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Petiition - "JVA Tegel, zu menschenunwürdige Haftbedingungen"

  • Starter*in Starter*in Edy
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ich bin mir sicher, die menschenwürde und rechte der opfer wurde von den tätern entsprechend wahrgenommen.

hört mal mit diesem dämlichen täterschutz auf und kümmert euch mal etwas mehr um die opfer. komischerweise hört man nämlich diesbezüglich wenig!
 
War völlig wertefrei, zur Verbreitung...

Weiß selber nicht genau, was ich davon halten soll, aber menschenwürdige Haftbedingungen sind nun mal auch integraler Bestandteil von Grundgesetz und unterzeichneter Verträge.

Und gilt ja für alle Häftlinge, nicht nur Schwerstgewaltverbrecher.
 
ja, stimmt: es trifft ja auch enorm viele - oder sage mal viel zu viele - in unserem Rechtsstaat, die gar keine Täter sind, die in den Knast oder in die Psychatrie eingewiesen werden und bei Feststellung der Unschuld noch ne Rechnung kriegen, von wegen Essen, Trinken, Bekleidung und warmer Stube. Ganz toll für die Zwangsjake, die man sich, ja auch anziehen lassen darf.

Wie kann man das nun gerechterweise in den Griff kriegen?
 
ja, stimmt: es trifft ja auch enorm viele - oder sage mal viel zu viele - in unserem Rechtsstaat, die gar keine Täter sind, die in den Knast oder in die Psychatrie eingewiesen werden und bei Feststellung der Unschuld noch ne Rechnung kriegen, von wegen Essen, Trinken, Bekleidung und warmer Stube. Ganz toll für die Zwangsjake, die man sich, ja auch anziehen lassen darf.

Wie kann man das nun gerechterweise in den Griff kriegen?

Diese Aussage bitte ich doch mal mit Beispielen und Quellen zu belegen.
 
tut mir leid, ich schreib mir meine Quellen nicht auf und ich kann mir so schlecht Namen merken, wenns mir einfällt dann schreibe ich hier oder Dir
 
