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Auf Thema antworten

[QUOTE="Unregis, post: 52412"]

Alle Verträge mit Grundstücken sind NUR rechtsgültig  mit Notar....

immerhin wird ja bei Einbringung des Grundstückes die "Freiheit des Besitzes" eingeschränkt---nämlich vom Alleineigentum(oder Abtretung an Bank etc) an die Gesellschaft...

Den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen hat MEHRFACH Vorteile:Gesellschafter untereinander besser absichern +

BERATUNG DURCH NOTAR NUTZEN!!!!!

Die Gelegenheit,dem Löcher in den Bauch zu fragen(ohne Zusatzkosten) gibt es so schnell sonst nicht...

[/QUOTE]

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