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Opfer versuchter Vergewaltigung, Misshandlung und versuchten Todschlags

Moonshine1990

Mitglied
Guten Tag,

wenn jemand Opfer versuchter Vergewaltigung, Misshandlung und versuchten Todschlags geworden ist welches 4 Stunden gedauert hat, nachts von 22:00 - 02:00 Uhr, womit kann die geschädigte Person rechnen (Schmerzensgeld, Bestrafung der Täter)?

Das Opfer hat zum Beispiel ein gebrochenes Nasenbein davongetragen, aber ein schweres psychisches Trauma davongetragen, traut sich nicht mehr abends raus und hat Angst vor Männern.

Was würde mit den Leuten genau passieren, nehmen wir mal an es waren 3 Täter und alle 3 Täter sind bei der Polizei bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Moonshine1990

Mitglied
alle 3 auf Bewährung draußen die körperlichen Schäden waren enorm, Opfer ist fast bei umgekommen, psychische Schäden auch enorm hab ich ja geschrieben (aber ein schweres psychisches Trauma davongetragen, traut sich nicht mehr abends raus und hat Angst vor Männern.)
 

Kathrinchen

Aktives Mitglied
das kann dir hier niemand beantworten. auch mit näherer information nicht, wir sind hier keine rechtsexperten. da kommen außerdem so viele faktoren zusammen... selbst ein anwalt wird dir nur eine ungefähre prognose geben können. aber das wäre die richtige adresse, bzw. eine beratungstelle wie weißer ring etc.
 

Kathrinchen

Aktives Mitglied
Wenn sie auf Bewährung draußen sind und genug Beweise vorhanden sind, dann werden sie wohl zumindest gesiebte Luft atmen für eine gewisse Zeit.

Aber alles andere wäre reine Spekulation und bringt eigentlich keinen so wirklich weiter.
wenn... wenn... wenn... das ist alles spekulation. wir wissen de facto gar nix, und dass bewährung nicht automatisch heißt, dass man in den bau wandert, hat man ja nun leider auch oft genug gesehen...
und selbst wenn, ist das vielleicht kurzfristig eine gewisse erleichterung, langfristig hilft es dem opfer bei seinen ängsten aber nicht weiter. darum dringend anwalt und beratungsstelle aufsuchen.
 
G

Gast

Gast
Hallo,
erzähl uns doch mal etwas mehr von deinen persönlichen Hintergründen!
Warum genau möchtest du dies wissen, was machst du von Informationen dieser Art abhängig - was macht das Opfer davon abhängig?
Ich bin auch der Meinung, dass du dich an eine Fachperson, bzw. einen Rechtsexperten wenden solltest.
Aber: Wie bereits geschrieben wurde, kann dir auch ein Anwalt nur eine vage Prognosen stellen...
Selbst wenn er bereits einmal einen Fall hatte dessen Umstände extrem ähnlich waren, so ist es möglich, dass das Gericht beim nächsten Mal anders entscheidet...
Ob die Täter verurteilt werden und wie hoch ein Strafmass ausfällt, hängt von x verschiedenen Faktoren ab.
Du schreibst von versuchtem Totschlag: Ist das eine Tatsache, steht das so in der Anklage - bzw. wurde die Anklage überhaupt bereits erhoben?
Grundsätzlich sind die von dir erwähnten Punkte schon Faktoren, die eher eine härtere Strafe nach sich ziehen: Das Delikt wurde von mehreren Personen gemeinsam begangen, die Täter haben schwere körperliche Gewalt angewandt und dem Opfer erhebliche Verletzungen zugefügt (falls das Gericht tatsächlich von versuchtem Totschlag ausgehen würde, so würde dies die Schwere des Deliktes um ein vielfaches verschärfen, gegenüber einem Übergriff von sexueller Nötigung) - und du schreibst, dass die Täter auf Bewährung waren, d.h. sie waren vorbestraft.
Letzterer Punkt ist natürlich auch stark abhängig von den Vorstrafen: Wofür wurden sie verurteilt? Waren es Delikte, die in die gleiche Kategorie fielen wie der neuste Vorfall? Oder ging es dabei um etwas gänzlich anderes?
Wenn jemand beispielsweise mehrere Male wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde und dann ein Sexualdelikt begeht, haben seine Vorstrafen zwar einen Einfluss auf das Urteil, aber längst nicht einen so starken wie bei jemandem, der praktisch als Wiederholungstäter gilt und immer wieder aufgrund gleichartiger Verbrechen verurteilt wird!

Das mit dem Schmerzensgeld ist dann sowieso noch einmal eine sehr komplizierte Frage... Ich denke, für das Opfer wäre es wirklich so oder so das Beste, sich an eine professionelle Beratungsstelle zu wenden!
 

Moonshine1990

Mitglied
Weil ICH das Opfer bin ICH und weil Ich Opfer versuchter Vergewaltigung geworden bin, ich wurde 4 Stunden misshandelt und fast umgebracht. Deswegen frage ich mich, deren scheiss Oma wohnt neben mir und es ist am 23. Februar passiert, und die sind erst JETZT in U Haft also 10 Monate später, 1 von denen kann von der POlizei nicht gefunden werden, toll oder?
 
M

Monarose

Gast
Das tut mir sehr leid.

Gut, dass sie wenigstens zwei von ihnen haben.

Keiner kann dir hier etwas zum Strafmaß sagen.

Bereite dich sehr gut auf die Anhörungen vor. Am besten auch mit Unterstützung einer Frauenberatungsstelle. Es werden schlimme Fragen kommen, du brauchst viel Unterstützung.

Btw: Die Oma kann nix dafür, dass sie so einen beschissenen Enkel hat.
 

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