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PatVerfü - PatientenVerfügung gegen Psychiatriezwang

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Neues Mitglied
Herzliches Hallo aus Berlin!

Das Amtsgericht Wedding hat in seinem Beschluss 51 XVII/7201 bestätigt, dass das Vorliegen einer PatVerfü® , der speziellen Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang, die Einrichtung einer Betreuung verhindert.

Mit der PatVerfü® ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch angebliche „Betreuung“ mehr möglich! Das ist eine Information, die der öffentlichen Meinung zugänglich gemacht werden muss, damit sich jeder vor der Willkür der Psychiater mit einer kostenlos im Internet zugänglichen PatVerfü® schützen kann.

Seit Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1.9.2009 besteht die Möglichkeit, Selbstbestimmung in jeder Lebenslage zu bewahren, das heißt, auch gegen unerwünschte Einmischung durch die Psychiatrie Vorsorge zu treffen.

Wir bitten Sie diese Information in Ihrem Umfeld mit Hilfe unseres, aus diesem Anlass herausgebrachten, Handbuches zu verbreiten. Dieses Handbuch erklärt anhand von wichtigen Hintergrundinformationen und praktischen Hinweisen, wie sich mit der speziellen Patientenverfügung PatVerfü® Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Entmündigung rechtsverbindlich ausschließen lässt.

Das Handbuch PatVerfü (A4, 90 Seiten) können Sie zum Selbstkostenpreis von 3,oo Euro (+Versand-/Verpackungskosten in H. v. 1.25 € in Deutschland) erwerben über:

Zweite Hand
Ebay Kleinanzeigen
Ebay

oder schriftlich:
Beratungszentrum PatVerfü
c/o Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin


oder per E-Mail:
E-Mail: beratungszentrum-patverfue[at]gmx.de

Kontakt:
Tel.: 030 / 2911 001
Öffnungszeiten: Di., Mi., Do.: 12 – 18 Uhr
(mittwochs nur nach Terminvereinbarung)

Beratungszentrum PatVerfü
 
Supi!!!

Vielen Dank für den Hinweis!!!

Ich war schon mal zwangseingewiesen auf ner Geschlossenen. Da hatte ich auf meine "normale" Patientenverfügung, die schon den Zusatz "oder ich als nicht zurechnungsfähig angesehen werde" hingewiesen und wollte, dass mein Kumpel mich gleich wieder mitnimmt, aber ich wurde trotzdem dann richterlich zu drei Wochen verknackt...

Ist doch eigentlich ne Sauerei, abgewiesen wurde das damit, dass es eine Patientenverfügung wäre und keine Vorsorgevollmacht.

Ich überleg grad, diesen Sauhaufen zu verklagen, nicht weil ich auf Geld scharf bin, sondern als Reha für mich, denn seit dem bin ich kränker als zuvor... Panikattacken und extreme Selbst-Zweifel, da man mich ja schon mal entmündigt hat.

Ich hasse es, dass der ganze Scheiß grad wieder hoch kommt... Von wegen das hätte mir geholfen!!!
 
Vor der rechtlichen Betreuung schützen auch Vorsorgevollmachten nur theroretisch, und genau so ist wohl auch dein Beitrag zu verstehen: Anspruch und Realität - meileinweite Kluft dazwischen.
 
Hallo,

ich bin bereit, dir deine Fragen zu beantworten.
Bitte immer nur eine konkrete kurze Frage, ich antworte dann ebenso
konkret und so verständlich wie möglich.

Schauen wir uns doch mal gemeinsam die neue Patverfue an. Sie
ist meiner Meinung nach die beste Patientenverfügung mit
eingebauter Vorsorgevollmacht, die es je gab:

http://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf

Man kann die Verfuegung auch als RTF-Format runterladen.

Beim Drucken darauf achten, das beide Seiten bedruckt werden
und das die Anzahl der Bevollmächtigen auf ein realistisches Maß
gestutzt wird ( 4 etwa reichen ). Dafür sollte man den Zeilenabstand
dort vergrößern, weil es dann leserlicher aussieht.

Wer eine Frage zum Dokument hat, möge mich fragen oder

beim Verein "Psychiatrieerfahrene e.V.".

BPE, Gruppen und Verbände


Wer Fragen zu Neuroleptika hat, kann beim BPE Bochum
nachfragen, bei einem Matthias Seibt ( Diplom-Psychologe )
, der hoffentlich immer noch so eine Art Medikamentenberatung betreibt.

Herzlichst
 

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