubhaftsein, wenn alle anderen möglichkeiten Aussscheiden, sondern wenn fremde Dritte z.B. Richter davon ausgehen, dass es so und nicht anders war.

Es sind teilweise Kleinigkeiten welche einen Richter dazu bewegen, die Glaubwürdigkeit anzunehmen. Kleinigkeiten z.B. aus der Erinnerung welche i.d.R nicht Suggestiert werden. Gut ist es wenn es Zeugen (nicht zwingend Tatzeugen, die wird es in den seltesten Fällen geben, insbesondere nicht die es zugeben) die von der Art und Weise des Täters aussagen machen können, welche es als glaubhaft erscheinen lassen. Hierfür können auch Schriftstücke z.B. Schulzeugnisse herangezogen werden. Auch von dir als Kind gemachte Aufzeichnung, Tagebuch oder Bilder könnten Aufschlüsse zur glaubwürdigkeit geben.

Wie du schreibst wird immer wieder die Suggestion herangezogen, besonders Psychotherapeutinnen wird es gerne unterstellt.

Hat das Amt bei der Bewertung des GdS den GdB, soweit vorhanden, geringer gegeben weil noch andere belastende Faktoren vorhanden waren?

Das Amt ist teilweise recht erfinderisch, wenn es darum geht zu erklären, warum ein höherer GdB (soweit nicht festgestellt die vorhandenen Auswirkungen) vorhanden ist und nicht Schädigkungsfolge ist.


Wegen Anwaltbezahlung:

Du kannst beim Weißen Ring einen Erstberatungsschein bekommen und soweit dein Anwalt Erfolgsaussichten sieht, kann er beim Weißen Ring beantragen ob das Kostenrisiko im Widerspruch und Klageverfahren übernommen werden kann. Im Klageverfahren kannst du Proßeskostenhilfe beantragen.

Der Anwalt kann dir auch sagen, ob es zum jetzigen Zeitpunkt etwas bringt ein selbst eingeholtes Gutachten machen zu lassen. Solche Gutachten sind recht teuer.
Bei Gericht wird eh ein Gutachten eingeholt. Da kommt es auf die Fragestellung an, um was für ein Gutachten es sich handelt.
 
Hallo logig,
vielen Dank das du mir mit deinen Erfahrungswerten weiterhilfst, bisher gibt es ja recht wenig Resonanz.
Meine Anwältin habe ich über den Weißen Ring, ich weiß allerdings nicht wie das weiter läuft mit den Kosten. Ich habe auch ehrlich gesagt ein schlechtes Gewissen ihr gegenüber, weil ich sie nicht bezahlen kann. Sicher ist das auch kein Antrieb für sie.
Für alle anerkannten Taten gibt es Zeugen für den nicht anerkannten Missbrauch nicht.
Ich bin diesen Weg des Antrages, mit allem Drum und Dran, alleine gegangen, das bereue ich jetzt.
Auf den Weißen Ring bin ich erst gekommen als es um die weitere Anerkennung ging.
Ich wollte Hilfe über den VDK was wirklich nicht hilfreich war.
Ja, der GDB liegt bei 60% und soll jetzt auch auf 30 runtergestuft werden, da kämpfe ich gerade noch.
 

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