Quelle Justizirrtum wiki:
[h=3]1951 bis 1980[/h]
  • Christopher Emmanuel Balestrero wurde 1953 beschuldigt, einen Raubüberfall begangen zu haben, nachdem ihn mehrere Zeugen identifiziert hatten. Es stellte sich heraus, dass der Täter ein Mann war, der ihn zum Verwechseln ähnlich sah. Alfred Hitchcock verfilmte diesen Fall in Der falsche Mann mit Henry Fonda in der Hauptrolle.
  • Derek Bentley wurde 1953 als Mittäter für einen von einem Komplizen begangenen Mord an einem Polizisten hingerichtet.
  • Caryl Chessman wurde für mehrere Raubüberfälle und Vergewaltigungen zum Tode verurteilt und 1960 nach 12 Jahren in der Todeszelle hingerichtet, obwohl seine Schuld stark umstritten war.
  • Sam Sheppard wurde 1954 für den Mord an seiner schwangeren Frau verurteilt und verbrachte 10 Jahre im Gefängnis, obwohl ein Einbrecher den Mord begangen hatte.
  • Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen 1953 angeblich begangenen Mord bei Offenburg unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde.
  • James Hanratty wurde 1962 für einen Mord an Michel Gregsten hingerichtet, obwohl es im Prozess zu widersprüchlichen Zeugenaussagen gekommen war und starke Zweifel an seiner Schuld bestanden.
  • Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007 nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
  • Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.[SUP][4][/SUP]
  • Peter Reilly wurde 1973 wegen Mordes an der eigenen Mutter nach zehnstündigem Verhör ohne Rechtsbeistand verurteilt und fünf Jahre später freigesprochen.
  • Die Guildford Four (Paul Hill, Gerry Conlon, Patrick (Paddy) Armstrong und Carole Richardson) wurden 1975 für IRA-Bombenanschläge, die sie nicht begangen hatten, zu jeweils mindestens 30 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile wurden 1989 schließlich aufgehoben. Der damalige britische Premierminister Tony Blair entschuldigte sich öffentlich im Jahr 2005 für das Fehlurteil. Die Geschichte der Guildford Four wurde unter dem Titel Im Namen des Vaters verfilmt.
  • Stefan Kiszko wurde 1976 fälschlicherweise wegen Mordes an der 11-jährigen Lesley Molseed verurteilt. Das Urteil wurde erst 1992 revidiert, Kiszko starb kurz nach seiner Entlassung aus der Haft. Der Fall wurde 1998 in A Life for a Life verfilmt. 2007 wurde Ronald Castree für dieses Verbrechen verurteilt.
[h=3]1981 bis 2000[/h]
  • Gabriele Gottwald, Bundestagsabgeordnete, wurde in den 1980ern wegen Beleidigung verurteilt, nachdem sie von einem Polizisten zu Unrecht beschuldigt wurde. Der Polizist gestand 2008 seine Tat.[SUP][5][/SUP]
  • Tibor Foco wurde 1987 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, aus der er 1995 flüchtete. Wegen einer zurückgezogenen Zeugenaussage und nach Intervention der damaligen Geschworenen wurde des Verfahren wieder aufgenommen. Da Tibor Foco bis heute flüchtig ist, gab es keine neue Verhandlung.
  • Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis.
  • David Allen Jones saß von 1992 bis 2004 unschuldig für drei vom Serienmörder Chester Dewayne Turner begangene Morde im Gefängnis.
  • Jason Baldwin, Damien Echols und Jessie Misskelley sind in den Vereinigten Staaten als „West Memphis Three“ bekannt, die 1993 Morde an drei achtjährigen Jungen begangen haben sollen und dafür 1994 verurteilt wurden. Der Fall löste hohes Medieninteresse aus, insbesondere weil gentechnische Beweise dafür sprechen, dass es sich um einen Justizirrtum handelt. Im August 2011 kamen die Männer nach einer Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft aus der Haft frei. In der oscarprämierten Dokumentarfilmreihe Paradise Lost wurde über den Fall berichtet.
  • Peter Heidegger saß von 1994 bis 2003 unschuldig wegen Mordes an einer Salzburger Taxilenkerin im Gefängnis. Der wahre Täter wurde 2007 verurteilt.
  • Adolf S. wurde 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter Amelie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt,1996 wurde auch Bernhard M. wegen Vergewaltigung seiner Nichte Amelie zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Es gab keine Geständnisse, Zeugnisse von Dritten oder andere Beweise – nur die Beschuldigungen eines 18-jährigen Mädchens (das sich später als psychisch krank herausstellte) und den Glauben der Richter am Landgericht Osnabrück. Diese ignorierten Gutachten und gewichtige Indizien (z. B. ein noch intaktes Hymen der 18-jährigen). Revisionsversuche blieben erfolglos. Die beiden unschuldig Verurteilten hatten ihre Haftstrafen verbüßt, als es der Gerichtsreporterin Sabine Rückert gelang, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken; diese endeten mit Freisprüchen.[SUP][6][/SUP] Rückert veröffentlichte über diesen Justizirrtum auch ein Buch (siehe Literatur).
  • Harry Wörz wurde im Jahre 1998 zu Unrecht wegen versuchten Totschlages an seiner damaligen Ehefrau rechtskräftig verurteilt und im Dezember 2010 in einem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig wieder freigesprochen. Der Fall erlangte bundesweit Aufsehen.
[h=3]seit 2001[/h]
  • Horst Arnold, Lehrer in Hessen, wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Kollegin in Darmstadt zu 5 Jahren Haft verurteilt. Nachdem klar wurde, dass das vermeintliche Opfer vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war, kam es 2011 nach Wiederaufnahme zum Freispruch. Arnold hatte die Strafe bereits abgesessen.[SUP][2][/SUP]
  • Monika de Montgazon, Berlin, wurde am 26. Januar 2005 wegen Mordes an ihrem Vater durch vorsätzliche Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Hauptursächlich für den Justizirrtum war ein fehlerhaftes Brandgutachten des Berliner Landeskriminalamtes. Monika de Montgazon saß zweieinhalb Jahre zu Unrecht in Haft und wurde in zweiter Instanz am 9. April 2008 freigesprochen. (Die Gerichtsreporterin Barbara Keller hat das Verfahren in ihrem Buch [SUP][7][/SUP] dokumentiert.)
  • Ralf Witte wurde 2004 in Hannover aufgrund von Aussagen der 15-jährigen Jennifer verurteilt, die er gemeinsam mit ihrem Vater vergewaltigt haben soll. Aufgrund sehr vieler Unstimmigkeiten und nachdem das vermeintliche Opfer, das auch am Borderline-Syndrom leiden soll, später noch völlig unglaubhafte Geschichten zu Protokoll gab, kam es, nachdem Witte bereits 5 Jahre Haft verbüßt hatte, zu einem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch. [SUP][8][/SUP]

  • [h=2]Fehlerkorrektur in der Justiz[/h] Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.
    Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss. So wird im Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer acht bleiben. Bei den Rechtsbehelfen können und dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht) "nur" eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt. Im Recht der Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an frühere Entscheidungen nicht möglich wäre. Und schließlich wird dem einzelnen im Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet, weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler (etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die öffentliche Hand überfordern würde.
    Sabine Rückert, Gerichtsreporterin und Autorin des Buches Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen schrieb 2011: Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 [Anm.: = nur etwa jeder 8.900. Fall] rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.[SUP][1][/SUP]
    Ralf Eschelbach, Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat geäußert, dass jedes vierte Strafurteil in Deutschland ein Fehlurteil sein könnte.[SUP][1][/SUP]
    [h=2]Wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern[/h] Die wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern ist durch die Schwierigkeit der Abgrenzung von Fehlern und richtigen Entscheidungen behindert. Im Bereich des Strafprozessrechts hat in Deutschland eine Untersuchung von Karl Peters, Fehlerquellen im Strafprozess, erheblichen Einfluss gehabt. Intensiv wird auch an der Validierung von Beweismitteln geforscht (Glaubwürdigkeitsforschung zur Zeugenaussage). Die Einführung von objektiven Beweismitteln (im Gemeinen Recht waren nur Beweise und Geständnis zulässige Beweismittel) bis hin zur DNA-Analyse ist vom Bemühen um die Vermeidung von Fehlern oder Aufdeckung von Fehlern gezeichnet (vgl. Todesstrafe).
    Schließlich haben statistische Untersuchungen zur Aufhellung von Fehlern beigetragen (Häufigkeit der Verurteilung zum Tode in Abhängigkeit von der Hautfarbe usw.).
    [h=2]Strafvollzug und Justizirrtümer[/h] Im deutschen Strafvollzug wird von der Richtigkeit des Urteils ausgegangen und somit werden auch die gegebenen Fakten nicht erneut überprüft. Dadurch kann es so aussehen, als erlitten Betroffene besondere Benachteiligungen, denn wer eine schwere Straftat nicht gesteht und damit auch nicht an den dazu führenden Problemen arbeitet, der wird in der Regel keine Vollzugslockerungen und auch keine vorzeitige Entlassung erreichen.[SUP][2][/SUP]
    Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffen proportional zur Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Von dieser Summe wird eine Pauschale für die tägliche Verpflegung abgezogen. Die Entschädigung beträgt zur Zeit für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, 25 EUR pro Hafttag. In Österreich bekommt man im Falle des erwiesenen Justizirrtums hingegen hundert Euro pro Tag an Haftentschädigung.[
 
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